Landgericht Hildesheim verurteilt Gothaer Lebensversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte
Unsere Mandantin war bis zum Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit im Jahr 2011 als Bautechnikerin tätig. Als sie arbeitsunfähig erkrankte und ihr von ihrem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte sie sich an die Gothaer Lebensversicherung und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leistungsablehnung durch Gothaer
Die Versicherung wies die Leistungspflicht mit der Begründung zurück, dass die erforderliche 50 %-ige Berufsunfähigkeit der Versicherten nicht bestünde. Daher kontaktierte die Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde daher die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert.
Klage vor dem Landgericht Hildesheim
Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. Klage beim Landgericht Hildesheim ein.
Die Kammer ließ sich die Berufstätigkeit der Klägerin schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung der Klägerin zu dem Ergebnis, dass diese im geforderten Maße berufsunfähig ist.
Landgericht Hildesheim verurteilt Gothaer Lebensversicherung
Das Landgericht schloss sich dieser Einschätzung des Sachverständigen an und verurteilte die Gothaer Lebensversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
„So belastend die der Berufsunfähigkeit zugrundeliegende Erkrankung für unsere Mandantin auch sein mag, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Es zeigt zugleich, wie lebensfremd die Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen manchmal sind.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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