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Rechte beim Einkaufen: Diese Regeln gelten im Supermarkt
Einkaufen gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Doch was passiert, wenn an der Kasse plötzlich ein anderer Preis gilt als am Regal? Muss man kaputte Ware ersetzen, die einem versehentlich herunterfällt? Gibt es ein Recht auf Umtausch? Und darf das Persconal im Supermarkt einfach in die Tasche schauen? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln beim Einkaufen. Manchmal gibt es ein regelrechtes Preiswirrwarr durch Rabatt-Aktionen oder weil am Regal andere Preise stehen, als an der Kasse angezeigt werden. Welcher Preis gilt dann? Tobias Klingelhöfer: Maßgeblich ist der Preis, der an der Kasse angezeigt wird. Juristisch gesehen kommt der Kaufvertrag erst beim Bezahlen zustande – und zwar…
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Mit Promille auf den E-Scooter?
Wer mit einem E-Scooter nachts betrunken fährt, dem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches trotz geringer Geschwindigkeit eine notstandsähnliche Situation verlangte, damit der Führerschein ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille nicht entzogen wird (Az.: 1 ORs 70/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story…
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Keine Haftung bei telefonischer TAN-Freigabe
Am Telefon sollten Transaktionen mittels pushTAN nicht autorisiert werden, denn aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um Betrug und man bleibt wegen grob sorgfaltswidrigem Handeln auf dem Schaden sitzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 4 U 439/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…
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Hinweis auf Transitvisum ist Pflicht
Ein Onlineportal, das Reisen vermittelt, muss seine Kunden darüber informieren, wenn für eine Reise mit Zwischenstopp ein Transitvisum erforderlich ist. Die Information sei für die Dienstleistung "Flugreise" wesentlich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 154/24) Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe…
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Schönheitsreparaturen: Viel Ärger um den Pinselstrich
Die Schönheitsreparaturklausel regelt, was beim Auszug aus einer Mietwohnung an Renovierungsarbeiten anfällt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil vieler Mietverträge, die möglichst beide Vertragsparteien berücksichtigen sollte. Doch grau ist alle Theorie. In der Praxis hat das Thema Schönheitsreparaturen enormes Streitpotenzial. Die oft höchst umstrittene Frage dabei: Was muss der Mieter reparieren und welche Maßnahmen sind Vermietersache? ARAG Mietrechts-Expertin Christina Gellert erläutert, unter welchen Bedingungen diese Klausel gilt und was sie beinhaltet. Was ist eine Schönheitsreparaturklausel? Christina Gellert: Im Regelfall muss der Vermieter für sämtliche Instandhaltungsarbeiten an der Mietsache, die mit der Bausubstanz zu tun haben, selbst aufkommen. Darunter fallen beispielsweise Risse in der Zimmerdecke, kleinere Kratzer im Parkett, die z. B. durch…
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Klar vergleichen, besser entscheiden: Der neue Girokontenvergleich
In Deutschland werden weit mehr als 100 Millionen Girokonten geführt. Bei der Vielzahl an Angeboten auf dem Markt kann es jedoch schwierig sein, das passende Konto zu finden. Hier setzt der BaFin-Kontenvergleich an: Ein kostenloses und neutrales Online-Tool, das hilft, alle verfügbaren Giro- und Basiskonten in Deutschland schnell und einfach zu vergleichen. Die ARAG Experten mit einem Überblick. Warum gibt es die Initiative der BaFin überhaupt? Der BaFin-Kontenvergleich ist neutral und unabhängig. Es werden weder bestimmte Konten noch Anbieter empfohlen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Tool keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt. Die Daten, die im BaFin-Kontenvergleich verwendet werden, stammen direkt von den Banken und anderen Anbietern, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre aktuellen…
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Verkehrsschilder: Liest du noch oder fährst du schon?
Verwirrter Fahrer durch verwirrende Schilder? Das Klappschild, das auf der A7 eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometern (km/h) anzeigte, hatte der Autofahrer womöglich nicht so schnell gesehen, da er mit knapp 150 km/h unterwegs war. Und genau diese Raserei bescherte ihm eine Geldbuße von 900 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Sein Einwand, die Beschilderung sei verwirrend, ließen die Richter nicht gelten. Vielmehr zweifelten sie sogar an seinen kognitiven Fähigkeiten, wenn er solche eindeutigen, verständlichen Schilder nicht lesen könne. Zudem stuften die Richter die Tat des Mannes von einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einem Vorsatzdelikt hoch. Das bedeutet, dass der Mann bewusst und absichtlich die Geschwindigkeitsbegrenzung ignorierte und somit die Verkehrssicherheit…
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Familie und Beruf – zwei Welten unter einem Hut
Früher hieß es Erziehungsurlaub, seit 2007 Elternzeit. Damals wie heute geht es um eine Auszeit vom Beruf, damit Eltern sich voll auf die Kinderbetreuung konzentrieren können, ohne dass ihre Arbeitsstelle bedroht wäre. Bis heute allerdings hinkt die Mehrheit der Männer dieser Möglichkeit deutlich hinterher: Während sich rund 25 Prozent aller Mütter der unter Sechsjährigen in Elternzeit befinden, sind es nur 1,8 Prozent der Väter. Und so nehmen die ARAG Experten den Weltfrauentag am 8. März zum Anlass, einen Blick auf die aktuellen Gegebenheiten zu werfen. Anrecht auf Elternzeit Berechtigt für die Elternzeit sind alle Elternteile, die mit ihrem bis zu achtjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Es muss kein leibliches Kind…
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(Keine) Jobsuche in der Kündigungsfrist
Handeln Arbeitnehmer böswillig, wenn sie sich während ihrer Kündigungsfrist nicht um einen neuen Job kümmern? Laut ARAG Experten verneint das Bundesarbeitsgericht dies. Demnach können Arbeitgeber die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen (Az.: 5 AZR 127/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein…
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Kaputter Koffer muss unverzüglich gemeldet werden
Ein Mann meldet nach einer Flugreise Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen an, weil sein Koffer beschädigt und einiges daraus gestohlen wurde – eine Woche nach Entdeckung. Zu spät, wie laut ARAG Experten das Landgericht Saarbrücken fand, denn Gepäckschäden seien unverzüglich anzuzeigen (Az.: 13 S 70/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Saarbrücken . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der…