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    ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel

    . Mindestlöhne steigen erneut Der Mindestlohn soll insbesondere Arbeitnehmer mit einfacheren Tätigkeiten im Niedriglohnsektor schützen, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt. Zuletzt lag der Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Laut der Mindestlohnanpassungsverordnung steigt die Lohnuntergrenze nach Auskunft der ARAG Experten zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Wichtig für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen: Weil der gestiegene Mindestlohn auch für sie gilt, erhöht sich die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro im Monat, jährlich also 6.672 Euro. Kranken- und Pflegeversicherung wird teurer Ergänzend zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent für die gesetzlichen Krankenkassen erheben die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern, um ihren Finanzbedarf zu…

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    ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel

    . Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Die Einkünfte aus diesen kleinen Solaranlagen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Gebäudearten und betrifft Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW). Bislang galt dies bei bestimmten Gebäuden nur für Anlagen mit einer Bruttoleistung von 15 kW pro Einheit. Die neue Regelung gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft oder erweitert werden. Smart Meter: Intelligente Stromzähler Pflicht In Deutschland wird der Einsatz von Smart Metern ab nächstem Jahr für alle Verbraucher Pflicht, die einen jährlichen Stromverbrauch von…

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    ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel

      Zahnfüllungen nicht mehr mit Amalgam Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Europäischen Union ein Amalgam-Verbot für neue Zahnfüllungen in Kraft. Hintergrund ist, dass Amalgam Quecksilber enthält, das als umweltschädlich gilt. Das Verbot betrifft nur neue Füllungen. Bereits bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, da sie in intaktem Zustand keine gesundheitlichen Risiken darstellen. Quecksilber wird in der Regel nur beim Entfernen der Füllungen freigesetzt. Das Verbot gilt laut ARAG Experten nicht für medizinisch notwendige Ausnahmefälle, in denen Amalgam weiterhin verwendet werden kann. Für gesetzlich Versicherte bleibt der Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung bestehen, jedoch wird ab 2025 in der Regel ein zahnfarbenes Kunststoffmaterial verwendet. Seit 2018 sind diese…

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    Faktencheck Verhütung

    Neun von zehn  jungen Deutschen zwischen 16 und 25 Jahren verhüten und zwei Drittel aller Jugendlichen benutzen Kondome oder die Pille. Das Verhütungsverhalten der Jugend ist also fast vorbildlich. Ob die Deutschen auch bei der Treue so vorbildlich sind und welches die Gründe fürs Fremdgehen sind, haben die ARAG Experten anlässlich des Weltorgasmustages am 21. Dezember untersucht. Verhütung in Zahlen Das Kondom ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit knapp 70 Prozent das beliebteste Verhütungsmittel, gefolgt von der Pille, die von 46 Prozent der Jugendlichen favorisiert wird. Fragt man die jungen Menschen nach den wichtigsten Gründen für die Wahl des Verhüterlis, sind für rund zwei Dritteln Sicherheit und Zuverlässigkeit…

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    Radweg nicht genutzt – trotzdem volle Haftung für Autofahrer

    ine Autofahrerin kollidierte beim Ausfahren aus einer Einfahrt mit einer Radfahrerin. Obwohl diese nicht den gekennzeichneten Radweg genutzt hatte, sondern auf der Straße fuhr, bleibt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau die Autofahrerin allein verantwortlich (Az.: 2 S 65/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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    Emoji als Zustimmung

    ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München, welches statt einer Erklärung ein Emoji auslegen musste. Das Gericht entschied, dass das eine Grimasse schneidende Emoji als Antwort auf die angekündigte Lieferverzögerung des neuen Ferrari nicht bedeutet, dass man damit einverstanden ist (Az.: 19 U 200/24 e). Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils…

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    Bewohnerparkausweis auch für ausländische Fahrzeuge

    Dass ein Auto im Ausland zugelassen ist, sagt nach Auskunft der ARAG Experten laut des Verwaltungsgerichts Gießen noch nichts darüber aus, ob für es ein Bewohnerparkausweis beantragt werden kann. Entscheidend für einen Parkausweis sei eine dauerhafte Nutzung durch die beantragende Person (Az.: 6 K 2830/24.Gl). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Gießen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der…

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    Geben ist seliger als Nehmen

    Laut Statista ist die Spendenbereitschaft der Deutschen 2023 deutlich gesunken. Grund dafür sind sicherlich die gestiegenen Lebenshaltungskosten, aber auch das enorm hohe Spendenniveau der vorangegangenen Jahre. Dennoch wurden immer noch rund fünf Milliarden Euro für wohltätige Zwecke registriert und die Organisationen hoffen gerade zur Weihnachtszeit auf einen Anstieg für 2024. ARAG Experten geben daher einige Informationen, die bei der Entscheidungsfindung für den richtigen Spendenzweck helfen können. Wofür kann man spenden? Die Zwecke, für die man spenden könnte, sind so zahlreich wie wichtig. Daher richtet man sich am besten nach seinen eigenen Interessen und entscheidet außerdem, ob man einen größeren Betrag für eine bestimmte Aktion spendet oder sein vorhandenes Budget eher streut. Tatsächlich…

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    Neue ARAG Tierkrankenversicherung: Optimaler Schutz für Hunde und Katzen

    Bis zu drei Monate Rückwärtsschutz im Komfort- und Premium-Tarif Erhöhte Erstattungslimits bei besonderen Erkrankungen Flexible Selbstbeteiligungsmodelle Optionaler Baustein Zahn-Schutz für Hunde und Katzen HaustierPlus im Premium-Tarif: Kleintiere und Exoten inklusive Neuheit: Rückwärtsdeckung im Komfort- und Premium-Tarif Ab sofort profitieren Hunde- und Katzenhalter von einer innovativen Rückerstattungsregelung. Wer innerhalb von drei Monaten nach einem Tierarztbesuch eine ARAG Tierkrankenversicherung im Komfort- oder Premium-Tarif abschließt, kann sich die bereits entstandenen Behandlungskosten rückwirkend erstatten lassen. Diese Neuerung gilt für medizinische Leistungen wie die Behandlung von Bissverletzungen, Frakturen oder Vergiftungen. Bislang war eine Erstattung erst nach Vertragsabschluss und einer Wartezeit möglich. Der vollständige Text enthält ca. 4.600 Zeichen steht unter folgendem Link zum Download bereit:…

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    Heute schon gesund gefroren?

    Eisbaden ist seit einigen Jahren immer mehr im Kommen. Weniger neuer Hype als vielmehr Tradition verschiedenster Kulturen, ist Eisbaden aber tatsächlich dafür bekannt, unterschiedlichen Krankheiten entgegenzuwirken. Vorausgesetzt, es wird richtig und sinnvoll betrieben. Damit das gelingt, haben sich ARAG Experten eingehend mit dem Thema beschäftigt. Von Null auf Hundert oder wie fängt man an? „Augen zu und durch“ ist eine beliebte Methode, unangenehmen Situationen zu begegnen. Doch die ARAG Experten warnen: Dieses Motto ist hier keinesfalls angesagt. Es gilt vielmehr, sich langsam heranzutasten. So ist es z. B. sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit kalten Duschen an die Wassertemperatur zu gewöhnen, die einen dann draußen erwartet. Und auch hier geht es…

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