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    Erfolgreiche Prozessfinanzierung und positives Grundurteil des OLG München: Freistaat Bayern muss für unverhältnismäßige Verbraucherwarnung haften

    Im Schadensersatzprozess gegen den Freistaat Bayern wegen einer rechtswidrigen Verbraucherwarnung gegen den Metzgereibetrieb Sieber konnten zwei wichtige Etappenziele erfolgreich erreicht werden. Das Oberlandesgericht München hat im Berufungsverfahren geurteilt, dass der Freistaat Bayern zwei Drittel des Schadens zu tragen hat, der durch eine Verbraucherwarnung vor allen Produkten des mittelständischen Metzgereibetriebs Sieber und anschließenden Anordnungen zum Rückruf aller Produkte und der Einstellung der Produktion entstanden ist. Die Firma Sieber musste wenige Tage danach den Betrieb einstellen und Insolvenz anmelden. Das Oberlandesgericht hob damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München auf, das den Freistaat von jeglicher Haftung freigesprochen hatte. Das OLG München hat den Beklagten bereits zu Zahlung eines Teilbetrags i.H.v. Ca. 28.600…

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