Das Schenken und Vererben von Immobilien könnte ab 2023 teurer werden
Übertragen Eltern bereits zu Lebzeiten ein Wohnhausgrundstück oder eine Eigentumswohnung an ihre Kinder oder kommt es zum Erbfall und eine Immobilie wird vererbt, dann ist immer die Frage, ob Schenkungs- oder Erbschaftssteuer entsteht. Kinder haben einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro nach jedem Elternteil. Erhalten sie daher eine Schenkung oder Erbschaft bis zu einem Wert von 400.000 Euro, fallen keine Steuern an. Wird der Betrag aber überschritten, fällt Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.
Aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen. Wechselt der Immobilienbesitz unentgeltlich oder durch Erbfall, überprüft das Finanzamt, ob Steuern anfallen.
Die Bewertung der Immobilien richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Durch das Jahressteuergesetz 2022 soll nun das Bewertungsgesetz geändert werden. Experten gehen davon aus, dass dies zu höheren Werten bei der Bewertung von Immobilien führen wird.
Steuerfreibeträge werden dann schneller überschritten und es drohen höhere Abgaben. Die Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen für alle Übertragungen nach dem 31. Dezember 2022 in Kraft treten. Ist eine schenkungsweise Übertragung von Immobilien geplant, kann es daher sinnvoll sein, dies noch im Jahr 2022 vorzunehmen.
Die Übertragung muss von einem Notar beurkundet werden. Neben den steuerlichen Aspekten sind hierbei weitere Faktoren zu beachten. Beispielsweise lassen sich Wohn- oder Nießbrauchrechte durch entsprechende Einträge im Grundbuch festlegen. Die Übertragenden können sich damit absichern. Weitere Regelungen für den langfristigen Erhalt der Immobilie sind ebenfalls möglich. Auch hierzu berät der Notar.
Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/das-schenken-oder-das-vererben-von-immobilien-koennte-ab-2023-teurer-werden/
Selzer Reiff Notare für Immobilien in Frankfurt am Main
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Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
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