Youtube: Von der Videoplattform zum Leitmedium
Youtube unter 18 tabu
Um sich auf der Videoplattform zu registrieren, benötigen Nutzer ein Google-Konto. Und dazu muss man laut ARAG IT-Experten mindestens 16 Jahre alt sein. Theoretisch ist daher jegliche Nutzung von Youtube erst mit 16 möglich und bis zum 18. Lebensjahr auch nur mit Zustimmung der Eltern. Sind die Kinder jünger, können Eltern ihrem Nachwuchs einen Account bei Youtube Kids einrichten, einer Kinderversion der Video-Plattform, in der sich bestimmte Inhalte sperren lassen, die Suchfunktion deaktiviert und mit Hilfe eines Timers die Nutzungsdauer festgelegt werden kann.
Was Jugendliche auf Youtube interessiert
Laut JIM-Studie 2021 (Jugend, Information, Medien) sind musikalische Inhalt nach wie vor der Renner: Die Hälfte der Jugendlichen schaut mehrmals wöchentlich oder häufiger Musikvideos auf Youtube. An zweiter Stelle mit 44 Prozent werden regelmäßig Videos von Influencern (engl. to influence = beeinflussen) angeschaut, gefolgt von Pranks (engl. für Streiche) mit 27 Prozent. Wie wichtig aber auch Wissensvermittlung auf Youtube ist, zeigen folgende Zahlen, auf die die ARAG IT-Experten verweisen: Ein Viertel aller Heranwachsenden schaut Wissensformate, 19 Prozent nutzen Tutorials für Schule und Ausbildung und 15 Prozent der Jugendlichen bilden sich über die Plattform weiter oder lassen sich Dinge erklären. So hat beispielsweise es die promovierte Chemikerin Mai Thi Nguyen-Kim mit ihrem Youtube-Kanal „maiLab“ geschafft, knapp 1,5 Million Abonnenten davon zu überzeugen, dass auch komplizierteste wissenschaftliche Themen einfach und verständlich erklärt werden können.
Neuer Trend: Reaction Videos
Während der ursprüngliche Youtuber noch eigene Videos produziert und hochlädt, gibt es ein neues, lukratives Geschäftsmodell auf dem Video-Portal: Sogenannte Reaction-Videos, bei dem Youtuber Videos anderer Kanalbetreiber schauen und mehr oder weniger freundlich kommentieren. Dabei werden sie von ihren Fans begleitet. Vorausgesetzt, die Kommentare der Reaction-Blogger sind positiv, freuen sich gerade frischgebackene Youtuber darüber, wenn alte Hasen der Branche auf ihre Videos reagieren, denn so können der eigene Marktwert und damit die Einnahmen gesteigert werden. Doch die ARAG IT-Experten raten Reaction-Youtubern zur Vorsicht, denn Reaction-Videos verletzen meist das Urheberrecht. Die Folge könnte nicht nur die Sperrung des Videos sein, sondern Rechtsverletzer sind unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet.
Die Sache mit der Werbung
Die Nutzung des Kanals, ob als Zuschauer oder Produzent eigener Videos, ist laut ARAG IT-Experten kostenlos. Finanziert wird Youtube hauptsächlich über Werbung. So belief sich der Werbeumsatz laut Statista 2021 auf knapp 30 Milliarden US-Dollar, Tendenz steigend. Mittlerweile leben zahlreiche Influencer davon, auf ihren Kanälen Werbung für Produkte oder Marken zu machen. Doch sobald sie von Unternehmen Geld dafür erhalten und der Wert der bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen 1.000 Euro übersteigt, muss das im Video als Produktplatzierung gekennzeichnet werden. Das Problem: Nicht immer ist für Zuschauer erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, weil die Kennzeichnung unscheinbar und vor allem von jüngeren Nutzern leicht zu übersehen ist. Daher raten die ARAG IT-Experten Eltern, ihren Kindern zu zeigen, wie man Werbung erkennen kann und sie darauf hinzuweisen, dass Werbung eine Einnahmequelle für den Lieblings-Modeblogger ist und er nicht unbedingt gut gemeinten Mode-Tipps unter Freunden gibt.
Gefahren für junge Nutzer
Neben ganz handfesten Gefahren, mit unbedachten Klicks im Online-Shop des angesagten Youtubers das Taschengeld-Konto zu strapazieren, lauern eine ganze Reihe subtiler Gefahren, auf die die ARAG IT-Experten hinweisen. So kommen viele Kanalbetreiber als große Schwester, bester Kumpel oder cooler Elternersatz rüber und üben einen enormen Einfluss auf ihre jungen Fans aus. Videos mit ungeeigneten Inhalten wie z. B. Gewalt, Pornografie, politischer Hetze, Hass- oder rassistischen Kommentaren können Kinder nachhaltig ängstigen. Die ARAG IT-Experten raten Eltern daher, sich regelmäßig von ihren Kindern oft besuchte oder verstörende Youtube-Kanäle zeigen zu lassen und problematische Erlebnisse auf der Plattform offen anzusprechen. Über einen Melde-Button können Beiträge an das Portal gemeldet werden.
Schlank, schön, perfekt gestylt – viele Youtube-Stars präsentieren sich gerne als lebendige Klischées. Gleichzeitig finden laut JIM-Studie 18 Prozent der Jugendlichen Mode- oder Beauty-Videos wichtig. Vor allem für Mädchen können diese Kanäle problematisch werden. Daher raten die ARAG IT-Experten, auch hier zu sprechen: Über Selbstdarstellung, Schönheitsideale und Stereotype. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass kaum ein Video ohne Filter und teilweise aufwendigste Bearbeitung veröffentlicht wird.
Videos in Dauerschleife
Am Ende eines Videos werden auf Youtube automatisch andere Filme mit ähnlichem Inhalt gezeigt. So bleiben viele Nutzer einfach hängen und verbringen ungewollt und unbewusst viel mehr Zeit auf der Plattform als ursprünglich beabsichtigt. Diese Autoplay-Funktion lässt sich laut ARAG IT-Experten beenden, indem man am Computer ein Youtube-Video startet und im unteren Menüband auf das Autoplay-Symbol (ein Kreis mit einem Play-Dreieck) klickt. Wer Youtube als App installiert hat, kann die Funktion im eigenen Konto über die „Einstellungen“ deaktivieren.
Nicht jugendfreie Inhalte ausblenden
Um nicht jugendfreie Inhalte auszublenden, kann der eingeschränkte Modus bei Youtube aktiviert werden. Bei der App braucht es einige Klicks, um diesen Schritt zu gehen: Zunächst muss das eigene Konto oben rechts angeklickt werden, dann „Einstellungen“ und anschließend „Allgemein“. Darunter befindet sich der „Eingeschränkte Modus“. Auf dem Computer ist der Weg etwas einfacher: Youtube aufrufen, die drei Punkte im oberen, rechten Menüband anklicken und dort den eingeschränkten Modus aktivieren. Allerdings weisen die ARAG IT-Experten darauf hin, dass dieser Modus nicht Passwort-geschützt ist und daher schnell wieder deaktiviert werden kann.
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de