Finanzen / Bilanzen

Meyer Burger gibt das Ergebnis des Bezugsrechtsangebots bekannt: 97,23 Prozent der maximalen Anzahl angebotener Aktien wurden durch die Ausübung von Bezugsrechten gezeichnet

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA EINSCHLIESSLICH DEREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, EINES BUNDESSTAATES ODER DES DISTRICTS OF COLUMBIA), KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIES UNZULÄSSIG WÄRE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN INFORMATIONEN AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Meyer Burger Technology AG gibt das Ergebnis des Bezugsrechtsangebots bekannt: Bis zum Ende der Ausübungsfrist am 9. November 2022 um 12:00 Uhr MEZ wurden 97,23 Prozent der maximalen Anzahl angebotener Aktien (das heisst 908’799’241 von 934’671’850) durch die Ausübung von Bezugsrechten gezeichnet. 

Wie in früheren Mitteilungen und im Prospekt zum Bezugsangebot bereits kommuniziert, werden neue Aktien, für die innerhalb der Frist keine Bezugsrechte gültig ausgeübt wurden, zum Verkauf angeboten oder anderweitig am Markt platziert – mit dem Ziel, einen Bruttoerlös von bis zu CHF 250 Millionen zu erzielen. 

Der erste Handelstag der neuen Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich der 11. November 2022 sein. Die Lieferung der neuen Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises wird voraussichtlich ebenfalls am 11. November 2022 erfolgen. 

Disclaimer
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Dieses Dokument ist kein Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes und kein Prospekt im Sinne anderer anwendbarer Gesetze. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht in Jurisdiktionen versandt oder in Jurisdiktionen verteilt werden, in denen dies gesetzlich verboten ist. Die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung vor einer Registrierung, einer Befreiung von der Registrierung oder der Qualifizierung gemäss den Wertpapiergesetzen einer Rechtsordnung ungesetzlich wäre. Eine Entscheidung, in Wertpapiere der Meyer Burger Technology AG zu investieren, sollte ausschliesslich auf der Grundlage des von Meyer Burger Technology AG zu diesem Zweck veröffentlichten Prospekts erfolgen.

Dieses Dokument ist nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschliesslich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion bestimmt, in der dies rechtswidrig wäre. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren in diesen Jurisdiktionen oder in anderen Jurisdiktionen, in denen dies ungesetzlich wäre, dar. Insbesondere dürfen das Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder anderweitig übermittelt werden. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäss dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Gesetzen eines Bundesstaates registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäss dem Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht befreit. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich dar. Im Vereinigten Königreich wird kein Prospekt zum öffentlichen Angebot von Wertpapieren veröffentlicht. Dieses Dokument wird nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) sich ausserhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (ii) „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 in nationales Recht umgesetzt wurde, und die ausserdem (A) Anlageprofis sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung (die „FSMA-Verordnung“) oder (B) vermögende Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der FSMA-Verordnung fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere werden nur Relevanten Personen zur Verfügung gestellt, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit Relevanten Personen geschlossen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf der Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

In einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich dieses Dokument nur an „qualifizierte Anleger“ in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, und keine Person, die kein qualifizierter Anleger ist, darf auf der Grundlage dieses Dokuments oder seines Inhalts handeln oder darauf vertrauen.

Diese Veröffentlichung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, z. B. Aussagen, die Begriffe wie „glauben“, „annehmen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „projizieren“, „können“, „könnten“, „mögen“, „werden“ oder ähnliche Ausdrücke enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Meyer Burger Technology AG wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten sollten Leser nicht auf zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Meyer Burger Technology AG übernimmt keine Verantwortung, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat die Meyer Burger Technology AG weder die Absicht noch eine Verpflichtung, diese Publikation oder Teile davon nach dem heutigen Datum zu aktualisieren, auf dem neuesten Stand zu halten oder zu überarbeiten. 

Über die Meyer Burger Technology AG

Meyer Burger hat mit der Produktion von Hochleistungs-Solarzellen und -Solarmodulen im Jahr 2021 gestartet. Seine proprietäre Heterojunction/SmartWire-Technologie ermöglicht es dem Unternehmen, neue Standards in Bezug auf Energieertrag zu setzen. Mit Solarzellen und -modulen, die in der Schweiz entwickelt und in Deutschland unter nachhaltigen Bedingungen gefertigt werden, will Meyer Burger zu einem führenden europäischen Photovoltaik-Unternehmen wachsen. Derzeit beschäftigt das Unternehmen rund 1000 Mitarbeitende an Forschungsstätten in der Schweiz, Entwicklungs- und Fertigungsstätten in Deutschland und an Vertriebsstandorten in Europa, den USA und Asien.

Meyer Burger wurde 1953 in der Schweiz gegründet und hat in den letzten Jahrzehnten als Anbieter von Produktionssystemen die Entwicklung der globalen Photovoltaik-Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette geprägt und wesentliche Standards der Industrie gesetzt. Ein grosser Teil der heute weltweit produzierten Solarmodule basiert auf Technologien, die von Meyer Burger entwickelt wurden.

Die Namenaktien der Meyer Burger Technology AG sind an der SIX Swiss Exchange gelistet (Ticker: MBTN).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Meyer Burger Technology AG
Schorenstrasse 39
CH3645 Gwatt (Thun)
Telefon: +41 (33) 2212800
Telefax: +41 (33) 2212808
http://www.meyerburger.com

Ansprechpartner:
Anne Schneider
Head Corporate Communications
Telefon: +49 37236712235
E-Mail: anne.schneider@meyerburger.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel