Gefahrenstelle Zebrastreifen
Die Beatles haben es auf ihrem legendären Abbey-Road-Cover vorgemacht: An einem Zebrastreifen lässt es sich als Fußgänger gut eine Straße überqueren – auch wenn ein Fotoshooting mitten auf der Straße natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen wird. „Doch müssen alle Verkehrsteilnehmer gewisse Regeln beachten, damit der Fußgängerüberweg auch wirklich sein Ziel erfüllt, sprich, die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen“, machen die Verkehrsexperten des Automobilclub KS e.V. deutlich. Statistiken belegen nämlich, dass ausgerechnet Zebrastreifen ein Unfallschwerpunkt auf deutschen Straßen sind.
Richtiges Verhalten am Zebrastreifen
Doch wie verhält man sich richtig an Zebrastreifen? Grundsätzlich gilt: Fußgänger – dazu zählen nach § 24 StVO auch Benutzer von Rollstühlen, Inline-Skater, Rollschuhfahrer und Rollerfahrer – haben am Fußgängerüberweg absoluten Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern; das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die einzige Ausnahme sind Schienenfahrzeuge: So brauchen beispielsweise Straßenbahnen an Zebrastreifen nicht anhalten; diese haben vor den Benutzern des Fußgängerüberwegs Vorrang.
Auto- oder Motorradfahrer müssen sich einem Fußgängerüberweg mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und anhalten, wenn jemand die Straße überqueren möchte. Außerdem gibt es ein Halte- und Parkverbot auf dem Zebrastreifen selbst wie auch im Bereich von fünf Metern vor dem Überweg sowie ein Überholverbot. Bei Nichtbeachtung drohen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Für Radfahrer, die auf der Straße fahren, gelten selbstverständlich dieselben Regeln wie für den motorisierten Verkehr – auch sie müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, den Benutzern von Zebrastreifen den Vorrang lassen und dürfen dort nicht überholen. Wer dagegen mit dem Rad die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren möchte, hat nur Vorrang vor dem übrigen Straßenverkehr, wenn er vom Fahrrad absteigt und schiebt. Fahrend den Zebrastreifen zu überqueren, ist zwar nicht verboten, kommt es jedoch zu einem Unfall, trägt der Radler Mitschuld.
Rechte und Pflichten von Fußgängern
Und auch wenn Fußgänger die zu schützende Gruppe im Bereich eines Fußgängerüberwegs sind, gibt es für sie einige Verhaltensregeln. So sollten sie immer kurz am Zebrastreifen warten, bis der übrige Verkehr sie gesehen hat und tatsächlich anhält – Blickkontakt aufzunehmen, ist hier hilfreich. Generell sollte nämlich andersherum auch für Autofahrer erkennbar sein, dass ein Fußgänger die Absicht hat, die Straße zu überqueren. Niemals dürfen sich Fußgänger blind darauf verlassen, dass ein Fahrzeug auch tatsächlich anhält.
Nicht unterschätzt werden sollte auch das Verhalten von Kindern, die oftmals an Zebrastreifen einfach über die Straße rennen und darauf vertrauen, dass die Autos entsprechend reagieren. „Hier sollten einerseits die anderen Verkehrsteilnehmer extrem aufmerksam fahren und andererseits die Eltern das richtige Verhalten mit den Kindern rechtzeitig einüben“, erläutert der Automobilclub KS e.V.
Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit mehr als 700.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
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