Energie- / Umwelttechnik

BEE: BEW-Förderrichtlinie gibt Startschuss für die Wärmewende in Nah- und Fernwärmenetzen / Bioenergie erneut vernachlässigt

Nachdem zu Beginn des Monats die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für den Start der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erteilt hat, wurde die Richtlinie nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die BEW als den seit langem erwarteten Startschuss für eine beschleunigte Wärmewende. „Die BEW ist ein lange ersehntes Signal für die Dekarbonisierung der deutschen Wärmenetze. Dennoch sehen wir hier noch Nachbesserungsbedarf“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Zentrale Kritikpunkte sieht der BEE in der mangelnden finanziellen Ausstattung sowie der vergleichsweise kurzen Dauer der Förderung. „Die Organisation der Wärmewende braucht langfristige Planbarkeit und Sicherheit. Das nun vorgesehene finanzielle Volumen der Förderung ist aus unserer Sicht unzureichend und wird der riesigen Aufgabe nicht gerecht. Eine den Herausforderungen angemessene, umfangreichere finanzielle Ausstattung im Tandem mit einer längeren Laufzeit der Förderung, idealerweise bis 2030, wäre daher dringend geboten“, kritisiert Peter. 

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die nur unzureichend gegebene Nutzung aller verfügbaren Technologieoptionen. „Bei der BEW scheint sich bedauerlicherweise fortzusetzen, was auch in anderen Gesetzen und Maßnahmen der Ampel-Regierung unterschätzt wird: die Chancen der Bioenergie“, führt Peter weiter aus. „Statt die Potenziale der Bioenergie jetzt voll zu nutzen und damit die Abhängigkeit von russischem Gas unmittelbar zu mindern, enthält die BEW sogar eine Reihe von Hemmnissen, die den Einsatz der Bioenergie erschweren. Dazu gehören insbesondere die Deckelung der Anrechnung biogener Wärme auf den Mindestanteil Erneuerbarer Energien, die nicht praxistaugliche Liste zulässiger Festbrennstoffe sowie die weder technisch noch betriebswirtschaftlich sinnvolle Beschränkung der Betriebsstunden von Holzenergieanlagen“ so Peter.

Auch bei der Geothermie sieht der Verband nicht alle Chancen genutzt. Hier sollte die Förderfähigkeit nicht nur für Oberflächennahe und Tiefe Geothermie erfolgen, sondern auch auf die Betriebskosten der Tiefen Geothermie ausgeweitet werden. Auch die Wärmepumpe und die Solarthermie bedürfen der Förderung für den Hochlauf der Technologien. 

„Mit der BEW gibt es nun ein praktisches Förderinstrument, auf das zahlreiche Wärmeprojekte lange gewartet haben. Wichtig ist, dass die gesamte Technologievielfalt von Erneuerbaren Wärmelösungen zukünftig gefördert wird, um eine kosten- und klimagerechte Wärmeversorgung für Haushalte und Industrie zu entfesseln. Wir müssen so schnell wie möglich von den fossilen Energien loskommen. Hierfür ist die Richtlinie ein wichtiger Impuls“, so Peter abschließend. 

Über Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Wärmepumpe, Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten 30.000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5.000 Unternehmen mit 316.000 Arbeitsplätzen und rund 6,5 Mio. Anlagenbetreiber. Unser Ziel: 100 % Erneuerbare im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Adrian Röhrig
Telefon: +49 (30) 2758170-16
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel