Verbraucher & Recht

Glücksspiel-Abzocke: Spieler erhält nach Urteil 25.000 Euro von Online-Casino zurück

Die verbraucherfreundlichen Urteile zur Glücksspiel-Abzocke reißen nicht ab. Das Landgericht Rottweil hat mit Urteil vom 3. Juni 2022 den Betreiber eines Online-Casinos zur Rückzahlung von 25.000 Euro an einen Spieler verurteilt. Auch hier was das Angebot illegal und der Verbraucher wusste nichts von der Illegalität des Glücksspiels im Internet (Az.: 2 O 479/21). Und noch eine gute Nachricht: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Die Rechtslage ist derzeit eindeutig. Die Betreiber müssen die Verluste der Spieler komplett ersetzen, weil ihr Internet-Angebot bis zum 30. Juni 2021 illegal war. Mandanten entstehen durch die Prozessfinanzierung keine Kosten. Die Kanzlei rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf der Kanzlei-Website.

Spieler erhält seinen kompletten Verlust von 25.000 Euro zurück

Wer nicht außerordentliches Glück hat, der verliert beim Zocken in der Regel viel Geld. Das gilt vor allem in Online-Casinos. Ruck, zuck werden fünfstellige Summen verspielt und ganze Existenzen ruiniert. Was die wenigsten Pechvögel wissen, sie können ihre Verluste vor Gericht wieder einklagen. Bis zum 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel mit wenigen Ausnahmen in Deutschland verboten. Und so lagt der Fall auch im vorliegenden Verfahren:

Ein Verbraucher hatte in den Jahren 2018 und 2019 beim Online-Casino von Tipico rund 25.000 Euro verloren. Da zum Zeitpunkt der Zockerei Internet-Glücksspiel in Deutschland verboten war, entschied sich das Landgericht Rottweil dafür, dass der Anbieter dem Verbraucher seine gesamten Verluste zurückzahlen muss. Durch das illegale Handeln des Online-Casinos war der Vertrag mit dem Spieler nie zustande gekommen.

Der Betrieb von Online-Casinos war nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein erlaubt. Erst ab 1. Juli 2021 können Anbieter nationale Lizenzen erwerben und das Glücksspiel legal anbieten. Doch selbst heute noch sind die meisten Online-Casinos ohne gültige Lizenz unterwegs, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete. Daher ist es Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nicht gewusst haben. Die Betreiber müssen übrigens vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.

Online-Casino: Finanzierung der Prozesskosten ab 8000 Euro Schaden

Obwohl die Rechtslage pro Verbraucher ausgelegt wird, gibt es immer noch eine hohe Hürde für Spieler, ihre Verluste von den Online-Casinos zurückzufordern. Rechtsschutzversicherer übernehmen in Verfahren zur Glücksspiel-Abzocke keine Deckung. Da haben es Verbraucher schwer, gerichtlich gegen die Anbieter vorzugehen. Gerichts- und Anwaltskosten werden nach dem Streitwert bestimmt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet daher mit einem Dienstleister zusammen, der sich um die Prozessfinanzierung kümmert. Auf den Verbraucher kommen keine Kosten zu. Den Finanzierer nimmt im Erfolgsfall eine Provision. Treffen folgende Punkte zu, so wird der Prozess durch den Dienstleister finanziert:

  • Der Kläger muss in Deutschland wohnen.
  • Der Kläger hat in Deutschland das Online-Glücksspiel auf einer Seite getätigt, für die der Anbieter über keine gültige Erlaubnis verfügt hat. Also nicht aus Schleswig-Holstein.
  • Der Kläger muss von der Illegalität des Spiels zum Zeitpunkt des jeweiligen Glücksspiels nichts gewusst haben.
  • Involviert in die Glücksspiel-Abzocke sind die meisten Anbieter auf dem Markt. Im Fokus unseres Angebots stehen besonders folgende Gesellschaften:
    • Entain plc mit Sitz auf der Isle of Man, inklusive folgender Tochtergesellschaften:
      • bwin Holdings (Malta) Limited, Sitz in Malta;
      • bwin (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
      • ElectraWorks Limited, Sitz in Gibraltar;
      • Gamebookers (Deutschland) Limited, Sitz in Malta;
    • N1 Interactive Limited, Sitz in Malta,
    • Red Rhino Limited, Sitz in Malta;
    • Tipico Games Limited, Sitz in Malta; and
    • TSG Interactive Gaming Europe Limited, Sitz in Malta.
  • Bei anderen Gesellschaften prüft die Kanzlei die mögliche Finanzierung.
  • Eine Liste mit Gewinnen und Verlusten muss vorliegen.
  • Der Streitwert beträgt mindestens 8000 Euro.

Dr. Stoll & Sauer rät bei Glücksspiel-Abzocke im Internet zur Klage

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Es gibt mittlerweile rechtskräftiger Urteile gegen Betreiber von Online-Casinos. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Da das Casino seine Berufung darauf hin zurückzog, ist diese Entscheidung auch rechtskräftig. Hier nochmals die wichtigsten Fakten zur Glückspiel-Abzocke:

  • Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland war bis zum 30. Juni 2021 verboten. Nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein war es gestatten.
  • Die überwiegende Rechtsprechung geht davon aus, dass die illegal tätigen Glücksspiel-Anbieter kein Anrecht auf die Einzahlungen der Spieler haben und daher die Verlust vollumfänglich zurückzahlen müssen.
  • Das Anbieten von Glücksspielen im Internet war grundsätzlich verboten. Daher kann gegen alle Online-Casinos juristisch vorgegangen werden. Dazu gehören unter anderem: Tipico, Bwin, Winderino, Hyperino, Platincasino, Mr. Green, Interwetter, LeoVegas, Pokerstars, Casumo, Karamba, Sunmaker, Sunnyplayer, Partypoker, 888, Lottoland, Wildz, Lapalingo, MagicRed, Bet365, All Slots, Royal Slotz, Casino Clus, Caxino, Jackpotcity, Betsafe und weitere.
  • Es gab auch legale Glücksspiele wie Sportwetten. In Schleswig-Holstein waren sie erlaubt und natürlich im Ausland.
  • Für ein positives Urteil in der Glücksspiel-Abzocke ist es für Gerichte wichtig, dass der Spieler keine Ahnung von dem Verbot hatte.
  • Ab dem 1. Juli 2021 können Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten werden – aber nur mit einer gültigen Lizenz. Nach Medienberichten sind nach wie vor viele Anbieter ohne gültige Lizenz unterwegs. Hier wird das Glücksspiel erneut illegal angeboten. Auch hier sind die Verträge zwischen Spieler und Anbieter nichtig. Verbraucher, die bei solchen Anbietern Verluste gemacht haben, haben beste Chancen ihr Geld wieder zurückzuholen.
  • Nach einem verbraucherfreundlichen Urteil zahlen die Casinos in der Regel die Verluste der Verbraucher zurück. Weigerte sich ein Anbieter, wird das Geld in letzter Konsequenz mit dem Gerichtsvollzieher eingetrieben. Hat der Betreiber des Casinos seinen Sitz innerhalb der EU, gelingt in den meisten Fällen zeitnah, die Verluste zurückzuholen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel