Eigentümer muss Ratten bekämpfen
Wird vom bezirklichen Gesundheitsamt auf einem Grundstück ein Rattenbefall festgestellt, ist die Grundstückseigentümerin unabhängig von ihrer Verantwortung für den Schädlingsbefall verpflichtet, die Ratten durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen. Das entschied laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin. Dies setze insbesondere kein Verschulden, das heißt, keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls voraus (Az.: 14 L 1235/22).
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