Alle Jahre wieder: Ab Oktober ist Zeit für Winterreifen
Reifenwechsel: Pflicht oder nicht?
Viele Autofahrer sind unsicher, ob es im Herbst wirklich Pflicht ist, die Reifen zu wechseln. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, erklärt dazu: „In Deutschland gilt laut § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Eis, Glätte und Schnee müssen Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein.“ Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Mauelshagen rät, spätestens beim ersten Raureif die Winterreifen aufzuziehen. Darüber hinaus wichtig zu wissen: Steht am Straßenrand ein blaues Schneekettenschild, sind diese bei schneebedeckter Straße auf dem folgenden Streckenabschnitt vorgeschrieben.
Alternative Ganzjahresreifen?
Autofahrer, die sich den Aufwand sparen möchten, zweimal im Jahr die Reifen zu wechseln, können sich für Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen entscheiden. Weisen die Reifen das M+S oder Schneeflockensymbol auf, sind sie auch bei leicht winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. „Bei extremem Winterwetter wie starkem Schneefall sollten Autofahrer das Auto dann aber besser stehen lassen“, so der Kfz-Experte von ERGO. „Solche Reifen sind daher nur für Personen geeignet, die in schneearmen Gegenden wohnen oder die bei sehr winterlichen Bedingungen auch mal auf ihr Fahrzeug verzichten können.“ Übrigens: Ab 30. September 2024 sind nur noch Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol erlaubt.
Zustand und Montage
Um starkes Rutschen bei Schnee oder Matsch zu verhindern, sollten die Winterreifen nicht älter als zehn Jahre sein. Für das Reifenprofil gilt: mindestens vier, besser fünf Millimeter tief sind empfohlen. „Prüfen können Autofahrer dies beispielsweise mit einem Zwei-Euro-Stück. Verschwindet der silberne Rand im Reifenprofil, ist es noch tief genug“, so Mauelshagen. Montieren Autofahrer die Reifen selbst, sollten sie auf die Laufrichtung – erkennbar an einem Pfeil auf der Reifenseite – achten. Denn manche Reifenmodelle sind laufrichtungsgebunden und können bei falscher Anbringung Fahrverhalten und Sicherheit beeinträchtigen. Damit die Reifen lange halten, sollten Pkw-Fahrer zudem regelmäßig den Reifendruck überprüfen.
Winterreifenaufkleber
Was viele nicht wissen: „Ist die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für die montierten Winterreifen niedriger als die des Autos, muss im Fahrzeug ein Aufkleber mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit der Reifen angebracht sein“, erklärt der Kfz-Experte von ERGO. Ansonsten droht ein Bußgeld. Autowerkstätten bringen den Aufkleber meist beim Wechseln der Reifen an, ansonsten gibt es diesen auch kostenlos an den TÜV-Stationen.
Regelungen im Ausland
Wer einen Winterausflug ins Ausland plant, sollte sich vorab über die dort geltenden Regeln informieren, sonst kann es teuer werden. „In Österreich gilt beispielsweise vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht sowie eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern“, so Mauelshagen. In der Schweiz kann es je nach Region sein, dass die Regionalverwaltung für einen bestimmten Zeitraum Winterreifen vorschreibt. Auch in Italien oder Frankreich kann für bestimmte Streckenabschnitte eine winterliche Bereifung verpflichtend sein. Der ERGO Kfz-Experte ergänzt: „In allen diesen Ländern gilt außerdem eine Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung.“
Was gilt für den Mietwagen?
Für das Einhalten der situativen Winterreifenpflicht ist in Deutschland immer der Fahrer des Autos und nicht der Fahrzeughalter verantwortlich. Das heißt: Wer im Winter einen Mietwagen bucht, sollte prüfen, ob der Wagen mit der richtigen Bereifung ausgestattet ist. Denn bei einem Leihwagen gibt es keinen Anspruch auf ein wintertaugliches Fahrzeug. Wer mit dem Mietwagen ins Ausland fährt oder vor Ort ein Fahrzeug mieten möchte, sollte sich vorab über die geltenden Regelungen und Vorschriften informieren.
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
Telefon: +49 (800) 6669000
Telefax: +49 (211) 477-1500
http://www.ergo.de
ERGO Versicherungsgruppe AG
Telefon: +49 (211) 477-2980
Fax: +49 (211) 477-1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de
Pressekontakt
Telefon: +49 (89) 998461-18
E-Mail: ergo@hartzkom.de