• Verbraucher & Recht

    Keine Haftung für Bestellung einer spiegelverkehrten Duschkabine

    Wer versehentlich eine spiegelverkehrte Duschkabine kauft, ist dafür selbst verantwortlich. Der Händler haftet nicht für die Beseitigung von Löchern, die der von ihm entsandte Monteur deswegen an der falschen Stelle im Bad gebohrt hat, meint laut ARAG Experten das Amtsgericht München (Az.: 191 C 10665/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der…

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    Bonusvereinbarung muss verhandelt werden

    Ein Arbeitgeber macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er nicht über eine Zielvereinbarung für das Erreichen von Bonuszielen verhandelt, sondern sie stattdessen einseitig festlegt. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die ihm das erlaubt hätte, hielt nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitgericht für unwirksam (Az.: 10 AZR 171/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…

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    Keine Laubrente – trotz verlaubtem Pool

    Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine monatliche Laubrente, selbst wenn die Bäume des Nachbarn den Reinigungsaufwand für seinen Pool erhöhen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, welche die zumutbare Beeinträchtigung durch Naturgegebenheiten berücksichtigt (Az.: 19 U 67/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe…

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    i-Kfz: Wartest Du noch oder klickst Du schon?

    Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Halter ihre Fahrzeuge nun komplett online an-, ab- oder ummelden. Dies spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern vereinfacht den Zulassungsprozess erheblich – und das ganz ohne Behördengang. Wie die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert und welche Voraussetzungen Fahrzeughalter erfüllen müssen, weiß ARAG Experte Jan Lukas Kemperdiek, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Was ist das Ziel von i-Kfz? Jan Kemperdiek: Mit dem Projekt i-Kfz verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Ziel, das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Bisher war die Fahrzeuganmeldung oft mit langen Wartezeiten auf überfüllten Zulassungsstellen verbunden – ein Problem, das vor allem Berufstätige und Unternehmen vor Herausforderungen stellte. Seit…

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    Autofahren ab Oktober: von neuen Regeln und bewährten Test

    Kurze Tage, Tiere auf Freiersfüßen, verlaubte Fahrbahnen, mangelhaftes Autolicht: Autofahren im Herbst ist mit einigen Tücken verbunden. Wer in dieser Jahreszeit unterwegs ist, sollte daher sicherstellen, dass die Reifen bremsbereit sind und man selbst für andere sichtbar ist. Daher legen die ARAG Experten allen motorisierten Verkehrsteilnehmern den Lichttest im Oktober ans Herz und weisen auf neue gesetzliche Anforderungen für Winterreifen hin. Kostenloser Licht-Test im Oktober Bei Autos und Lkws gilt vor allem das Motto: andere sehen. Und trotzdem fährt jeder vierte Pkw mit mangelhafter Beleuchtung und fast jeder neunte blendet andere sogar, weil die Autoscheinwerfer schlecht eingestellt sind. Damit die Scheinwerfer alles richtig ausleuchten und erfassen, wurde 1965 gemeinsam vom Kraftfahrzeuggewerbe und…

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    Zweiter internationaler ARAG Day für mehr Zugang zum Recht

    Den zweiten internationalen ARAG Day hat der Versicherungskonzern ARAG am 27. September ausgerichtet. Dabei standen wieder kostenlose Aktionen rund um rechtliche Themen für spezielle Zielgruppen im Mittelpunkt – in Deutschland und an den internationalen ARAG Standorten. „Die Premiere in 2023 war ein voller Erfolg. Auch in diesem Jahr haben wir wieder vielen Menschen bei ihren rechtlichen Problemen weitergeholfen, die oftmals keine Möglichkeit dazu haben. Damit unterstreichen wir einmal mehr, wie wichtig ein freier Zugang zum Recht ist“, betont Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE. Der gleichberechtigte Zugang zum Recht ist in den 17 „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen (UN) explizit verankert. Sie haben das Ziel, eine sozial,…

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    Wandern mit Hund: Sportskanone oder Wasserratte?

    Immerhin ein Drittel aller Deutschen nimmt den Hund mit den Urlaub. Das Wichtigste bei der Suche nach einer geeigneten Destination: Welche Art von Ferien kann ich mit meiner Fellnase eigentlich machen? ARAG Experten geben einige Anregungen und Tipps, wie die gemeinsamen Ferien zum sicheren Vergnügen für alle beteiligten Zwei- und Vierbeiner werden. Gut vorbereitet in die Ferien Es gibt jede Menge Vorkehrungen zu treffen, die viel Zeit in Anspruch nehmen können. So kann es Wochen dauern, bis man z. B. notwendige Papiere, Gesundheitszeugnisse, Genehmigungen oder Versicherungen zusammen hat. Unter Umständen sind auch Impfungen notwendig, die einen bestimmten Vorlauf benötigen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist dies von der EU selbst übersichtlich zusammengefasst; für alle…

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    Quishing: Der Code, der keiner ist

    Ob als Nachricht von der Bank, als Zahlmöglichkeit an der E-Ladesäule oder als Strafzettel für falsches Parken – sie sehen aus wie normale QR-Codes, doch es steckt Betrug hinter diesen kleinen Quadraten und nennt sich Quishing. Betrüger nutzen diese falschen Codes, um an persönliche Daten und sogar Geld zu gelangen. Wie diese neue Betrugsmasche funktioniert, wie man sie erkennt und wie man sich schützen kann, wissen die ARAG IT-Experten. Was ist Quishing und wie funktioniert es? Quishing ist ein Kofferwort aus „QR-Code“ und „Phishing“. QR steht für „Quick Response“, auf Deutsch „Schnelle Antwort“. „Phising“ ist ein Kunstwort, zusammengesetzt aus „Passwort“ und dem englischen Wort „Fishing“ (deutsch für „Fischen“ ). Im…

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    Herr und Frau ist nicht genug

    Wer 2019 bei der Deutschen Bahn ein Ticket buchen wollte, musste sich auf der Online-Plattform des Unternehmens entscheiden, ob er als Mann oder als Frau bestellen wollte. Das ist diskriminierend für non-binäre Personen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigte (Az.: X ZR 71/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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    Nicht mit richtiger Karte bezahlt

    Als seine Ehefrau im Urlaub krank wurde und sich ärztlich behandeln ließ, wollte ihr Mann die Behandlung mit seiner Kreditkarte zahlen, damit die daran gekoppelte Auslandskrankenversicherung die Kosten übernahm. Musste diese aber nicht, da der Flug des Ehepaares nicht mit der Karte bezahlt worden war. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte nach Auskunft der ARAG Experten die entsprechende Ausschlussklausel (Az.: 3 U 46/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Bremen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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