• Verbraucher & Recht

    Keine Minischweine im Garten erlaubt

    Ein Ehepaar musste sich von seinen Mitbewohnern trennen. Laut ARAG Experten untersagte das Verwaltungsgericht Neustadt den Eheleuten, zwei Minischweine im Garten des Wohnhauses zu halten. Trotz des Zusatzes "Mini" blieben die Tiere Schweine, mit entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigungen (Az.: 5 K 427/24.NW). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Neustadt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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  • Familie & Kind

    Pilze sammeln: So bleibt die Waldernte ungefährlich

    Krause Glucke, Fette Henne, Parasol oder Schwefelkopf – die Pilz-Saison geht los. Und so bietet das Pilzesammeln eine schöne Gelegenheit, einen Ausflug in die Natur zu machen und die Hauptzutat für ein leckeres Pilzgericht zu suchen. Doch neben dem Know-how, welche Pilze gegessen werden dürfen und von welchen giftigen Genossen man besser die Finger lässt, gibt es auch beim Pilzesammeln einige Regeln und Vorschriften zu beachten. Die ARAG Experten wissen, welche das sind. Gesetzliche Vorschriften Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese Arten „aus der Natur zu entnehmen“ und sie „in Besitz zu nehmen“. Laut ARAG Experten enthält die BArtSchV…

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  • Verbraucher & Recht

    Oans, zwoa, gsuffa: So geht Oktoberfest!

    Morgen beginnt das 189. Oktoberfest auf der Theresienwiese in München. 16 Tage lang werden mehrere Millionen Besucher Bier aus Maßkrügen trinken, Brezln genießen und ausgelassen auf den Bänken tanzen. Doch die Wiesn ist nicht nur bekannt für ihre Gaudi, sondern auch bei Langfingern sehr beliebt. Die ARAG Experten mit einem informativen Rundumblick, wie man die wilden Wochen sicher übersteht. Sicherheit auf der Wiesn Flugbeschränkungen über dem Festgelände, Sperrringe für den Straßenverkehr im Radius von mehr als fünf Kilometern sowie Zäune um die gesamte Theresienwiese: Sicherheit wird groß geschrieben. Zudem gibt es laut Veranstalter über 50 Kameras, die das ganze Areal überwachen. An den Eingängen des umzäunten Geländes werden Besucher von…

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  • Verbraucher & Recht

    Wenn Blüten keine Freude machen

    Im vergangenen Jahr ist der Umlauf von gefälschten Banknoten laut Bundesbank um fast 30 Prozent gestiegen. Auch wenn es sich dabei eher um wenige umfangreiche Betrugsfälle mit großen Scheinen handelt, ist niemand davor gefeit, selbst einmal betroffen zu sein. ARAG Experten haben daher einige Informationen zusammengestellt, die für Verbraucher wichtig sind. Falscher Fuffziger Was Falschgeld ist, ist jedem klar: Es geht um Banknoten oder Münzen, die zum Zweck der Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen erschaffen worden sind, aber nicht aus einer der Zentralbanken entstammen. Denn ausschließlich diese dürfen neues Geld herstellen. In Deutschland ist das die Bundesbank. Und obwohl es eine gewisse und gewollte Ähnlichkeit zu echten Scheinen gibt, gehört Spielgeld –…

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  • Verbraucher & Recht

    Keine Verkehrssicherungspflicht in vier Metern Höhe

    Bei einem Feldweg muss die Gemeinde nicht auch den Luftraum bis zu vier Metern freihalten, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Vielmehr müsse ein Traktorfahrer mit einem Aufbau von über drei Metern Höhe den Weg ordentlich ausleuchten, um herunterhängenden Ästen ausweichen zu können (Az.: 1 U 20/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…

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  • Verbraucher & Recht

    Kein Hinweis auf geänderte Einreisebedingungen

    Am Flughafen wurde eine Familie am Check-In zurückgewiesen, weil der minderjährige Sohn die Einreisebestimmungen für das Reiseziel nicht erfüllte. Hätte der Reiseveranstalter auf eine zwischen Buchung und Abreise eintretende Änderung hinweisen müssen? Das Amtsgericht München sagt laut ARAG Experten „Nein“ (Az.: 223 C 19445/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils…

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  • Verbraucher & Recht

    Anfassen nicht erlaubt!

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht auf Betriebsfeiern. Die ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg. Im verhandelten Fall ging es um einen vermeintlich nett gemeinten Klaps auf den Po einer Kollegin. Doch die Frau war alles andere als erfreut und schlug die Hand des Rüpels weg. Daraufhin hielt er sie gegen ihren Willen fest, um ihr zu erklären, dass ein Klaps auf den Allerwertesten ein Kompliment sei. Selbst die außerordentliche Kündigung, die er daraufhin erhielt, half dem uneinsichtigen Kollegen nicht auf die Sprünge. Er wehrte sich vor Gericht gegen seinen Rausschmiss. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solch ein Verhalten selbst…

  • Verbraucher & Recht

    ARAG Verbrauchertipps zum Mietrecht

    Heizkostenabrechnung: kein Anspruch auf Nachzahlung Nebenkostenabrechnungen führen oft zu Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Denn über 90 Prozent der Abrechnungen sind falsch, meist zugunsten der Vermieter. Kein Wunder also, dass es bei knapp 16 Prozent aller Mietrechtsprozesse um das Thema Nebenkosten geht. In einem vorm Amtsgericht Recklinghausen verhandelten Fall hatte sich ein Vermieter bei der Abrechnung der Heizkosten vertan, weil er widersprüchliche Flächenangaben machte. Während es in einem Jahr um rund 1.000 Quadratmeter ging, lagen in einer anderen Abrechnung ca. 2.000 Quadratmeter zugrunde, wodurch deutlich höhere Heizkosten angefallen waren. Der Vermieter verlangte daraufhin eine Nachzahlung, die der Mieter allerdings verweigerte. Zu Recht, wie auch die Richter befanden. Denn Ungereimtheiten bei den Flächenangaben gehen zu…

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  • Verbraucher & Recht

    Gender Pay Gap: kleine Fortschritte, großer Handlungsbedarf

    Die Gleichstellung der Geschlechter hat in vielen Bereichen große Fortschritte gemacht, doch bei der Bezahlung hinkt die Realität immer noch hinterher. Zwar heißt es im Grundgesetz eindeutig: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Doch der sogenannte Gender Pay Gap – die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern – bleibt hartnäckig bestehen. ARAG Experten beleuchten dieses Problem und die Hindernisse, die auf dem Weg zur gleichen Bezahlung noch aus dem Weg geräumt werden müssen, anlässlich des „Internationalen Tags für gleiches Entgelt“ am 18. September. Was ist der Gender Pay Gap? Der englische Begriff bezeichnet den Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen auf den Stundenlohn gesehen. Unterschieden werden der bereinigte und der unbereinigte Gender Pay Gap.…

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  • Verbraucher & Recht

    Selbstbestimmung für den Ernstfall

    Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man schwer erkrankt oder ins Koma fällt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung, wie man sie korrekt erstellt und welche Unterschiede es zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gibt. Was ist eine Patientenverfügung? Tobias Klingelhöfer: Die Patientenverfügung hält die Wünsche für die medizinische Versorgung fest. Sie wahrt im Prinzip das Selbstbestimmungsrecht, wenn man schwer krank, dauerhaft pflegebedürftig wird oder ins Koma fällt. Mit dieser Verfügung entscheidet man beispielsweise, ob man mit Hilfe…

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