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Keine Bilder oder Aufkleber auf dem Testament
Ein letzter Wille, der eigenhändig verfasst wurde, darf weder aus Bildern, Symbolen oder maschinengeschriebenen Adressaufklebern bestehen. Laut ARAG Experten lehnte das Oberlandesgericht München es ab, einen Erbschein auf der Grundlage einer kryptischen Erklärung auf einem Briefumschlag zu erteilen (Az.: 33 Wx 329/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/ Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…
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ARAG, stimmt das?
Stimmt es, dass die Schulwegbegleitung eines Kindes nicht automatisch unfallversichert ist? Sie wollte ihre Tochter nur kurz zum Sammelpunkt begleiten, von wo aus die kleine Schülerin mit anderen Mitschülern dann selbstständig zur Schule gehen konnte. Nachdem sie den Nachwuchs dort abgeliefert hatte, machte sich die Mutter selbst zu Fuß auf den Weg zur Arbeit. Als sie dabei trotz roter Fußgängerampel eine Straße überquerte, wurde sie von einem Auto erfasst und erlitt mehrere Knochenbrüche sowie eine Gehirnerschütterung. Weil der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passierte, war sie der Ansicht, es handele sich um einen Arbeitsunfall. Doch der Versicherungsträger weigerte sich, die Kosten des Unfalls zu übernehmen. Zu Recht, wie die…
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Brummendes Geschäft mit Telefonwerbung
Ob Gewinnspieleanbieter, Banken oder Energiedienstleister: In einigen Branchen werden Geschäfte gerne am Telefon gemacht – und offenbar sehr erfolgreich. Der Erfolg dieser sogenannten Cold Calls liegt im Überraschungsmoment und vermeintlich unschlagbaren Angeboten. Am Ende folgt oft ein eigentlich ungewollter Vertrag oder ein Produktverkauf. Darüber hinaus werden persönliche Daten abgefragt und weitergegeben. Solche Werbeanrufe sind nicht nur lästig, sondern in den meisten Fällen auch unzulässig. ARAG Experten erklären, wie man sich zur Wehr setzen kann. In welchen Fällen ist Werbung unzulässig? Unternehmen dürfen Privatkunden nur dann kontaktieren, wenn sie vorab eingewilligt haben, dass Angebote des jeweiligen Unternehmens telefonisch unterbreitet werden dürfen. Diese Zustimmung kann durchaus auch mündlich oder nur per Häkchen…
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Digital fit – auch im Alter
Laut Statista nutzen mehr als 67 Prozent aller Senioren regelmäßig das Internet. Dafür nutzen sie alle gängigen Endgeräte wie z. B. Smartphones, Tablets oder PC. Viele ältere Nutzer sind durchaus versiert, aber durch die stete und schnelle Weiterentwicklung gibt es auch Grenzen. Initiativen, die diese Generation bei ihrer digitalen Teilhabe unterstützen, haben also eine absolute Berechtigung. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober beschäftigen sich ARAG Experten daher mit dem DigitalPakt Alter , der sich genau dafür einsetzt. Wettbewerb zieht Mitstreiter an Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gibt Deutschland auch den Älteren eine Stimme und unterstützt die Vertretung ihrer Interessen. Es geht um ihre Teilnahme am Leben und an der Gesellschaft und um die Möglichkeit,…
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Wero: ein neues europäisches Bezahlsystem
Paypal, Klarna, Google Pay – dank zahlreicher Bezahlsysteme wird der Zahlungsverkehr immer schneller und unkomplizierter. Mit Wero wurde erst kürzlich ein neues Bezahlsystem speziell für Europa entwickelt und eingeführt. Es verspricht nicht nur Geschwindigkeit und Komfort, sondern auch eine sichere und unabhängige Alternative zu den gängigen, meist US-amerikanischen Anbietern. Doch was steckt hinter Wero, und wie wird es genutzt? Die ARAG IT-Experten mit einem Überblick. Was ist Wero? Wero ist ein Kunstwort, das aus den Begriffen „We“ (englisch für „wir“) und „Euro“ zusammengesetzt ist. Es symbolisiert den europäischen Zusammenhalt und das Ziel, ein eigenständiges und leistungsfähiges Bezahlsystem für Europa zu etablieren. Hinter Wero steht die European Payments Initiative (EPI), ein Konsortium aus…
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Amt muss keinen Führerschein bezahlen
Geld für den Führerschein gibt es vom Jobcenter nur dann, wenn ein Arbeitgeber bescheinigt, er werde den Bewerber einstellen, sobald er die Fahrerlaubnis hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen, wonach eine allgemeine Verbesserung der Bewerbungschancen nicht genügt (Az.: L 6 AS 75/23) Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Hessen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein…
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Ist Duschen Arbeitszeit?
Zeiten zum Duschen oder Waschen kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen (Az.: 5 AZR 212/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe…
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Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt
Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser…
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Vorgetäuschter Autodiebstahl
Wird ein Fahrzeug gestohlen, muss der Halter den Diebstahl zwar nicht voll umfänglich beweisen, damit die Versicherung den Schaden ersetzt. Bestehen allerdings Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit, kann es ihn den Versicherungsschutz kosten. In einem konkreten Fall hatte ein Mann den Diebstahl seines Ford Mustangs gemeldet. Bevor die Versicherung zahlte, verlangte sie beide Autoschlüssel. Doch wie sich durch ein Gutachten herausstellte, handelte es sich bei einem der beiden Schlüssel nicht um das Original. Auf Nachfrage schickte der vermeintlich Bestohlene dann auch das zweite Original. Seine Ausrede: Sein Vater habe ohne sein Wissen einen Schlüssel als Andenken an den geliebten Boliden nachmachen lassen. Doch weder die Versicherung noch die Richter glaubten dem…
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Versicherung muss manchmal auch für Imponiergehabe zahlen
Einfach nur so um den Kreisverkehr zu fahren, erschien dem vermeintlichen Fahrkünstler zu öde und bei Weitem nicht beeindruckend genug für seinen Beifahrer. Stattdessen versuchte er, den Kreisel mit seiner Chevrolet Corvette in einer sogenannten Drift, bei dem die Fahrzeugräder gezielt durchdrehen, zu umfahren. Bei der zweiten Runde verlor der Verkehrsrowdy allerdings die Kontrolle über sein Fahrzeug und krachte gegen eine Mauer, wobei erheblicher Sachschaden an der flotten Karosse entstand. Den wollte er laut ARAG Experten von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt haben. Doch der Versicherer weigerte sich zunächst und wies darauf hin, dass sowohl vorsätzlich herbeigeführte Schäden als auch Autorennen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien. Die angerufenen Richter wiesen allerdings darauf hin,…