Finanzen / Bilanzen

Schutz von Privatanlegern: BaFin-Vorgaben zur Nachschusspflicht im Futures-Handel bei FXFlat längst Realität

Die jüngste Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, wonach die Nachschusspflicht im Futures-Handel für Privatanleger entfällt, trifft beim Online-Broker FXFlat grundsätzlich auf Zustimmung. So erklärt Samed Yilmaz, CEO der FXFlat Bank AG: „Wir befürworten alle Entscheidungen, die im Interesse und zum Wohle des Privatanlegers getroffen werden, steht dieser doch im Mittelpunkt all unserer Aktivitäten.“

Die BaFin verfolgt mit ihrer jüngsten Produktintervention das Ziel, Kleinanleger vor unbegrenzten Verlusten beim Futures-Handel zu schützen. Sie knüpft die Zulässigkeit an mehrere Bedingungen. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres dürfen Kleinanleger weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Den Absicherungszweck müssen sie vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Darüber hinaus ist der Futures-Handel dann weiterhin möglich, wenn das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Nachschusspflicht vertraglich ausschließt und Anleger somit nicht mehr als den investierten Betrag verlieren können.

FXFlat-Bank-CEO Samed Yilmaz fügt allerdings hinzu: „Wir räumen dem Thema Anlegerschutz schon seit Langem eine hohe Priorität ein und haben für Privatanleger bereits vor mehreren Jahren auch ohne eine vorausgegangene Ansage der BaFin das Thema Nachschusspflicht bei Futures beendet. Insofern trifft uns die jüngste Produktintervention alles andere als unvorbereitet – wir haben vielmehr schon längst damit gerechnet.“ Konkret besteht bei FXFlat bereits seit der Einführung der Futures für Privatkunden für das MetaTrader5-Konto im April 2019 keine Nachschusspflicht.

Mit diesem Fokus auf die Bedürfnisse der Anlegerinnen und Anleger trifft FXFlat seit Langem den richtigen Nerv. So wird der Online-Broker regelmäßig für seine erstklassigen Konditionen und einen Top-Service von renommierten Instituten und Publikationen ausgezeichnet. In diesem Jahr wurde FXFlat von der renommierten Fachzeitschrift EURO am Sonntag als „Bester Online-Broker“ für aktive Trader ausgezeichnet.

Über die FXFlat Bank AG

FXFlat ist der Partner für erstklassiges Online-Brokerage. Als Anbieter mit Unternehmenssitz in Deutschland und mit der von der BaFin lizenzierten FXFlat Bank AG im Hintergrund bietet FXFlat eine Zuverlässigkeit, die höchsten Ansprüchen entspricht. Ursprünglich gestartet als CFD- und Forex- Broker bietet FXFlat mittlerweile das gesamte Spektrum an Anlageklassen und Finanzinstrumenten an, also unter anderem auch Aktien, Optionen, Futures und ETFs. Mit mehr als 135 Börsen weltweit stehen Kundinnen und Kunden mittlerweile so viele Märkte zur Verfügung wie nie zuvor in der FXFlat-Geschichte. Denn daran liegt uns: Dass bei uns jeder Anleger zu günstigen Konditionen das jeweils passende Instrument für seine Anlagestrategie findet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FXFlat Bank AG
Bahnstraße 47
40878 Ratingen
Telefon: +49 (2102) 100494-00
Telefax: +49 (2102) 100494-90
http://www.fxflat.com

Ansprechpartner:
Florian Schaarschmidt
Junior Manager
Telefon: +49 (2102) 100494-42
E-Mail: florian.schaarschmidt@fxflat.com
Jörg Linkens
Head of Marketing
Telefon: 0049 (0) 2102 100494-111
Fax: 0049 (0) 2102 100494-900
E-Mail: joerg.linkens@fxflat.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel