Verbraucher & Recht

Krypto-Gau geht weiter: Deutsche Neobank Nuri meldet Insolvenz an

Schwerer Schlag für Krypto-Anleger: Die Berliner Neobank Nuri hat am 10. August 2022 Insolvenz anmelden müssen. Dass Nuri in einer finanziellen Schieflage steckte, hatte sich seit Wochen angedeutet. Infolge des Krypto-Crashs und der Insolvenz des US-Kryptoverleihers Celsius musste Nuri erhebliche Verluste einstecken. Über Celsius bot die Neobank ein sogenanntes Bitcoin-Sparbuch an, für das Kunden drei Prozent Zinsen erhielten. Problem bei dem lukrativ erscheinenden Angebot: Die Kursverluste beim Bitcoin im Jahr 2022 waren bislang weitaus größer als dieser versprochene Vorteil. Rund 500.000 Kunden bangen nach einem Bericht von Focus-Online um ihr Geld bei Nuri – und das völlig zu Recht. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet daher im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz.

Smartphone-App von Nuri funktioniert nach Störung wieder

Krypto-Anleger stehen seit Monaten aufgrund sinkender Kurse unter Schock. Derzeit drohen sogar die ersten Totalausfälle. Die US-Firma Celsius Network, ein großer Verleiher von Kryptowährungen, hat am 13. Juli 2022 in New York Insolvenz angemeldet. Gerichtsunterlagen zufolge geht es bei der Insolvenz um Vermögenswerte sowie Schulden in der Größenordnung von bis zu zehn Milliarden Dollar. In den Strudel des Krypto-Gaus ist jetzt auch das Berliner Start-up Nuri hineingezogen worden. Über die Neobank Nuri hatte Celsius Krypto-Bestände von Anlegern eingesammelt. Im Gegenzug sollten die Anleger attraktive feste Verzinsungen erhalten. Unternehmen wie Celsius überlassen im Gegenzug Bitcoins gegen Gebühren an Großinvestoren, die damit Geschäfte machen. Durch die sinkenden Krypto-Kurse ist der Deal nicht mehr aufgegangen, und Nuri musste ebenfalls Insolvenz anmelden. Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt bei Celsius und Nuri die Vermutung nahe, dass die Banken in einem zusammenbrechenden Krypto-Markt die Liquidationswünsche der Kunden nicht ausreichend mehr bedienen konnten. Nach der Nuri-Insolenz am 10. August 2022 war es zu Störungen der bankeigenen Smartphone-App gekommen, die nun aber wieder laut Focus-Online funktionieren soll. Dem Nuri-Management sei es nicht gelungen, neue Geldgeber oder gar einen Käufer für die Bank zu finden, wie „finanz-szene.de“ berichtete. Gespräche mit einem US-Investor sollen ergebnislos geblieben sein.

Solarisbank soll Krypto-Vermögen von Neobank Nuri absichern

Anleger fragen sich jetzt zu Recht, was mit ihrem Geld passiert. Gibt es eine Einlagensicherung? Wer haftet bei Verlusten? Die Gemengelage beim Thema Haftung stellt sich kompliziert dar. Nuri selbst besitzt gar keine Vollbanklizenz, sondern wickelt den Bankbetrieb mit Hilfe der Solarisbank ab. Solaris verfügt über eine sogenannte Vollbanklizenz, ist daher der eigentliche Kontopartner und sorgt bei der Anlagevermittlung für das notwendige Haftungsdach. Die Nuri-Kunden haben beim “Bitcoin-Ertragskonto” dann mit dem US-Konzern Celsius Network wiederum ein eigenes Vertragsverhältnis abgeschlossen. Auf dieser Grundlage konnten die Kunden ihre Bitcoins dann an Celsius übertragen. Für die temporäre Überlassung schuldete Celsius dem Kunden schließlich variable Zinserträge. Zudem musste das US-Unternehmen die Krypto-Währungen auch wieder rückübertragen, wenn der Kunde dies wünschte. Und genau das wird jetzt durch die Insolvenz des US-Unternehmens schwierig.

Nuri kündigte an, dass man ein Sanierungskonzept erarbeiten wolle und die Produkte und Dienstleistungen „bis auf Weiteres unverändert“ fortführen möchte. Das heißt: Die Guthaben der Kunden bleiben erst einmal auf den Nuri-Konten erhalten. Laut Nuri sind die Guthaben der rund 500.000 Kunden von der Insolvenz nicht betroffen. „Euro-Einlagen und Krypto-Vermögen in Custodial Wallets sind über die Solarisbank AG bzw. die Solaris Digital Assets GmbH geschützt“, heißt es in der Insolvenz-Mitteilung der Bank.

Sollte der Betrieb doch noch komplett eingestellt werden, wäre laut Finanz-Szene die Solarisbank für die Einlagen verantwortlich. Sie müsste die Gelder dann zu einer möglichen Käufer-Bank transferieren oder auf ein vom Kunden gewähltes Konto überweisen. Doch bis es soweit ist, werden vermutlich noch einige Wochen oder gar Monate ins Land gehen. Die meisten Kunden dürften diese Geduld nicht aufbringen. Die Anleger stehen vor einem Scherbenhaufen. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Möglichkeiten auf, wie der Schaden zu minimieren ist und eventuell Schadensersatz einzuklagen ist.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel