Energie- / Umwelttechnik

Statement stellv. ZVG-Generalsekretär Dr. Brinkjans zur Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV)

Zur anstehenden Beratung des Entwurfs für eine „Verordnung über die Emissionsberichterstattung (EBeV) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Jahre 2023 bis 2030" können Sie den stellvertretenden ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans wie folgt zitieren:

"Der ZVG lehnt grundsätzlich die Einbeziehung von Holzbrennstoffen in das BEHG und in die EBeV ab. Die Verbrennung von Altholz der Kategorie A I in Feuerungsanlagen ist im Gartenbau relevant. Darunter fallen viele Anlagen, die nicht mit Waldholz, sondern mit Holz von Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen, unbelasteten Holzabfällen aus der Möbelherstellung und Sägewerken etc. heizen. Mit Einführung der CO2-Abgabe auf diese Holzquellen wäre ein wichtiger nachhaltiger Verwertungsweg und die Nutzung regenerativer Energien über einen enormen Kostenanstieg deutlich erschwert."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200065-0
Telefax: +49 (30) 200065-27
http://www.derdeutschegartenbau.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel