Verbraucher & Recht

Lebenshilfen in Baden protestieren gegen Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung

Die Lebenshilfen in der Region haben einen gemeinsamen, offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach geschrieben. „Wir müssen zu diesem Mittel greifen, weil wir den Eindruck haben, dass die bisherigen Wortmeldungen und Proteste nicht beim Minister angekommen sind oder von ihm nicht zur Kenntnis genommen werden“ begründet der Vorsitzende der Lebenshilfe Rastatt/ Murgtal, Prof. Dr. Rupert Felder die konzertierte Aktion. Die Lebenshilfe Rastatt/Murgtal hatte bereits Verfassungsbeschwerde gegen das am 1. Oktober in Kraft getretene Gesetz eingelegt (an-hängig im 1. Senat/ Aktenzeichen 1 BvR 1898/22) . Auch hier hatten sich die Lebenshilfen der Region von Achern, Pforzheim, Karlsruhe und Bühl angeschlossen.

„Die Regelungen des § 28 b Infektionsschutzgesetz sind unwürdig und diskriminierend, weil sie allein auf die Behinderung der Menschen abstellen“, so Michael Auen, Hauptgeschäftsführer der Hagsfelder Werkstätten Karlsruhe. Die Vulnerabilität eines geistig behinderten Menschen ist jedoch nicht größer als bei anderen. Aus der Wohnform oder Arbeitsform allein ergebe sich keine Notwendigkeit der im Gesetz angeordneten Maßnahmen, da sich hieraus keine Erhöhung des Infektionsrisikos ergibt. „In den Werkstätten der Lebenshilfe erleben Menschen mit Behinderung weitgehend Arbeitsverhältnisse wie in der freien Wirtschaft; eine Rechtfertigung, dass alle Beschäftigten unabhängig von Abstandssituationen und betrieblichen Abläufen permanent FFP2-Masken tragen sollen, gibt es daher nicht“ so Felder. Vielmehr müsse auch hier die Corona-Arbeitsstätten-Verordnung gelten, die keine generelle Masken- und Testpflicht erfordert, sondern je nach spezifischer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für erforderlich erklärt, die vom Arbeitgeber umzusetzen sind.

Die Lebenshilfen kritisieren vor allem die starre, am Kalender und nicht an der Gefährdung ausgerichtete Vorschriftenlage. „Der Bundesgesundheitsminister inseriert über ganze Zeitungsseiten, dass alle nicht wüssten, was der Herbst bringen werde, aber bereits seit 1. Oktober sind die Bewohner der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung verpflichtet, auch im Haus eine Maske zu tragen. Das ist unverhältnismäßig und willkürlich“ so Michael Auen.

„Einem Menschen in einer unserer Einrichtungen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro für eine nicht getragene Maske zu bedrohen, ist ohne Beispiel und zeugt davon, dass der Gesetzgeber die wirtschaftliche und tatsächliche Lage in unseren Einrichtungen nicht kennt“ kritisiert der Rastatter Lebenshilfe-Vorsitzende Felder das Gesetz. Gemeinsam appellieren die Verantwortlichen der Lebenshilfen an den Minister: Nehmen Sie § 28 b InfSchG vom Tisch, ändern Sie die Vorschrift in eine Vorschrift, die uns je nach Gefährdungslage und Analyse in die Lage versetzt, die notwendigen und zielführenden Maßnahmen zu ergreifen.“

In dem offenen Brief an Gesundheitsminister Lauterbach betonen die badischen Lebenshilfe-Vereinigungen: „Wir wollen Gesetze anwenden. Dazu müssen diese klar, nachvollziehbar und sachgerecht sein. Die Alternative, Gesetze zu ignorieren oder klammheimlich zu unterwandern, ist keine Lösung. Uns eint das Bemühen um größtmöglichen Schutz und Fürsorge der uns anvertrauten Menschen. Aber wir wollen dafür auch gesetzliche Grundlagen, die angemessen und sind und nicht diskriminieren“, so der offene Brief, der auf dem Weg nach Berlin ist.

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