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Keine Verkehrssicherungspflicht in vier Metern Höhe
Bei einem Feldweg muss die Gemeinde nicht auch den Luftraum bis zu vier Metern freihalten, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Vielmehr müsse ein Traktorfahrer mit einem Aufbau von über drei Metern Höhe den Weg ordentlich ausleuchten, um herunterhängenden Ästen ausweichen zu können (Az.: 1 U 20/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…
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Kein Hinweis auf geänderte Einreisebedingungen
Am Flughafen wurde eine Familie am Check-In zurückgewiesen, weil der minderjährige Sohn die Einreisebestimmungen für das Reiseziel nicht erfüllte. Hätte der Reiseveranstalter auf eine zwischen Buchung und Abreise eintretende Änderung hinweisen müssen? Das Amtsgericht München sagt laut ARAG Experten „Nein“ (Az.: 223 C 19445/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils…
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Anfassen nicht erlaubt!
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht auf Betriebsfeiern. Die ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg. Im verhandelten Fall ging es um einen vermeintlich nett gemeinten Klaps auf den Po einer Kollegin. Doch die Frau war alles andere als erfreut und schlug die Hand des Rüpels weg. Daraufhin hielt er sie gegen ihren Willen fest, um ihr zu erklären, dass ein Klaps auf den Allerwertesten ein Kompliment sei. Selbst die außerordentliche Kündigung, die er daraufhin erhielt, half dem uneinsichtigen Kollegen nicht auf die Sprünge. Er wehrte sich vor Gericht gegen seinen Rausschmiss. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solch ein Verhalten selbst…
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ARAG Verbrauchertipps zum Mietrecht
Heizkostenabrechnung: kein Anspruch auf Nachzahlung Nebenkostenabrechnungen führen oft zu Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Denn über 90 Prozent der Abrechnungen sind falsch, meist zugunsten der Vermieter. Kein Wunder also, dass es bei knapp 16 Prozent aller Mietrechtsprozesse um das Thema Nebenkosten geht. In einem vorm Amtsgericht Recklinghausen verhandelten Fall hatte sich ein Vermieter bei der Abrechnung der Heizkosten vertan, weil er widersprüchliche Flächenangaben machte. Während es in einem Jahr um rund 1.000 Quadratmeter ging, lagen in einer anderen Abrechnung ca. 2.000 Quadratmeter zugrunde, wodurch deutlich höhere Heizkosten angefallen waren. Der Vermieter verlangte daraufhin eine Nachzahlung, die der Mieter allerdings verweigerte. Zu Recht, wie auch die Richter befanden. Denn Ungereimtheiten bei den Flächenangaben gehen zu…
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Gender Pay Gap: kleine Fortschritte, großer Handlungsbedarf
Die Gleichstellung der Geschlechter hat in vielen Bereichen große Fortschritte gemacht, doch bei der Bezahlung hinkt die Realität immer noch hinterher. Zwar heißt es im Grundgesetz eindeutig: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Doch der sogenannte Gender Pay Gap – die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern – bleibt hartnäckig bestehen. ARAG Experten beleuchten dieses Problem und die Hindernisse, die auf dem Weg zur gleichen Bezahlung noch aus dem Weg geräumt werden müssen, anlässlich des „Internationalen Tags für gleiches Entgelt“ am 18. September. Was ist der Gender Pay Gap? Der englische Begriff bezeichnet den Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen auf den Stundenlohn gesehen. Unterschieden werden der bereinigte und der unbereinigte Gender Pay Gap.…
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Selbstbestimmung für den Ernstfall
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man schwer erkrankt oder ins Koma fällt. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung, wie man sie korrekt erstellt und welche Unterschiede es zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gibt. Was ist eine Patientenverfügung? Tobias Klingelhöfer: Die Patientenverfügung hält die Wünsche für die medizinische Versorgung fest. Sie wahrt im Prinzip das Selbstbestimmungsrecht, wenn man schwer krank, dauerhaft pflegebedürftig wird oder ins Koma fällt. Mit dieser Verfügung entscheidet man beispielsweise, ob man mit Hilfe…
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Drei Fragen, drei Antworten zum Testament
Dürfen Demenzkranke ein Testament errichten? Ja, das dürfen sie. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann eine Demenzerkrankung zwar dazu führen, dass der Betroffene aus mangelnder Testierfähigkeit kein Testament errichten kann. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es dabei auf den Grad der Erkrankung ankommt. Es muss unterschieden werden, ob eine leichte, mittelschwere oder schwere Demenz vorliegt. Ist der Erblasser aber noch in der Lage, frei zu entscheiden und ist er sich der Tragweite seines letzten Willens klar, darf er auch ein Testament erstellen (Landgericht Frankenthal, Az.: 8 O 97/24, noch nicht rechtskräftig). Ist ein Testament auch auf einem Kneipenblock gültig? Ja, das ist es. Der Fall: Der Gastwirt wollte seiner…
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Androhung von Zwangsgeld bei fehlender Impfung
Legt ein schulpflichtiges Kind den erforderlichen Nachweis, dass es gegen Masern geimpft ist, nicht vor, kann zur Durchsetzung der Nachweispflicht ein erstes Zwangsgeld angedroht werden. ARAG Experten beziehen sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes München, welches aber darauf hinweist, dass die Androhung im behördlichen Ermessen stehe. Das müsse dann auch ausgeübt werden (Az.: 20 CS 24.428). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VGH München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/ Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49…
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Flug vorverlegt: Schnell umorganisieren!
Weil eine Familie ihre Reisepapiere im Hotel des Bruders aufbewahrte, verpasste sie ihren vorverlegten Flug. Auf dem Schaden bleibt sie sitzen, denn nach Auskunft der ARAG Experten meint das Amtsgericht München, es sei genug Zeit geblieben, die Papiere rechtzeitig zu besorgen, auch mit zwei kleinen Kindern (Az.: 172 C 14078/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/ Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links…
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Keine Bilder oder Aufkleber auf dem Testament
Ein letzter Wille, der eigenhändig verfasst wurde, darf weder aus Bildern, Symbolen oder maschinengeschriebenen Adressaufklebern bestehen. Laut ARAG Experten lehnte das Oberlandesgericht München es ab, einen Erbschein auf der Grundlage einer kryptischen Erklärung auf einem Briefumschlag zu erteilen (Az.: 33 Wx 329/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/ Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…