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    Marder: Unerwünschte Gäste auf vier Beinen

    Tiere sind als Teil unseres Lebens nicht wegzudenken. Wir schätzen sie als Familienmitglied und schauen sie gerne an, beim Besuch im Zoo oder im Wildpark. Dringen sie aber ungefragt in unseren Lebensraum ein, hört die Begeisterung schnell auf. Ob Wildschweine in den Vorgärten oder Waschbären im Keller – vor einigen Vierbeinern wissen wir uns gerne gut geschützt. Dabei ist insbesondere eine Art eine echte Plage, die häufig zu ärgerlichen Schäden führt: Marder. ARAG Experten haben sich mit dem leidigen Thema beschäftigt. Kostspielige Zeitgenossen Mehr als fünfzig Marderarten gibt es laut ARAG Experten weltweit, acht davon kennen wir in Deutschland. Unser ärgster Feind darunter ist der Steinmarder, denn dieser ist bekannt…

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    Reisemängel: Pech im Paradies

    Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Den will man möglichst entspannt genießen, um danach gut erholt und mit allerbester Laune nach Hause zurückzukehren. Das klappt allerdings nicht immer, denn manchmal entpuppt sich der erwartete Traumurlaub leider als Albtraum. Welche Ansprüche Urlauber dann geltend machen können und wie sie Reisemängel richtig reklamieren, um Geld zurückzubekommen, weiß ARAG Experte Tobias Klingelhöfer. Was muss man eigentlich hinnehmen, bevor man einen Reisemangel und später eine Reisepreisminderung geltend machen kann? Tobias Klingelhöfer: Was als hinnehmbar gilt, ist nicht immer klar geregelt. Wie so oft, kommt es im Zweifel auf den Einzelfall an. So müssen Urlauber zum Beispiel den leichten Dieselgeruch auf einer Kreuzfahrt…

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    ARAG, stimmt das?

    . Heiße Tage, kühle Nächte: Darf man nachts duschen? Ja, denn prinzipiell kann jeder Mieter seine Wohnung rund um die Uhr nutzen, wie er mag – solange er die Nachbarn nicht zu sehr nervt. Mietverträge oder Hausordnungen, die nächtliches Duschen ab 22 oder 24 Uhr verbieten, sind daher laut ARAG Experten auch nicht zulässig (Landgericht Köln, Az.: 1 S 304/96). Und laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf zählt das Duschen oder Baden von 30 Minuten pro Person inklusive „vorbereitender und abschließender Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Wassers“ nicht zur Ruhestörung (Az.: 5 Ss 411/90). Abgelaufene Papiere: Urlaub adé? Ist die Urlaubsdestination Vertragspartei des sogenannten „Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs…

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    „Gerissene Gefahr“ im Kinderzimmer

    „Smart Toys“ erobern in Form von Puppen oder Kuscheltieren erst die Wunschzettel unserer Kinder und dann unseren Wohnraum. Dort können die smarten Spielzeuge allerdings ein Risiko für unsere Privatsphäre und im schlimmsten Fall für unsere persönliche Identität werden. ARAG IT-Experten mahnen zur Vorsicht beim Kauf von internetfähigen Spielwaren und geben Tipps. Smart: Nicht nur intelligent, sondern auch gerissen Eins zu eins übersetzt wären die sogenannten „Smart Toys“ kluge, pfiffige Spielzeuge. Im Zeitalter von Internet und Künstlicher Intelligenz (KI) wird der Begriff aber bereits seit langem für Produkte benutzt, die sich intelligent mit Technologien vernetzen und dadurch mehr Dienste anbieten. Das bekannteste darunter ist sicherlich das Smartphone, also das mit dem…

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    Krankenkasse zahlt keine UV-Schutzkleidung

    Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens auf – mögen diese auch medizinisch notwendig sein. Daher verneinte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Anspruch einer an Sonnenallergie leidenden Frau auf Ausstattung mit UV-Schutzkleidung durch die Krankenkasse (Az.: L 16 KR 14/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LSG Niedersachen-Bremen . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/  Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…

