Finanzen / Bilanzen

Sachsen-Anhalt debattiert neues Vergabegesetz

In Sachsen-Anhalt hat die Koalition aus CDU, SPD und FDP im Mai einen Entwurf für ein neues Vergabegesetz in den Landtag eingebracht. Derzeit beraten die Ausschüsse darüber.

Die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt plädiert dafür, Bürokratie bei öffentlichen Auftragsvergaben abzubauen – indem die Schwellenwerte erhöht werden. Ihr Entwurf für ein neues Vergabegesetz sieht einen geschätzten Auftragswert von 120.000 Euro bei Bauaufträgen (anstatt 50.000 Euro) vor, ab dem das novellierte Gesetz gelten soll. Bei Liefer- und Dienstleistungen soll die Grenze von 25.000 auf 40.000 Euro steigen. Die oppositionelle Linke erklärt, dieses seien die bundesweit höchsten Schwellenwerte. Sie sieht darin eine „Hintertür für Sozialdumping“.

Ausdrücklich wollen die Regierungsparteien laut Gesetzentwurf Vergaben so gestalten, dass es auch kleineren Unternehmen möglich ist, mitzubieten. Verschärft wurden in dem Entwurf die Formulierungen zu Tariftreue und Mindestlohn. Ein Änderungsantrag der oppositionellen Grünen schlägt vor, der Berücksichtigung von Umweltbelangen einen eigenen Paragrafen zu widmen.

Federführend hat sich bereits der Wirtschaftsausschuss mit dem Entwurf beschäftigt. Seine Beschlussempfehlung lautete, den Gesetzentwurf in der von der Regierung vorgeschlagenen Fassung anzunehmen. Im Finanzausschuss ist noch keine Beschlussempfehlung erfolgt, und der Sozialausschuss wird sich am 19. Oktober mit dem Thema befassen.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel