• Unterhaltung & Technik

    Künstliche Intelligenz im Alltag

    Künstliche Intelligenz (KI) verändert unser Leben in rasantem Tempo. Ob im Alltag oder im Berufsleben, die Technologien rund um KI werden immer präsenter und beeinflussen unsere Entscheidungen, Gewohnheiten und unser Konsumverhalten. Wo liegen die Chancen von KI und welche Risiken gilt es zu beachten? Die ARAG Experten geben einen Überblick und zeigen, wie Verbraucher sich vor möglichen Gefahren schützen können. Rechtlicher Rahmen für KI Seit 1. August 2024 gilt die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung ). Sie zielt darauf ab, KI-Innovationen zwar weiterhin zu fördern und ihr Potential voll auszuschöpfen, gleichzeitig aber deren Risiken zu beobachten, die Verbraucher zu schützen und so das Vertrauen in die KI zu stärken. So…

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  • Verbraucher & Recht

    Ruhestörung: Wenn laute Nachbarn keine Ruhe geben

    Ob durch Poltern, Party oder Pöbeleien – es gibt Nachbarn, die etwas lauter leben. Gerade in den Sommermonaten sorgt auch die ein oder andere Grillparty für ein angespanntes Verhältnis zu den Nachbarn. Dauerhafter Lärm aus der Nachbarschaft ist aber nicht nur nervig, sondern kann die eigene Wohnqualität deutlich mindern. Doch was tun, wenn der Mieter nebenan die eigene Ruhe stört? ARAG Mietrechts-Expertin Christina Gellert gibt Tipps, wie man der Ruhestörung mit Ruhe begegnet. Was sagt das Gesetz zum Thema Ruhestörung in Mietshäusern? Christina Gellert: Der Gesetzgeber schützt ruhebedürftige Menschen. Wer wann und wie laut sein darf, klären Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze mit ihren Durchführungs- sowie kommunale Verordnungen. Zudem gibt es ja meistens…

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  • Verbraucher & Recht

    Kündigung wegen „Stromklau“ fürs E-Auto?

    Wer sein elektrisches Auto an einer Gemeinschaftssteckdose auflädt, liefert damit nicht unbedingt einen fristlosen Kündigungsgrund. Das Amtsgericht (AG) Leverkusen wies nach Auskunft der ARAG Experten eine Räumungsklage ab. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr und der Mieter habe Wiedergutmachung des Schadens angeboten, womit der Hausfrieden wiederhergestellt sei. Im Übrigen, so die Berechnungen des AG, betrage der Schaden weniger als 50 Euro (Az.: 22 C 157/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Leverkusen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende…

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  • Verbraucher & Recht

    Masernimpfung oder Zwangsgeld

    Eltern von Grundschulkindern müssen einen Nachweis darüber vorlegen, dass das Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder immun gegen die Krankheit ist – ansonsten droht ein Zwangsgeld. Das hat nun laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt (Az.: 13 B 1281/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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  • Verbraucher & Recht

    Online-Portale: Bewertung bedarf keiner Erklärung

    ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher der Ansicht ist, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Erklären, wie sich eine durchschnittliche Bewertung im Einzelnen zusammensetze, müsse ein Betreiber daher nicht (Az.: I ZR 143/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…

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  • Gesundheit & Medizin

    ARAG Verbrauchertipps zum Zubeißen

    Zahnersatz aus dem EU-Ausland Viele Zahnersatzbehandlungen sind im Ausland deutlich günstiger als in Deutschland. So gibt es beispielsweise einen regelrechten Zahntourismus ins benachbarte Polen oder nach Ungarn, wenn es um Brücken, Implantate oder Zahnprothesen geht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Patienten grundsätzlich ohne große Probleme im europäischen Ausland behandeln lassen dürfen. Allerdings erstattet die Krankenkasse in der Regel nur dann die Kosten für die Behandlung im Ausland, wenn sie vorab einen Heil- und Behandlungsplan des behandelnden Zahnarztes vorgelegt bekommt. In einem konkreten Fall sollte eine Patientin bei ihrem Zahnarzt in Deutschland für jeweils eine große Brücke im Ober- und Unterkiefer 5.000 Euro zahlen. Ihre Kasse bewilligte lediglich…

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  • Verbraucher & Recht

    Schulessen: Man isst, was man isst

    Ernährung ist ein sehr komplexes Thema. Zwischen Genuss und Gesundheit scheint oft eine riesige Kluft zu liegen. Gleichzeitig ist Übergewicht in Deutschland weit verbreitet und gehört zu den größten Risiken für verschiedene Erkrankungen. Der Grundstein dafür wird in der Kindheit gelegt und so macht es Sinn, wenn Kindergärten und Schulen ihren Einfluss darauf nutzen. Dafür gibt es nun ein neues Tool, an dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BEML) beteiligt ist; ARAG Experten stellen es vor. Nicht immer verderben viele Köche den Brei Bereits 2016 wurde das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (kurz NQZ) durch das BEML ins Leben gerufen. Sein Ziel ist, dass die kleinen Kunden in…

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  • Verbraucher & Recht

    Cyberflashing: Bilder, die keiner sehen will

    In einer zunehmend digitalisierten Welt wird auch die Belästigung zunehmend virtuell. Ein besonders alarmierendes Phänomen ist das sogenannte Cyberflashing. Dabei erhalten Betroffene unerwünschte sexuelle Bilder auf ihren digitalen Geräten. Über 40 Prozent der britischen Frauen zwischen 18 und 26 Jahren wurden bereits mit fragwürdigen Bildern konfrontiert. Diese Form der digitalen Belästigung stellt nicht nur ein ernstes Problem für die Opfer dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zur Strafverfolgung im digitalen Raum auf. Die ARAG IT-Experten mit einem Überblick und mit Tipps, wie sich Betroffene schützen können. Cyberflashing, Sexting, Cybergrooming – der kleine, feine Unterschied Cyberflashing beschreibt laut ARAG IT-Experten das unaufgeforderte und daher illegale Zusenden von obszönen…

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  • Verbraucher & Recht

    ETF: Überschaubares Risiko bei guter Rendite

    Um auch im letzten Lebensdrittel finanziell gut abgesichert zu sein, wird allgemein empfohlen, seine Altersvorsorge auf drei Säulen aufzubauen: die klassische gesetzliche Rente, zusätzliche Betriebsrenten, also über den Arbeitgeber abgeschlossene Verträge wie beispielsweise die Riester-Rente, und die private Vorsorge. Für Letztere bieten sich verschiedene Formen an, darunter Lebensversicherungen, klassische Sparverträge, Aktien und einiges mehr. ARAG Experten haben nun eine mögliche Wertanlage genauer unter die Lupe genommen, den Exchange-Traded Fund, bekannter unter seiner Abkürzung ETF. Was ist überhaupt ein ETF? Der Name Exchange-Traded Fund beschreibt schon zwei entscheidende Merkmale: Es handelt sich um einen Investmentfonds, dessen Anteile aber im Gegensatz zu üblichen Fonds an der Börse gehandelt werden. Je nach Anlageklasse,…

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  • Verbraucher & Recht

    Nur Economy reicht nicht für eine Kündigung

    Bucht man bei einer Pauschalreise für den Hin- und Rückflug die Premium Economy Class und wird in die Economy Class umgebucht, reicht dieses Downgrade nicht für eine Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach die Rückbuchung keinen Mangel darstelle, der die Reise erheblich beeinträchtige (Az.: 223 C 12146/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…

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