Verbraucher & Recht

TÜV-Verband: Worauf bei elektrischen Heizquellen zu achten ist

Mit einer elektrischen Heizung günstig durch den Winter kommen – das denken sich viele Menschen, seitdem die Energiepreise in die Höhe schießen. Laut einer Umfrage des Vergleichsportals Verivox erwägen 30 Prozent der deutschen Haushalte den Kauf einer elektrischen Zusatzheizung. Und 10 Prozent der Befragten heizen bereits elektrisch. Radiatoren, Heizlüfter und Co. sind also schon jetzt weit verbreitet und sollen im kommenden Winter in vielen Haushalten für Wärme sorgen. Jedoch können sie bei falscher Bedienung schnell zu einem Sicherheitsrisiko werden. „Mobile Elektro-Heizgeräte rechnen sich nur in Sonderfällen und sind keine sinnvolle Alternative zur herkömmlichen Heizung. Sie können sehr hohe Temperaturen erreichen und bei falscher Nutzung schnell zum Brandherd werden“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. Der TÜV-Verband zeigt, worauf es bei der Nutzung in der kalten Jahreszeit ankommt.

Entgegen der Erwartung vieler Verbraucher:innen lohnt sich der Kauf einer elektrischen Heizung in finanzieller Hinsicht nur in Einzelfällen. Zwar sind die Anschaffungskosten einer elektrischen Heizung oft wesentlich niedriger als die einer konventionellen Gasheizung, die Betriebskosten sind allerdings deutlich höher, denn Strom ist für die Wärmeerzeugung wenig effizient. „Gas ist im Gegensatz zu Strom ein Primärrohstoff, der direkt verbrannt werden kann und dann sofort für Wärme sorgt“, sagt Dinkler. „Um mit Strom Wärme zu erzeugen, muss hingegen zwei Mal Energie aufgebracht werden. Erst, um den Strom herzustellen und dann, um den Strom in Wärme umzuwandeln.“ Außerdem ist eine Kilowattstunde Gas derzeit trotz der Krise mit circa 24 Cent immer noch halb so teuer wie eine Kilowattstunde Strom mit 56 Cent.

Neben dem finanziellen Aspekt schneiden elektrische Heizungen aber auch beim Wirkungsgrad, beim CO2-Ausstoß und bei der Sicherheit schlechter ab. Deshalb sollten sie nur in Sonderfällen Gebrauch finden. Sinnvoll sind sie zum Beispiel übergangsweise, falls die Hausheizung defekt ist, vorübergehend ein deutlich erhöhter Heizbedarf besteht oder für Räume, die nicht an die Zentralheizung angebunden sind, wie Keller oder Gartenhütten.

Verbraucher:innen sollten sich bewusst sein, dass elektrische Heizungen wie Radiatoren, Infrarotstrahler oder Heizlüfter bei falscher Inbetriebnahme und Nutzung ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Während herkömmliche Heizkörper häufig so eingestellt werden, dass sie eine Temperatur von 70 bis 90 Grad Celsius nicht überschreiten, können sich Infrarotheizungen und Heizlüfter auf über 120 Grad aufheizen. „Bei sehr hohen Heiztemperaturen verbrennen Staubpartikel, wodurch giftige Gase entstehen können. Sie verteilen sich in der Raumluft und werden mit eingeatmet“, sagt Dinkler. „Bei einem längeren Betrieb kann es dadurch zu Atemwegserkrankungen kommen.“ Darüber hinaus bestehe bei diesen Temperaturen immer die Gefahr von Verbrennungen und Bränden. Die Geräte sollten daher immer frei, möglichst umkippsicher und fern von Wasserquellen stehen. „Wenn Geräte umkippen oder von einem Gegenstand wie einer Gardine, einem Sessel oder einer Decke bedeckt werden, können sie schnell überhitzen und einen Brand auslösen“, sagt Dinkler. „Beim Kontakt der Heizgeräte mit Wasser kann es zum Kurzschluss kommen.“ Wichtig sei auch, die Geräte unzugänglich für kleine Kinder aufzustellen und auf die allgemeine elektrische Sicherheit zu achten. Fehlende Kabelisolierungen an der Stromeinführung können Kurzschlüsse verursachen oder bei Kontakt einen lebensgefährlichen Elektroschock abgeben. Dinkler: „Mehrfachsteckdosen sollten nicht überlastet werden. Die gleichzeitige Nutzung von Geräten mit hohem Stromverbrauch oder eine Hintereinanderschaltung können sonst zu Überhitzungen führen.“

Beim Kauf sollten Verbraucher:innen zumindest auf eine CE-Kennzeichnung achten. Der Hersteller bestätigt damit, dass sein Produkt die in der EU geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Das CE-Zeichen ist aber kein Prüfsiegel. Um auf ‚Nummer sicher‘ zu gehen, verweist der Experte auf Kennzeichnungen von Drittprüfer:innen. „Käufer sollten bei der Auswahl einer elektrischen Heizung auf das GS-Zeichen für ‚Geprüfte Sicherheit‘ und das TÜV-Siegel achten“, rät Dinkler. „Geräte mit diesen Zeichen werden von unabhängigen Prüforganisationen geprüft und erfüllen meist höhere Sicherheitsanforderungen.“

Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/produkte/produktkennzeichnung/gs-zeichen

Über den TÜV-Verband e.V.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 760095-400
Telefax: +49 (30) 760095-401
https://www.tuev-verband.de

Ansprechpartner:
Maurice Shahd
E-Mail: presse@tuev-verband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel