Mit dem Energiesicherungsgesetz für mehr heimische Energie im kommenden Winter sorgen – Biogas auch baurechtlich „entdeckeln“
„Die mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes beabsichtigte Abschaffung wesentlicher Begrenzungen für die Biogasproduktion ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer unabhängigeren Energieversorgung im kommenden Winter. Die Änderungsvorschläge der Bundesregierung können aber nur der Anfang sein. Allen voran ist es unverzichtbar auch das Baugesetzbuch zu öffnen. Die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Million Normkubikmeter Biogas pro Jahr deckelt unnötigerweise eine Vielzahl von Biogasanlagen und muss ausgesetzt werden. Auch muss es Biogasanlagen in dieser Notsituation erlaubt sein, ihre Gaserzeugung zu erhöhen, ohne ein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Und schließlich sollte die Pflicht zur gasdichten Abdeckung von Gärresten im EEG flexibilisiert werden. Denn mehr Biogas bedeutet auch mehr Gärrest. Ohne die Beseitigung dieser Hürden wird es kaum möglich sein tatsächlich mehr Biogas zu produzieren. Andernfalls laufen die beschlossenen Änderungen weitgehend ins Leere. Diese und weitere Vorschläge finden sich in der Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie zum Regierungsentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes.
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