• Verbraucher & Recht

    Rente aufbessern: Wie viel ist steuerfrei erlaubt?

    Wer in Deutschland mindestens 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält durchschnittlich eine monatliche Rente von knapp 1.700 Euro . Doch viele Senioren fühlen sich auch nach dem Erreichen des Rentenalters oft noch viel zu fit, um sich mit dem wohlverdienten Rentnerdasein zu begnügen. Bei anderen hingegen reicht die Rente schlichtweg nicht aus, um sorgenfrei das Alter zu genießen. Aus welchem Grund auch immer: Viele Rentner entscheiden sich, Geld hinzuzuverdienen. Die ARAG Experten informieren, wo die Hinzuverdienstgrenzen liegen. Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner? Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente gibt es seit 2023 nicht mehr. Genau wie bei der Regelaltersrente können Rentner ihre vorgezogene Altersrente daher unabhängig von der Höhe eines Hinzuverdienstes komplett beziehen. Das bedeutet,…

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    Alarmbereitschaft als Arbeitszeit

    Während der Alarmbereitschaftszeiten mussten Mülheimer Feuerwehrleute in einem Umkreis von zwölf Kilometer bleiben, aber auch in 90 Sekunden ausrücken können. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach dies die Zeiteinteilung so stark einschränkt, dass die Zeiten als Arbeitszeiten gelten, die damit oft über 48 Stunden pro Woche stiegen (Az.: 6 A 856/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster.  Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…

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    Zum Schreien

    Ein Mann kommt täglich zum Gericht, um vor dem Gebäude einige Minuten laut zu schreien. Dass das Ordnungsamt ihn deshalb in Gewahrsam nahm, fand das Amtsgericht Dortmund nach Auskunft der ARAG Experten völlig übertrieben. Es reiche, doch einfach ein paar Minuten die Fenster zu schließen (Az.: 1 UKl 2/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Dortmund . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…

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    Kein Schadensersatz nach Datenleck

    Wegen eines Datenabgriffs auf einer Musik-Streaming-Plattform hatte ein Nutzer von der Betreiberin des Dienstes Schadensersatz verlangt. Doch laut ARAG Experten wies das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage ab: Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az.: 10 O 5225/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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  • Verbraucher & Recht

    Halloween: Süßes Spiel oder rechtliches Grauen?

    Zombies, Piraten, Vampire: Diese und andere gruselige Gestalten ziehen in der Halloweennacht vom 31. Oktober auf den 1. November nicht nur lauthals grölend um die Häuser, nein, sie klingeln auch und fordern Süßigkeiten. Wer nichts gibt, dem droht Saures, beispielsweise in Form von Zahnpasta auf der Türklinke oder im Vorgarten verstreutes Klopapier. Ob das rechtlich gesehen eher harmlose Streiche sind und was an Halloween generell erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt ist, weiß ARAG Expertin Jennifer Kallweit. Welche Halloween-Streiche sind im Rahmen des Erlaubten und wann droht rechtlich gesehen möglicherweise Ärger? Jennifer Kallweit:  Also Zahnpasta an der Türklinke und Klingelstreiche in der Gruselnacht haben erstmal keine rechtlichen Folgen. Wer aber meint, Eier…

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  • Verbraucher & Recht

    Cash-Stuffing: Bargeldmanagement in Briefumschlägen

    Ob im Supermarkt, auf Online-Shoppingportalen oder im Urlaub: Der Zahlungsverkehr ist von digitalen Zahlungsmethoden geprägt. Doch es gibt eine Rückkehr zum guten alten Bargeld. Der Trend heißt "Cash-Stuffing" und ist vor allem unter jungen Menschen angesagt. Gemeint ist damit eine Art Haushaltsführung im Briefumschlag. Was es damit auf sich hat und wie diese Methode dabei helfen kann, das Budget besser im Griff zu behalten, verraten die ARAG Experten. Was ist Cash-Stuffing? Cash-Stuffing, wörtlich übersetzt „Bargeld stopfen“, basiert auf einer simplen, aber effektiven Idee: Zu Beginn eines Monats wird ein bestimmter Geldbetrag vom Konto abgehoben und in verschiedene Briefumschläge aufgeteilt. Jeder Umschlag repräsentiert eine bestimmte Ausgabenkategorie, wie z. B. Lebensmittel, Freizeit oder Kleidung.…

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  • Verbraucher & Recht

    Zeitumstellung: Wer hat an der Uhr gedreht?

    Welchen Einfluss hat die Zeitumstellung auf Arbeitnehmer? Die meisten Arbeitnehmer werden eine Zeitumstellung einfach verschlafen. Sie sind im besten Fall am nächsten Morgen am Arbeitsplatz etwas ausgeschlafener und im schlimmsten Fall etwas müder als gewöhnlich. Doch Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, müssen laut ARAG Experten mit einer Überstunde rechnen. Gesetzlich ist die Zeitumstellung nicht geregelt, hier gilt die Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung. Im ungünstigsten Fall darf der Chef daher eine Überstunde verlangen. Denn er hat laut Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse daran, dass es zwischen den Schichten nicht zu Lücken oder Überschneidungen kommt (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 276/83). Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass gleichwohl das Arbeitszeitgesetz…

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    Brunftzeit: Wildunfälle vermeiden

    Die Tage werden wieder kürzer und so sind Autofahrer vermehrt auch in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs. Mit ihnen allerdings auch viele Tiere, die oft zu spät gesehen werden. Rund 232.000 verendete Wildschweine, Hirsche und Rehe nennt der Deutsche Jagdverband für die Saison 2022/2023. Dabei verunglückten außerdem mehr als 2.700 Menschen in Folge von Wildunfällen. Immer wieder gibt es auch Tote. Wie man solche Unfälle bestmöglich vermeidet, erklären ARAG Experten. Reges Treiben im Herbst Eine schreckliche Vorstellung: Man ist im Morgengrauen unterwegs zum Arbeitsplatz, fährt die noch recht leere Landstraße entlang und plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn. Was in ländlichen und bewaldeten Gebieten zwar das ganze Jahr über passieren kann, häuft sich…

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  • Verbraucher & Recht

    Waschbären als Mitbewohner

    Eine Waschbärenfamilie hatte eine fehlende Holzverkleidung genutzt und es sich in einem Dachgebälk eines Hauses gemütlich gemacht. Der Eigentümer verklagte einen Sanitärbetrieb auf Schadensersatz, weil er nach Beendigung seiner Arbeiten die Holzverkleidung nicht ersetzt hatte. Doch die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen laut ARAG Experten keinen Haftungsgrund (Az.: 2-02 O 578/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/… Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail:…

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  • Verbraucher & Recht

    Knöllchen aus Italien

    Nach monatelangem Streit zwischen beiden Ländern müssen deutsche Autofahrer nun wieder damit rechnen, unangenehme Post aus Italien zu bekommen: einen Bußgeldbescheid . ARAG Experten verweisen auf die Angaben des Kraftfahrtbundesamts, wonach sich beide Seiten über den weiteren Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten geeinigt haben. Dabei geht es um Strafzettel in Millionenhöhe. Betroffen sind viele Tausend Kfz-Halter. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…