Finanzen / Bilanzen

Bundestag muss beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nachbessern

Der Deutsche Bundestag wird am 20./21.10.2022 in 2./3. Lesung das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschieden. Das Gesetz soll die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2023 regeln. Die GKV-Finanzlücke für 2023 beziffert das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit 17 Mrd. EUR. Aus Sicht des BKK Landesverbandes Süd werden die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen die GKV im kommenden Jahr in die Unterfinanzierung treiben. Mit dem weiteren Abbau der Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 4 Mrd. EUR bleibt diesen im kommenden Jahr finanziell keinerlei Handlungsspielraum, Einnahme- und Ausgabeschwankungen beitragssatzneutral auszugleichen.

Die von der Bundesregierung eingeplante Erhöhung der Zusatzbeitragssätze in Höhe von 0,3 Beitragssatzpunkte dürfte Wunschdenken bleiben. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Beitragssätze auf breiter Front, durch alle Kassenarten hinweg, weitaus höher ansteigen werden. Und das in einer Situation, in der die Unternehmen und Privathaushalte durch die hohen Energiekosten und Inflation ohnehin schon stark belastet sind.

Darüber hat der BKK Landesverband Süd bei seinem heutigen parlamentarischen Frühstück in Stuttgart die gesundheitspolitischen Abgeordneten der Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/Die Grünen, CDU, FDP/DVP und SPD informiert.

„Es liegt nun an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Änderungen beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor der Verabschiedung nächste Woche herbeizuführen. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum der ergänzende Bundeszuschuss aus Steuermitteln für 2023 lediglich 2 Mrd. EUR beträgt, während für 2022 ein Zuschuss von 14 Mrd. EUR beschlossen wurde. Auch völlig unverständlich ist, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Stabilisierung der Kassenfinanzen in einem Gesetz mit dem Titel „GKV-Finanzstabilisierungsgesetz“ nicht enthalten sind. Wir wissen, dass die Situation extrem schwierig und komplex ist. Überall fehlt das Geld. Aber es muss auch klar sein, dass ein stabiles Gesundheitssystem höchste Priorität haben muss.“ so Jacqueline Kühne, Vorständin des BKK Landesverbandes Süd.

Einen Blick in die Zukunft richtet Gesundheitsökonom Prof. Dennis Häckl, Gründer und Beirat beim WIG2-Institut in Leipzig, der beim Parlamentarischen Frühstück die Sachlage aus wissenschaftlicher Sicht erklärte: „Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz regelt die Finanzierung im Jahr 2023. Wie in 2024 und den darauffolgenden Jahren die Finanzierung sichergestellt werden soll, ist völlig unklar. Ebenso sind die strukturellen Fragen innerhalb der GKV ungelöst. Es ist daher dringend angezeigt, dass die strukturellen Probleme und die Frage einer nachhaltigen Finanzierung, die über mehrere Jahre trägt, zügig angegangen werden. Auch muss berücksichtigt werden, wie sich aktuelle Eingriffe auf den Wettbewerb in der GKV auswirken.“

Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, im Mai 2023 Eckpunkte für eine Finanzreform der GKV vorzustellen.

Hierzu ergänzt Jacqueline Kühne: „In dieser schweren Krise ist es besonders wichtig, dass die politischen Akteure der Parteien ihrer Verantwortung parteiübergreifend gerecht werden. Wir halten es für angezeigt, dass die Regierung gemeinsam mit der Opposition noch in diesem Jahr beginnt, eine gemeinsame Reformkommission zu bilden, um Lösungen zu beschließen, die auch von künftigen Regierungen mitgetragen werden. Das alljährliche Stopfen der mehr oder minder großen Finanzlöcher, wie wir es die letzten Jahre erlebt haben und immer noch erleben, muss ein Ende haben.“   

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