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Urlaub mit dem E-Auto: Abenteuer oder Albtraum?
Der Sommer steht vor der Tür und die Reiseplanung läuft auf Hochtouren. Für Autofahrer, die zum ersten Mal mit dem Elektroauto in den Urlaub fahren, wird es zur besonderen Herausforderung. Doch mit der richtigen Vorbereitung, einer durchdachten Routenplanung und dem bewussten Umgang mit Ladezeiten und Energieverbrauch wird die Reise nicht nur stressfrei, sondern auch umweltfreundlich. ARAG Experte Jan Kemperdiek, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gibt Tipps, wie man die Urlaubstour mit dem Elektroauto optimal gestaltet. Was muss man bei der Routenplanung unbedingt bedenken? Jan Kemperdiek: Der erste Schritt zu einem gelungenen Urlaub mit dem Elektroauto ist eine sorgfältige Routenplanung und eine bei Abfahrt vollständig geladene Batterie. Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrzeugen muss bei…
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Passagiere müssen persönlich über Flugänderungen informiert werden
Verspätet sich ein Flug oder wird gar annulliert, muss die Airline sämtliche Passagiere direkt über die Änderung informieren. Ansonsten haben Reisende einen Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Airline zwar rechtzeitig per E-Mail über einen gestrichenen Flug informierte, die Nachricht allerdings nicht die Passagiere erreichte, sondern nur den Reisevermittler. Die Flüge waren über eine Online-Flugsuchmaschine gebucht worden und der Anbieter hatte die Mail-Adressen der Kunden nicht an die Airline weitergegeben. Der Fehler flog auf, als Passagiere sich einen Tag vor Abflug online einchecken wollten. Erst da erfuhren sie, dass der Flug bereits Monate zuvor gecancelt worden war. Die Klage der…
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Ersatzansprüche nur bei tatsächlichen Unannehmlichkeiten bei der Reise
Wenn Reisende eine Flugverspätung von drei oder mehr Stunden hinnehmen müssen, haben sie laut Auskunft der ARAG Experten – je nach Länge der Flugstrecke – einen Entschädigungsanspruch nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Damit sollen sie für Ärgernisse und Unannehmlichkeiten entschädigt werden, die ihnen durch die Verspätung entstehen. Allerdings zieht nicht jede mehr als dreistündige Verspätung automatisch eine Erstattung nach sich. In gleich zwei Fällen hatten die Reisenden das Nachsehen. Es sollte nach Mallorca gehen. Als die Fluggesellschaft rechtzeitig eine mehr als dreistündige Verspätung ankündigte, fuhr einer der Passagiere gar nicht erst zum Flughafen, um die Reise verspätet anzutreten. Ein anderer Passagier wollte einen Geschäftstermin auf keinen Fall verpassen und buchte sich…
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Schürfwunde führt zum Reiserücktritt – versichert oder nicht?
Je teurer eine Reise, desto eher raten die ARAG Experten zu einer Reiserücktrittsversicherung. Diese tritt dann ein, wenn unvorhergesehene Krankheiten dazu führen, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings sind in der Regel nur Erkrankungen abgesichert, die bei Vertragsschluss nicht bekannt und auch nicht zu erwarten waren. Aber ist eine Schürfwunde ein Grund, von einer Reise zurückzutreten? Ja – doch auf den Zeitpunkt der Verletzung kommt es an. Die Chronologie im vorliegenden Fall: Der Kläger hatte für sich und seine Familie eine Kuba-Reise gebucht. Wenige Tage später stürzte seine Frau von der Leiter und zog sich dabei eine Schürfwunde zu. Erst nachträglich schloss der Kläger eine Reiserücktrittsversicherung ab. Im…
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Gentrennt gemeinsam reisen
Wenn es mit Kindern in die Ferien geht, müssen viele Entscheidungen und Vorbereitungen getroffen werden: Von der Wahl der passenden Urlaubsdestination über die Anreise bis hin zur Unterbringung und kinderfreundlichen Aktivitäten vor Ort. Je besser die Planung, desto entspannter der Urlaub. Geht es bei getrennt lebenden Eltern mit nur einem Elternteil auf Reisen oder verreisen Kinder allein mit den Großeltern, sind zudem einige rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. ARAG Experten Tobias Klingelhöfer mit einem Überblick. Was sollte man bei einer Urlaubsplanung mit Kindern grundsätzlich berücksichtigen? Tobias Klingelhöfer: Je älter die Kinder sind, desto ausgeprägter ist meist die Vorstellung von einem Urlaub bzw. von einer No-Go-Reise. Daher empfehle ich, schon bei der Auswahl…
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Kontaktverbot muss sich ausdrücklich ergeben
ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Umgangsregelung nicht zwangsläufig auch das Gebot enthält, zu den übrigen Zeiten Kontakt zum Kind zu unterlassen. Um als Grundlage für ein Ordnungsmittel zu dienen, müsse sich ein solches Gebot ausdrücklich aus der Anordnung ergeben (Az.: XII ZB 401/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story…
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Kein Schmerzensgeld für enttäuschende Hochzeitsfotos
Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az.: 13 S 36/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser…
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Überweisung per E-Mail mit teuren Folgen
Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung. Denn laut ARAG Experten bestätigte der Bundesgerichtshof einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteilt hatte (Az.: XI ZR 107/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die…
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Kein Buch mit sieben Siegeln
Es ist 75 Jahre alt, 52 Seiten stark und enthält mittlerweile über 200 Artikel, womit sich der Textumfang in den vergangenen Jahrzehnten mehr als verdoppelt hat: das Grundgesetz. Acht Monate lang haben 61 Männer und vier Frauen am Inhalt gefeilt, formuliert, verworfen und ergänzt, bis es 1949 vollbracht war. Verfasst auf exquisitem Büttenpapier aus Zerkall in der Eifel. Gültig für die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus den drei westlichen Besatzungszonen, war das Grundgesetz jedoch zunächst ein Provisorium. Erst mit der Wiedervereinigung 1990 wurde es zur gesamtdeutschen Verfassung. Und obwohl das Grundgesetz das Zeug zu einer spannenden Lektüre hat, steht nur bei jedem Dritten ein Exemplar im Schrank. Die ARAG Experten mit…
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ARAG, stimmt das?
Ist ein Testament auch auf einem Kneipenblock gültig? Der Gastwirt wollte seiner Partnerin sein gesamtes Erbe hinterlassen. Seinen letzten Willen formulierte er kurz und knapp mit drei Worten („(Spitzname seiner Partnerin) bekommt alles“ auf einem Kneipenblock und deponierte das Stück Papier zünftig im Gastraum hinter der Theke. Als die Partnerin nach seinem Tod den Zettel fand, beantragte sie die Erteilung eines Erbscheins. Doch das Amtsgericht weigerte sich. Nach Ansicht der Richter reichte ein Kneipenblock nicht für einen Testierwillen aus. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht auf das Papier, sondern vielmehr auf den Inhalt ankommt. Und da der verstorbene Gastwirt den Spitznamen seiner Partnerin notiert und…