Semesterstart: An diese Versicherungen sollten Studierende denken
Erst nach dem 25. Geburtstag oder ab Berufsbeginn, der auch schon vor dem 25. Lebensjahr liegen kann, müssen sich Studierende um einen eigenen privaten Haftpflichtvertrag bemühen. „Studierende, die an ihren ersten Abschluss noch ein zweites Studium hängen oder eine Ausbildung beginnen, müssen sich ebenfalls meist selbst versichern. Denn die private Haftpflichtversicherung über die Eltern gilt in der Regel nur während der Erstausbildung“, sagt Boss. Eine Ausnahme besteht oftmals beim Masterstudium, da es wie der Bachelor als Erstausbildung anerkannt wird. Unter 25-Jährige, die während ihres Studiums heiraten, benötigen ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Dabei reicht ein Vertrag für beide Ehepartner aus, über den auch Kinder mitversichert werden können.
Tipp: Besuchen Sie hier unsere neue BdV-Website für Berufs- und Unistarter*innen, auf der Sie umfassende Informationen und spannende Videos finden – von der Krankenversicherung bis zur Altersvorsorge ist alles dabei.
In Sachen Krankenversicherung gilt auch für Studierende: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis. Studierende, die in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) familienversichert sind, bleiben es auch während des Studiums. Selbiges gilt für Studierende, die vor Studienbeginn über die Eltern in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Weitere Informationen zur Krankenversicherung im Studium finden Sie hier.
Weitere Versicherungen, an die Studierende denken sollten, sind die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehr Infos finden Sie hier.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
Bund der Versicherten e. V.
Gasstr. 18 – Haus 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 357373098
Telefax: +49 (40) 357373099
http://www.bundderversicherten.de
E-Mail: presse@bundderversicherten.de