Keine Testpflicht an Schulen
Damit Lehrer, Schüler und Erzieher nicht unter die Testpflicht fallen, wurde Corona aus der erst am 1. Oktober verabschiedeten Liste der besonders ansteckenden Infektionskrankheiten gestrichen. Laut ARAG Experten sind dort Krankheiten wie z. B. Pest, Cholera, Masern oder Keuchhusten enthalten. Damit gilt: Nach fünftägiger Isolation dürfen Betroffene auch ohne Test wieder in Schule oder Kita. Auch bei einem Verdacht auf Corona braucht man keinen negativen Test, um die Einrichtung betreten zu dürfen.
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