Finanzen / Bilanzen

Erste Hilfe bei Herzstillstand: Automatisierte Externe Defibrillatoren richtig bedienen

Ein plötzlicher Herzstillstand endet tödlich, wenn schnelle und richtige Hilfe ausbleibt. Defibrillatoren erhöhen die Chancen für eine erfolgreiche Wiederbelebung deutlich. Die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Wiederbelebung mit einem Automatisierten Externen Defibrillator (AED).

Vitalzeichen prüfen, Notruf absetzen, Reanimation starten

Bei einem Notfall sind zuerst die Vitalzeichen zu prüfen. Dafür die betroffene Person laut ansprechen, an ihr rütteln und die Atmung kontrollieren. Ist die Person bewusstlos, atmet schwach, unregelmäßig oder gar nicht, muss sofort der Notruf 112 verständigt und ein AED geholt werden. Währenddessen mit der Wiederbelebung beginnen.

Dafür müssen Herzdruckmassage und Beatmung abwechselnd durchgeführt werden, bis ein AED zur Hand ist. AED führen durch die Rettungsaktion. Nachdem sie den Herzschlag gemessen haben, signalisieren sie, ob ein Schock notwendig ist. Automatische AED setzen die Impulse selbst. Halbautomatische teilen mit, wann diese auszulösen sind. Wichtig: Die Person während des Schocks nicht berühren.

Defibrillatoren im Betrieb empfehlenswert

Zwar sind AED in Unternehmen nicht vorgeschrieben, doch werben Arbeitsschutzinstitutionen für eine freiwillige Anschaffung – vor allem in Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, bei besonderer Gefährdungslage, etwa durch Strom, oder bei langen Anfahrtswegen des Rettungsdienstes. Schließlich liegen die Überlebenschancen von Betroffenen bei über 75 Prozent, erfolgt die Reanimation bei einem Herzstillstand innerhalb von drei Minuten.

Was Betriebe beachten müssen, wenn sie ein AED einführen wollen, schildert ein Beitrag in der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit .

Über Arbeit & Gesundheit

"Arbeit & Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte" bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel