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    Telefonnetz überlastet – Anrufe bei Arbeitsagenturen und Jobcentern auf Notfälle beschränken

    Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Das Telefonnetz unseres Providers ist derzeit überlastet. Wir bitten darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken. Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin NICHT absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern. Diese werden örtlich bekannt gemacht. Das Anrufaufkommen ist in den letzten Tagen auf das zehnfache des üblichen Niveaus gestiegen. Durch die vielen Anrufe ist das Telefonnetz unseres Providers überlastet. Aktuelle Informationen…

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    Wr sind weiterhin für Sie da

    Information: Jobcenter, Familienkassen und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut Persönliche Kontakte werden reduziert Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) sowie die Familienkassen auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen. Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle…

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    Zahlung der Geldleistungen sichergestellt

    Die Agentur für Arbeit und Jobcenter in der Region sowie die Familienkasse bitten die Bürgerinnen und Bürger, ihre Räumlichkeiten nur noch in dringenden finanziellen Notfällen sowie der erforderlich persönlichen Antragsstellung aufzusuchen. Diese Einschränkungen zum Schutz der Kunden/innen und Mitarbeiter/innen vor der Ansteckung mit dem sogenannten Corona Virus gelten zunächst bis zum 17. April 2020. Es wird empfohlen, Kontakte möglichst telefonisch, per E-Mail oder per Post zu pflegen. Bereits vereinbarte persönliche Termine werden zu telefonischen Beratungsterminen.  Online steht der e-Service unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices zur Verfügung. Ganz bequem kann man 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche diesen Service nutzen.   Gleiches gilt ebenso für das Arbeitslosengeld II https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2  als auch die Familienkasse…

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    Auftragsengpässe durch Corona-Virus: Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich

    Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Die Arbeitsagenturen…