• Verbraucher & Recht

    Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt

    Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser…

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  • Verbraucher & Recht

    Vorgetäuschter Autodiebstahl

    Wird ein Fahrzeug gestohlen, muss der Halter den Diebstahl zwar nicht voll umfänglich beweisen, damit die Versicherung den Schaden ersetzt. Bestehen allerdings Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit, kann es ihn den Versicherungsschutz kosten. In einem konkreten Fall hatte ein Mann den Diebstahl seines Ford Mustangs gemeldet. Bevor die Versicherung zahlte, verlangte sie beide Autoschlüssel. Doch wie sich durch ein Gutachten herausstellte, handelte es sich bei einem der beiden Schlüssel nicht um das Original. Auf Nachfrage schickte der vermeintlich Bestohlene dann auch das zweite Original. Seine Ausrede: Sein Vater habe ohne sein Wissen einen Schlüssel als Andenken an den geliebten Boliden nachmachen lassen. Doch weder die Versicherung noch die Richter glaubten dem…

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  • Verbraucher & Recht

    Versicherung muss manchmal auch für Imponiergehabe zahlen

    Einfach nur so um den Kreisverkehr zu fahren, erschien dem vermeintlichen Fahrkünstler zu öde und bei Weitem nicht beeindruckend genug für seinen Beifahrer. Stattdessen versuchte er, den Kreisel mit seiner Chevrolet Corvette in einer sogenannten Drift, bei dem die Fahrzeugräder gezielt durchdrehen, zu umfahren. Bei der zweiten Runde verlor der Verkehrsrowdy allerdings die Kontrolle über sein Fahrzeug und krachte gegen eine Mauer, wobei erheblicher Sachschaden an der flotten Karosse entstand. Den wollte er laut ARAG Experten von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt haben. Doch der Versicherer weigerte sich zunächst und wies darauf hin, dass sowohl vorsätzlich herbeigeführte Schäden als auch Autorennen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien. Die angerufenen Richter wiesen allerdings darauf hin,…

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  • Verbraucher & Recht

    Touchscreen im Auto kann Führerschein kosten

    Dass es Autofahrern während der Fahrt untersagt ist, mit dem Handy am Ohr zu telefonieren, ist kein Geheimnis. Das „vorschriftswidrige Benutzen eines elektronischen Gerätes“, wie es die Straßenverkehrsordnung nennt (Paragraf 23 Absatz 1a) kann nicht nur hohe Bußgelder oder Punkte in Flensburg zur Folge haben, sondern sogar ein Fahrverbot bedeuten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieses Verbot sogar das Bedienen eines im Fahrzeug fest installierten Touchscreens umfasst. In einem konkreten Fall hatte ein Tesla-Fahrer über den Bedienbildschirm das Intervall seines Scheibenwischers verändern wollen. Dabei war er von der Straße abgekommen und gegen mehrere Bäume geprallt. Als er daraufhin ein Bußgeld von 200 Euro und einen Monat Fahrverbot aufgebrummt bekam, zog…

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  • Familie & Kind

    Vom Klassenzimmer in die Welt

    Für die meisten Schüler ist eine Klassenfahrt der Höhepunkt des Schuljahres. Nicht zuletzt führt sie zu spannenden Reisezielen in Deutschland oder gar Europa. Bei den Lehrkräften bedeuten die mehrtägigen Ausflüge jedoch erhebliche Vorbereitungen und Dienst rund um die Uhr. Was für Regelungen auf Klassenfahrten gelten und wo Stolpersteine liegen, wissen die ARAG Experten. Teilnahme: Pflicht oder Kür? Bevor es auf große Fahrt geht, müssen die Eltern nicht nur umfassend informiert werden, sondern auch ihr Einverständnis geben. Und wie jede Schulveranstaltung muss auch eine Klassenfahrt von der Schulleitung genehmigt werden. Lehrer im Beamtenstatus oder im Angestelltenverhältnis sind laut ARAG Experten zur Durchführung von Schulfahrten verpflichtet. Auch für Schüler sind Klassenfahrten verpflichtend.…

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  • Verbraucher & Recht

    Rechtliches auf dem Weg zur Traumhochzeit

    Mieses Wetter, ein Fleck auf dem Brautkleid, Zoff mit der Familie oder fehlende Gäste – auf einer Hochzeitsfeier kann so einiges schief gehen. Damit einer der schönsten Tage im Leben von Ehepaaren gelingt, gibt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer Tipps, wie die Hochzeit mit der richtigen Vorbereitung unvergesslich wird. Dreh- und Angelpunkt einer Hochzeitsfeier ist ja meist die Location. Was sollte hier beachtet werden? Tobias Klingelhöfer: Hat man seinen Lieblingsort für die Hochzeitsfeier gefunden, sollten vor allem Punkte wie Raummiete und Reinigungskosten und die Höhe der Anzahlung geklärt werden. Aber auch die Kosten pro Kopf für Speisen und Getränke bei einem Komplett-Angebot, Parkplatz-, Garderoben- und Toilettennutzbarkeit, Servicepauschalen nach Mitternacht, der Zeitpunkt der…

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  • Verbraucher & Recht

    Schulstart: Schulrecht kompakt

    Für alle Kinder, die bis zum Stichtag in ihrem jeweiligen Bundesland sechs Jahre alt werden, gilt die Schulpflicht. Dieser Stichtag ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern kann im Einzelfall vorgezogen oder verschoben werden. Welche Regeln es bei der Einschulung gibt, was für Konsequenzen bei Schulverweigerung drohen und welche Ausnahmen gelten, erläutern die ARAG Experten in einem Überblick. Schulpflicht in Deutschland In Deutschland haben alle Kinder dieselbe Pflicht, die Schulbank zu drücken. Dieses Recht auf Bildung ist sogar im Grundgesetz verankert. Verstöße gegen die Schulpflicht oder die Schulverweigerung können laut ARAG Experten mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Ausgenommen von der Schulpflicht können Kinder sein, die geistig, körperlich oder seelisch so sehr…

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  • Verbraucher & Recht

    Vermieter können für Abfallgebühren herangezogen werden

    Es ist rechtens, wenn eine Stadt in ihrer Abfallsatzung bestimmt, dass nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren herangezogen werden kann. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 1957/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Freiburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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  • Verbraucher & Recht

    Google-Bildersuche bei Ordnungswidrigkeiten

    Eine Fahrtenbuchauflage darf nur verhängt werden, wenn es unmöglich war, den Ordnungswidrigkeiten-(OWi)-Sünder festzustellen. Unmöglich ist das aber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dann nicht, wenn sich der Übeltäter mit wenigen Klicks und einer Google-Bildersuche im Internet finden und durch einen Vergleich mit dem Messfoto identifizieren lässt (Az.: 37 K 11/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…

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  • Verbraucher & Recht

    Welche Feiertage gelten für Pendler zwischen zwei Bundesländern?

    Welche Feiertagsregelung gilt für Arbeitnehmer, die zwischen Bundesländern pendeln? Für den öffentlichen Dienst der Länder hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht diese Frage jetzt beantwortet. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem die Beschäftigten ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (Az.: 6 AZR 38/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für…

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