Verkehrsjuristin: Verzicht auf Helmpflicht für Pedelecfahrer ist richtig
Mielchen verteidigt auch die Einstufung von Pedelecs in die Kategorie Fahrrad. „In der Tat hat der Gesetzgeber Pedelecs nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft, sondern sie normalen Fahrrädern gleichgestellt. Die für Autofahrer festgelegten strengeren Promillegrenzen in Bezug auf Alkohol gelten mithin nicht für Fahrradfahrer und E-Bike-Fahrer.“ Die Folge: Während Autofahrer ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind, liegt die Grenze bei Radfahrern bei 1,6 Promille. „Als Begründung führt der Gesetzgeber an, dass an Radfahrer nicht so hohe Leistungsanforderungen gestellt würden wie an Pkw- Fahrer und dass von ihnen nicht so eine hohe Gefährdung ausgehe. Dem stimme ich zu“, so Mielchen. Autos sind deutlich schneller und verfügen aufgrund ihrer Masse über höhere Zerstörungskraft. „Zudem halte ich eine Absenkung der Promillegrenze auf 1,1 für Radfahrer nicht für zielführend, da sich Verkehrsteilnehmer dann wieder eher für das Auto und gegen das Fahrrad entscheiden könnten.“
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