Finanzen / Bilanzen

Russland-Sanktionen: Allgemeine Genehmigung der BAFA

BAFA hat für bestimmte öffentliche Aufträge und Konzessionen – etwa in den Bereichen Energie und Raumfahrt – Ausnahmen von den Russland-Sanktionen erteilt.

Sanktionen der EU gegenüber Russland bestehen schon seit 2014, als das Land die Krim annektierte. Nach dem Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 beschloss die Politik weitere Maßnahmen. Im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen und Konzessionen wurde kürzlich eine Allgemeine Genehmigung von Ausnahmen nach Artikel 5k Abs. 2 der Verordnung (EU) 833/2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Sie gilt nach der Auflistung aus der Bekanntmachung für bestimmte Beschaffungen – insbesondere in den Bereichen Energie, Raumfahrt oder Betrieb nuklearer Kapazitäten. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hält Einzelgenehmigungsverfahren hier nicht für erforderlich. Diese Regelung gilt für künftige und laufende Vergabeverfahren, aber auch für bereits geschlossene Verträge. Auftraggeber, die sie in Anspruch nehmen wollen, müssen sich einmalig beim BAFA registrieren.

In der Bekanntmachung wird auch klargestellt, für welche Aufträge und Konzessionen die Allgemeine Genehmigung nicht gilt. Ohnehin ist sie zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel