Finanzaufsicht BaFin rügt Krypto-Börse Coinbase
Coinbase sollte Anordnung der BaFin sehr ernst nehmen
Die größte US-amerikanische Krypto-Börse Coinbase kommt aus den Schlagzeilen derzeit nicht mehr heraus. Eine Welle von Massenentlassungen, schlechte Zahlen des jüngsten Quartalsberichts, Klagen von Investoren, Nutzern und der US-Aufsichtsbehörde SEC, Aufstände gegen die Geschäftsführung aus den eigenen Reihen und Pleitegerüchte lasten auf dem Unternehmen. Nun folgt für den Deutschlandzweig der US-Börse der nächste Schlag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirft der Krypto-Börse Verstöße gegen das Kreditwesengesetz vor. Demnach hat die BaFin der Coinbase Deutschland GmbH die “Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation” angeordnet. Die Behörde hat Zweifel an der fortlaufenden Gewährleistung der Risikotragfähigkeit durch die Börse.
Das Kreditwesengesetz sieht vor, dass Institute wie Coinbase für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb beispielsweise ihre Risikotragfähigkeit ermitteln und sicherstellen sowie interne Kontrollverfahren einrichten und für eine „angemessene personelle und technisch-organisatorische Aufstellung des Instituts“ sorgen müssen. Nach einem Bericht der Wirtschafts-Woche teilt Coinbase mit, bereits damit begonnen zu haben, einen Sanierungsplan zu entwickeln, um den Anforderungen der BaFin zu entsprechen. „Wir kooperieren voll und ganz, um die Feststellungen des jährlichen Prüfberichts anzugehen“, so ein Sprecher.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass Coinbase den Anordnungen der BaFin nachkommen müsse. Andernfalls können die Finanzaufseher einen Kapitalzuschlag verhängen oder dem Unternehmen sogar die Betriebserlaubnis entziehen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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