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Apps auf Rezept: AOK-Befragung legt Verbesserungspotenzial offen
Trotz insgesamt positiver Bewertung reagieren Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) noch zurückhaltend. Dass ist das Ergebnis einer bundesweiten Online-Befragung von über 2.600 AOK-Versicherten, die eine "App auf Rezept" verschrieben bekamen. 58 Prozent der Befragten halten DiGAs für eine sinnvolle Ergänzung zu ihrer Therapie, aber nur 26 Prozent für unverzichtbar. Lediglich 38 Prozent würden Freunden oder Bekannten mit vergleichbarer Diagnose die genutzte DiGA "sehr wahrscheinlich" weiterempfehlen. Weitere Ergebnisse der Befragung: https://aok-bv.de/… Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Straße 31 10178 Berlin Telefon: +49 (30) 34646-0 Telefax: +49 (30) 34646-2502 http://www.aok-bv.de Ansprechpartner: AOK-Bundesverband Telefon: +49 (30) 22011-200 Fax: +49 (30) 22011-105 E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de Weiterführende Links Originalmeldung…
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Apps auf Rezept: Insgesamt positiv bewertet, aber für viele Nutzende verzichtbar
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden insgesamt positiv bewertet, aber ungefähr die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer hält sie für verzichtbar. Das sind zentrale Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von mehr als 2.600 AOK-Versicherten, die eine „App auf Rezept“ erhalten hatten. Ziel der Befragung war es, zwei Jahre nach der Aufnahme der DiGAs in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung die Akzeptanz und das tatsächliche Nutzungsverhalten zu evaluieren. 58 Prozent der Befragten bewerteten die Nutzung der DiGA als sinnvolle Ergänzung zu ihrer Therapie. Als größten Vorteil sahen die Nutzerinnen und Nutzer, dass sie sich die Behandlung mit einer DiGA zeitlich flexibel einteilen können (70 Prozent). Immerhin 40 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen…
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Vergütungsverhandlungen mit Ärzten: AOK-Bundesverband fordert transparente Grundlagen
Zur aktuellen Berichterstattung zu überhöhten Preisen für PCR-Tests erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann: „Die Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung belegen, worauf der AOK-Bundesverband bereits im Mai 2020 hingewiesen hat: Die Preisvorstellungen der Labormediziner für PCR-Tests waren von Anfang an massiv überhöht und konnten auch nach Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nicht ausreichend abgesenkt werden. Pandemien sind gesundheitliche Notlagen und erfordern schnelles politisches Handeln. Das aber darf nicht dazu führen, dass wirtschaftliche Vernunft keine Rolle mehr spielt, dauernd Mondpreise aufgerufen werden und einige Akteure sich auf Kosten von Steuer- und Beitragszahlern eine goldene Nase verdienen. Ob Impfhonorare oder Hygienekosten: Es gibt aktuell viele weitere Beispiele für überzogene…
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Reimann: Bessere Qualität der Versorgung muss zentrales Ziel der Krankenhausreform sein
Zu den Ergebnissen des Gespräches von Bund, Ländern und Regierungsfraktionen über die Vorschläge der Regierungskommission für eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung nimmt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, wie folgt Stellung: „Die Statements nach dem heutigen Gespräch über die Krankenhausreform zeigen, dass die eigentliche Arbeit jetzt erst beginnt. Viele Fragen sind noch offen. Aber es ist gut, dass sich Bund und Länder darüber einig sind, dass eine bessere Qualität der Versorgung das zentrale Ziel der Reform sein muss. Angesichts der großen Qualitäts- und Strukturprobleme der Krankenhäuser in Deutschland ist es gut, dass bis zur Sommerpause ein konkreter Gesetzesentwurf von Bund und Ländern vorliegen soll. Denn es ist höchste Zeit für…
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Beitragsbemessungsgrenze steigt erstmals wieder seit 2021
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Das entspricht monatlich 4.987,50 Euro. So steht es in der "Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2023". 2022 war die Beitragsbemessungsgrenze nicht angehoben worden. Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der jeder sich gesetzlich versichern muss, liegt jetzt bei einem Jahreseinkommen von 66.600 Euro. Weitere Rechengrößen, Pflegesätze und Belastungsgrenzen für Zuzahlungen im Jahr 2023: https://aok-bv.de/… Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Straße 31 10178 Berlin Telefon: +49 (30) 34646-0 Telefax: +49 (30) 34646-2502 http://www.aok-bv.de Ansprechpartner: AOK-Bundesverband Telefon: +49 (30) 22011-200 Fax: +49 (30) 22011-105 E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de Weiterführende…
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Reimann: Schneller vom Ankündigen ins Tun kommen
AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann begrüßt die heute vom Bundesernährungsminister Cem Özdemir vorgelegten Eckpunkte zur Ernährungsstrategie, die im kommenden Jahr beschlossen werden soll. „Die Eckpunkte nehmen den Zusammenhang von Klima, Umwelt und Gesundheit systematisch in den Blick und unterstreichen den Aspekt der Ernährungsgerechtigkeit. Dieser skizzierte Mix aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen und Richtwerten, Informationsinitiativen und Vernetzungsarbeit schafft einen guten Orientierungsrahmen und geht in die richtige Richtung. Der AOK-Bundesverband wird sich weiter aktiv in die Ausgestaltung der Ernährungsstrategie einbringen. Allerdings sollten wir schneller vom abstrakten Ankündigen ins konkrete Tun kommen und die Umsetzungsziele ehrgeiziger definieren. Jenseits der vielen regionalen Aktivitäten muss die Ampel-Koalition konkrete gesetzliche Vorgaben machen. Das betrifft unter anderem klare Preissignale, um…
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AOK sorgt nachweislich für mehr Versorgungssicherheit
Der AOK-Bundesverband hat eine gesetzliche Meldepflicht für Lieferausfälle bei Medikamenten und eine stärkere Bevorratung und Lagerhaltung durch den Arzneimittelgroßhandel und die Pharmaunternehmen gefordert. „Die aktuelle Situation zeigt, dass wir stringentere Regelungen brauchen, weil die bisherige begrenzte Meldepflicht der Unternehmen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht ausreicht“, sagt Vorstandschefin Dr. Carola Reimann. „Fehlende Transparenz verschärft das Problem von Lieferengpässen. Auch in Deutschland brauchen wir endlich ein Frühwarnsystem für Produktions- und Lieferausfälle.“ Reimann warnt in diesem Zusammenhang davor, die Arzneimittelrabattverträge mit Lieferproblemen in Verbindung zu bringen. Das Gegenteil sei der Fall: „Die Arzneimittelrabattverträge der AOK sorgen nachweislich für mehr Versorgungssicherheit.“ Nach Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) gibt es bei…
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„Chaotischer Prozess“ und „nicht konsistent“: AOK übt scharfe Kritik am KHPflEG
Der AOK-Bundesverband vermisst im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ein konsistentes Reformkonzept. Das Bundesgesundheitsministerium habe nach einem „chaotischen Prozess“ lediglich einen „bunten Strauß von Einzelmaßnahmen“ vorgelegt, sagte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann im Vorfeld der abschließenden Beratungen am Freitag (2. Dezember) im Bundestag. „Was wir dringend brauchen, ist eine umfassende Krankenhausreform, die eine qualitätsorientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen auf Basis einer reformierten Krankenhausplanung mit sinnvollen Konzepten zur Finanzierung insbesondere der Vorhaltekosten verbindet.“ Das vollständige Statement: https://aok-bv.de/… Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Straße 31 10178 Berlin Telefon: +49 (30) 34646-0 Telefax: +49 (30) 34646-2502 http://www.aok-bv.de Weiterführende Links Originalmeldung der AOK-Bundesverband GbR Alle Meldungen der AOK-Bundesverband GbR Für die oben stehende Pressemitteilung ist…
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Reimann zu ersten Reformschritten im Krankenhaus-Bereich: Kleinteiliges Sammelsurium statt konsistentem Gesamtbild
Am Freitag (2. Dezember) findet die 2. und 3. Lesung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Bundestag statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich aus diesem Anlass zu den Reformplänen für den stationären Bereich und zu den jüngsten Änderungsanträgen: „Was wir dringend brauchen, ist eine wirklich umfassende Krankenhausreform, die eine qualitätsorientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen auf Basis einer reformierten Krankenhausplanung mit sinnvollen Konzepten zur Finanzierung insbesondere der Vorhaltekosten verbindet. Was wir aktuell aus dem BMG bekommen, ist ein bunter Strauß von Einzelmaßnahmen für den stationären Bereich, die kein konsistentes Gesamtbild ergeben. Diese Maßnahmen werden weder die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden nachhaltig verbessern. In…
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AOK-Pflegenavigator macht Unterschiede in der Qualität stationärer Einrichtungen sichtbar
Für Pflegeheime gilt seit Ende 2019 ein neues System der Qualitätsprüfung. Von den Ergebnissen der externen Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) in den Einrichtungen der Langzeitpflege sind bisher rund 95 Prozent in den AOK-Pflegenavigator eingeflossen. Wer sich informieren möchte, wie ein Pflegeheim bewertet wurde und wie sich die Ergebnisse im Vergleich zu anderen Einrichtungen darstellen, kann sich einen Überblick verschaffen. Seit März 2022 wurde das Portal um eine weitere Säule des neuen Qualitäts- und Prüfsystems ergänzt. Auch die internen Qualitätsangaben der Pflegeheime, die seit Anfang 2022 verpflichtend erhoben und gemeldet werden müssen, sind im AOK-Pflegenavigator abrufbar. Darüber hinaus können auch die finanziellen Eigenanteile verglichen werden, die in den einzelnen Pflegeheimen…