Verwaltungsgericht Berlin lässt Kündigung von Abwendungsvereinbarungen zu
Denn es geht um viel: Allein 2021 wurden in den 72 Berliner Milieuschutzgebieten 2.018 Wohnungen durch Abwendungsvereinbarungen vor Umwandlung, teuren Modernisierungen und anderen Maßnahmen geschützt, die oft mit Verdrängung einhergehen. Daher appelliert der BMV an betroffene Grundstückseigentümer:innen, Abwendungsvereinbarungen nicht vorschnell zu kündigen. „Das wäre unsozial, denn den Eigentümerinnen wird ja durch die Vereinbarungen nichts Unzumutbares auferlegt“, so Bartels. Die Bezirke sollten von sich aus auf die Erwerber:innen zuzugehen und Nachträge schließen, um die Verträge wasserdicht zu machen. Nach An-sicht des BMV muss der Senat die Bezirke dabei unterstützen. „Der Senat hat sich monatelang für ein Mieten-bündnis stark gemacht, daher ist seine Initiative, notfalls an einem Runden Tisch, gefordert.“
Genauso wichtig ist es, das Vorkaufsrecht im Baugesetzbuch so schnell wie möglich zu reparieren. „Die Ampelkoalition hätte das längst umsetzen müssen“ kritisiert Bartels. Der Nutzen des Vorkaufsrechts und der Abwendungsvereinbarungen für die Kommunen sei offenkundig. „Berlin muss seinen kommunalen Wohnungs-bestand so schnell wie möglich erweitern, um leistbaren Wohnraum zu sichern.“
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