Forderung nach umgehender Freilassung der Vorsitzenden der türkischen Ärztekammer, Prof. Dr. Þebnem Korur Fincancý
Im November 2018 war Fincancý mit dem Hessischen Friedenspreis in Wiesbaden ausgezeichnet worden. Sie ist Mitverfasserin des so genannten "Istanbul Protokolls", das als internationales Standardwerk der Vereinten Nationen zur Untersuchung und Dokumentation von Folter gilt. Einen Monat später, im Dezember 2018 wurde die Ärztin in der Türkei wegen des Vorwurfs der "Terrorpropaganda" zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, da sie 2016 als eine von über 1000 Akademikerinnen und Akademikern die Friedenspetition "We will not be a party to this crime" mitunterzeichnet hatte.
Vor wenigen Jahren beteiligte sich Fincancý an einer Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch das türkische Militär 2015 bis 2016 in der kurdischen Stadt Cizîr. Unter ihrer Leitung verfasste eine Ärztedelegation darüber einen Bericht.
Das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hatte sich bereits im Januar 2019 betroffen über das harte Urteil gegen „eine korrekte und unbestechliche Kollegin“ geäußert. Im März 2019 drückte die Delegiertenversammlung der LÄKH die Hoffnung auf Freispruch der türkischen Ärztin aus. Eine Hoffnung, die Pinkowski jetzt als Forderung nach ihrer Freilassung aufgegriffen hat.
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