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    Anspruch auf Auszahlung der Provision in Kryptowährung

    Eine Frau hatte mit einer Klage vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Erfolg, mit der sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Auszahlung von Provisionen in der Kryptowährung Ether forderte. 19,194 Ether-Einheiten muss die Firma laut ARAG Experten nun an ein von der Klägerin zu bezeichnendes Wallet übertragen (Az.: 19 Sa 29/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/  Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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    Mein Pony hat ein Ekzem

    Kurz nach dem Kauf eines Ponys stellte die Käuferin ein Sommerekzem an ihm fest. Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hat sie aber nicht. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte. Diese hatte einen Mangel erst im Ekzem und nicht schon in der genetischen Disposition dafür gesehen. Laut der Entscheidung genügt die genetische Disposition für das Sommerekzem nicht für die Annahme eines Mangels. Maßgeblich sei der Ausbruch der Krankheit (Az.: 2 O 8062/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG München . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/  Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG…

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    Mit problematischen Medikamenten auf Reisen

    In der Urlaubszeit zieht es viele Menschen ins Ausland. Für Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Medikamente angewiesen sind, kann eine Reise aber schnell zum Problem werden, weil es für viele Medikamente strenge Einreisevorschriften gibt. Daher ist eine sorgfältige und frühzeitige Reiseplanung wichtig, um Ärger mit dem Zoll oder der Polizei zu vermeiden. Aber auch für gesunde Urlauber, die keine Medikamente nehmen, gehört eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit ins Gepäck. Die ARAG Experten geben Tipps, damit der Urlaub entspannt und reibungslos verläuft. Gesetzliche Regelungen innerhalb des Schengen-Raums Wer innerhalb der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reist und betäubungsmittelhaltige Medikamente mit sich führt, muss laut ARAG Experten eine spezielle Bescheinigung nach dem Schengener Durchführungsabkommen vorweisen können. Sie wird…

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    Paris 2024 – Stadt der Wettkämpfe

    In vier Tagen beginnt sie in Paris – die 33. Olympiade. Bis zum 11. August verwandelt sich die Stadt der Liebe in die Stadt der Wettkämpfe. Nach kurzer Verschnaufpause geht es dann Ende August bis zum 8. September mit den Paralympischen Sommerspielen weiter. Mit rund zehn Millionen erwarteten Besuchern wird es vermutlich durchaus trubelig in der französischen Hauptstadt. Damit der Besuch nicht im Chaos endet, haben die ARAG Experten einige Tipps und interessante Fakten im olympischen Sportgepäck. Der sichere Weg zum Ticket Über zehn Millionen Tickets werden für die verschiedenen Wettkämpfe der Olympischen Sommerspiele angeboten. Wer sich spontan doch noch auf den Weg nach Paris macht, um die Olympiade live…

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    Sommerurlaub mit Tücken

    Wortwitz stoppt Reisenden in Düsseldorf Ein Passagier aus Schleswig-Holstein brachte mit einem unbedachten Kommentar die Sicherheitskräfte am Flughafen Düsseldorf in Aufruhr. Auf die Frage nach seinem Reisezweck antwortete er, er freue sich auf einen „bombigen Urlaub“. Trotz seiner Erklärungen, dass er „bombig“ als „super“ meinte, wurde ihm der Flug in die USA verweigert. Der Mann klagte gegen die Airline und forderte die Erstattung seines Flugtickets, der Rückfahrkarte für die Bahn und der trotzdem in Florida entstandenen Mietwagenkosten. Das Amtsgericht Düsseldorf gab ihm Recht und sprach ihm etwa 1.400 Euro Entschädigung zu. Die Airline hätte die unglückliche Wortwahl richtig interpretieren müssen und war nicht berechtigt, ihn vom Flug auszuschließen (Az.: 42…