• Verbraucher & Recht

    Drei Fragen, drei Antworten zum Testament

    Dürfen Demenzkranke ein Testament errichten? Ja, das dürfen sie. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann eine Demenzerkrankung zwar dazu führen, dass der Betroffene aus mangelnder Testierfähigkeit kein Testament errichten kann. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es dabei auf den Grad der Erkrankung ankommt. Es muss unterschieden werden, ob eine leichte, mittelschwere oder schwere Demenz vorliegt. Ist der Erblasser aber noch in der Lage, frei zu entscheiden und ist er sich der Tragweite seines letzten Willens klar, darf er auch ein Testament erstellen (Landgericht Frankenthal, Az.: 8 O 97/24, noch nicht rechtskräftig). Ist ein Testament auch auf einem Kneipenblock gültig? Ja, das ist es. Der Fall: Der Gastwirt wollte seiner…

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  • Verbraucher & Recht

    Androhung von Zwangsgeld bei fehlender Impfung

    Legt ein schulpflichtiges Kind den erforderlichen Nachweis, dass es gegen Masern geimpft ist, nicht vor, kann zur Durchsetzung der Nachweispflicht ein erstes Zwangsgeld angedroht werden. ARAG Experten beziehen sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes München, welches aber darauf hinweist, dass die Androhung im behördlichen Ermessen stehe. Das müsse dann auch ausgeübt werden (Az.: 20 CS 24.428). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VGH München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/  Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49…

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    Flug vorverlegt: Schnell umorganisieren!

    Weil eine Familie ihre Reisepapiere im Hotel des Bruders aufbewahrte, verpasste sie ihren vorverlegten Flug. Auf dem Schaden bleibt sie sitzen, denn nach Auskunft der ARAG Experten meint das Amtsgericht München, es sei genug Zeit geblieben, die Papiere rechtzeitig zu besorgen, auch mit zwei kleinen Kindern (Az.: 172 C 14078/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/  Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links…

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  • Verbraucher & Recht

    Keine Bilder oder Aufkleber auf dem Testament

    Ein letzter Wille, der eigenhändig verfasst wurde, darf weder aus Bildern, Symbolen oder maschinengeschriebenen Adressaufklebern bestehen. Laut ARAG Experten lehnte das Oberlandesgericht München es ab, einen Erbschein auf der Grundlage einer kryptischen Erklärung auf einem Briefumschlag zu erteilen (Az.: 33 Wx 329/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/  Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…

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  • Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

    Stimmt es, dass die Schulwegbegleitung eines Kindes nicht automatisch unfallversichert ist? Sie wollte ihre Tochter nur kurz zum Sammelpunkt begleiten, von wo aus die kleine Schülerin mit anderen Mitschülern dann selbstständig zur Schule gehen konnte. Nachdem sie den Nachwuchs dort abgeliefert hatte, machte sich die Mutter selbst zu Fuß auf den Weg zur Arbeit. Als sie dabei trotz roter Fußgängerampel eine Straße überquerte, wurde sie von einem Auto erfasst und erlitt mehrere Knochenbrüche sowie eine Gehirnerschütterung. Weil der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passierte, war sie der Ansicht, es handele sich um einen Arbeitsunfall. Doch der Versicherungsträger weigerte sich, die Kosten des Unfalls zu übernehmen. Zu Recht, wie die…

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    Brummendes Geschäft mit Telefonwerbung

    Ob Gewinnspieleanbieter, Banken oder Energiedienstleister: In einigen Branchen werden Geschäfte gerne am Telefon gemacht – und offenbar sehr erfolgreich. Der Erfolg dieser sogenannten Cold Calls liegt im Überraschungsmoment und vermeintlich unschlagbaren Angeboten. Am Ende folgt oft ein eigentlich ungewollter Vertrag oder ein Produktverkauf. Darüber hinaus werden persönliche Daten abgefragt und weitergegeben. Solche Werbeanrufe sind nicht nur lästig, sondern in den meisten Fällen auch unzulässig. ARAG Experten erklären, wie man sich zur Wehr setzen kann. In welchen Fällen ist Werbung unzulässig? Unternehmen dürfen Privatkunden nur dann kontaktieren, wenn sie vorab eingewilligt haben, dass Angebote des jeweiligen Unternehmens telefonisch unterbreitet werden dürfen. Diese Zustimmung kann durchaus auch mündlich oder nur per Häkchen…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Digital fit – auch im Alter

    Laut Statista nutzen mehr als 67 Prozent aller Senioren regelmäßig das Internet. Dafür nutzen sie alle gängigen Endgeräte wie z. B. Smartphones, Tablets oder PC. Viele ältere Nutzer sind durchaus versiert, aber durch die stete und schnelle Weiterentwicklung gibt es auch Grenzen. Initiativen, die diese Generation bei ihrer digitalen Teilhabe unterstützen, haben also eine absolute Berechtigung. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober beschäftigen sich ARAG Experten daher mit dem DigitalPakt Alter , der sich genau dafür einsetzt. Wettbewerb zieht Mitstreiter an Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gibt Deutschland auch den Älteren eine Stimme und unterstützt die Vertretung ihrer Interessen. Es geht um ihre Teilnahme am Leben und an der Gesellschaft und um die Möglichkeit,…

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  • Verbraucher & Recht

    Wero: ein neues europäisches Bezahlsystem

    Paypal, Klarna, Google Pay – dank zahlreicher Bezahlsysteme wird der Zahlungsverkehr immer schneller und unkomplizierter. Mit Wero wurde erst kürzlich ein neues Bezahlsystem speziell für Europa entwickelt und eingeführt. Es verspricht nicht nur Geschwindigkeit und Komfort, sondern auch eine sichere und unabhängige Alternative zu den gängigen, meist US-amerikanischen Anbietern. Doch was steckt hinter Wero, und wie wird es genutzt? Die ARAG IT-Experten mit einem Überblick. Was ist Wero? Wero ist ein Kunstwort, das aus den Begriffen „We“ (englisch für „wir“) und „Euro“ zusammengesetzt ist. Es symbolisiert den europäischen Zusammenhalt und das Ziel, ein eigenständiges und leistungsfähiges Bezahlsystem für Europa zu etablieren. Hinter Wero steht die European Payments Initiative (EPI), ein Konsortium aus…

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  • Verbraucher & Recht

    Amt muss keinen Führerschein bezahlen

    Geld für den Führerschein gibt es vom Jobcenter nur dann, wenn ein Arbeitgeber bescheinigt, er werde den Bewerber einstellen, sobald er die Fahrerlaubnis hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen, wonach eine allgemeine Verbesserung der Bewerbungschancen nicht genügt (Az.: L 6 AS 75/23) Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Hessen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein…

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  • Verbraucher & Recht

    Ist Duschen Arbeitszeit?

    Zeiten zum Duschen oder Waschen kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen (Az.: 5 AZR 212/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe…