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    Kaminabend in Gefahr?

    Es gibt wohl kaum jemanden, der ein knisterndes Feuer an einem kalten Winterabend nicht zu schätzen weiß. Wer stolzer Besitzer eines Kamins im eigenen Haus ist, hat das Glück, dies regelmäßig genießen zu können, muss aber auch Vorgaben hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte einhalten. Diese haben sich geändert und Ende des Jahres enden Übergangsfristen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer fasst zusammen, was Kaminbesitzer in diesem Zusammenhang beachten müssen. Worum geht es bei den neuen Richtlinien? Tobias Klingelhöfer: In Deutschland wird der Schutz von Natur, Klima und Bauwerken vor schädlichen Umwelteinflüssen durch das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) geregelt. In der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) von 2010 ist geregelt, wie Kleinfeuerungsanlagen betrieben werden dürfen. Und dazu gehört der klassische Kamin im eigenen Haus…

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    Drei Versuche bei Kinderwunschbehandlung

    Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…

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    Spoiler in der Waschanlage abgerissen

    Ein Mann bringt seinen Land Rover in eine Waschanlage. Beim Waschvorgang wird der seriengemäß angebrachte Heckspoiler abgerissen. Für den Schaden sieht laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof die Anlagenbetreiberin in der Verantwortung – trotz eines Hinweisschildes "Achtung: Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!" (Az.: VII ZR 39/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der…

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    Tannenbaumkugeln aus dem Gartencenter

    Künstliche Tannenzweige, Anhänger mit Weihnachtsmotiven, Zimtstangen und Glaskugeln – derlei Dekoartikel und Christbaumschmuck kann man zu dieser Jahreszeit neben Blumen und Pflanzen auch in Gartenmärkten finden. Laut ARAG Experten gelten diese weihnachtlichen Accessoires dort als sogenanntes Randsortiment. Ein Glück für alle Deko-Fans, denn Gartenmärkte dürfen in vielen Bundesländern auch sonn- und feiertags einige Stunden öffnen, so dass einem Power-Shopping am Wochenende nichts im Wege steht. Das sah die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs allerdings anders und hielt den sonntäglichen Verkauf von Tannenbaumschmuck und Co. für einen Wettbewerbsverstoß. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs fällten ein weihnachtliches Urteil und lehnten die Klage ab, da diese weihnachtlichen Produkte zum klassischen Randsortiment von Gartenmärkten…

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    Schluss mit Kabelchaos

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ab 28. Dezember 2024 das einheitliche Ladekabel für Smartphones, Tablets und andere Geräte, wie z. B. Kopfhörer oder E-Reader, in der Europäischen Union (EU) zur Pflicht wird. Damit wird nicht nur das Laden einfacher, sondern es entsteht deutlich weniger Elektroschrott. Laut Bundesregierung besitzt jeder Verbraucher durchschnittlich drei Ladegeräte, um alle elektronischen Geräte laden zu können. Durch verschiedene Ladegeräte fallen pro Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Für Notebooks wird der einheitliche USB-C-Standard erst 2026 zur Pflicht. Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes basiert auf einer geänderten EU-Richtlinie aus 2022. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436…

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    Weihnachtliches Paketchaos vermeiden: Rechte, Regeln, Rücksendung

    Weihnachten bedeutet für die Paketzusteller jede Menge Stress. Ein Großteil der Geschenke wird ja inzwischen online bestellt und die Empfänger sind beim Ausliefern der Weihnachtspäckchen oft nicht zu Hause. Aber dürfen die Pakete dann einfach beim Nachbarn abgegeben oder vor die Haustür gelegt werden? Und welche Rechte hat man, wenn sie vielleicht beschädigt oder gar nicht mehr auffindbar sind? Das weiß der ARAG Rechtsschutzexperte Marvin Böhnhardt. Dürfen Zusteller überhaupt Pakete beim Nachbarn abgeben, wenn man nicht zu Hause ist, um sie anzunehmen? Marvin Böhnhardt: Ja, das dürfen sie und die meisten Paketdienste behalten sich das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor. Allerdings ist dort nicht festgelegt, was genau unter „Nachbar“ zu…

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    Konto gekündigt? Kein Problem!

    Wenn einem die Bank des Vertrauens das Konto kündigt, bekommen viele Kontoinhaber wahrscheinlich zunächst einen Schreck und fragen sich nach dem Grund. Warum also kündigen Banken ihren Kunden überhaupt das Konto? Kann das jedem passieren? Dürfen sie das überhaupt? Und wie soll man darauf reagieren? Die ARAG Experten geben Tipps, was in einer solchen Situation zu tun ist. Darf die Bank ein Konto kündigen? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Banken die Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden jederzeit beenden dürfen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Grundlage dafür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Kündigung regeln. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate, das schreibt Paragraf 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Nur in Ausnahmefällen –…

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    Digital Natives: alarmierende Defizite

    Ein flotter Umgang mit Tiktok, Snapchat & Co. wird nicht reichen, um später in der Berufswelt bestehen zu können. Und obwohl viele Kinder und Jugendliche mehr Zeit vor dem Bildschirm verbringen, als den meisten Eltern wohl lieb ist, lassen die Kenntnisse im Digitalbereich bei Schülern immer mehr zu wünschen übrig, wie eine aktuelle Studie bestätigt. Wie kann diesem Trend begegnet werden? Anlässlich des Tages der Bildung am 8. Dezember geben ARAG Experten Tipps für eine mögliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Luft nach oben bei computer- und informationsbezogenen Fähigkeiten Die Studie „International Computer and Information Literacy Study“ (ICILS) untersucht nach 2013 und 2018 bereits zum dritten Mal computer- und informationsbezogene Kompetenzen von…

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    Nebenkosten: Die ungeliebte zweite Miete

    Nebenkosten machen im bundesweiten Durchschnitt etwa ein Viertel der Gesamtmiete aus. Diese sogenannte zweite Miete hat ihren Namen also mehr als verdient und treibt vielen Mietern angesichts enormer Preissteigerungen regelmäßig den Schweiß auf die Stirn. Dabei sind rund 90 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen falsch und Mieter zahlen im Schnitt mehr als 300 Euro zu viel. Wie man die Zahlen prüft und wie sich bei den Nebenkosten Geld sparen lässt, verrät ARAG Experte Tobias Klingelhöfer. Es gibt ja bei der diesjährigen Nebenkostenabrechnung ein echtes Novum, weil Vermieter erstmals anteilig CO2-Kosten tragen müssen. Was bringt diese Aufteilung? Tobias Klingelhöfer: Die meisten Mieter werden durch die Aufteilung etwas weniger Heizkosten zahlen müssen. Und die sind ja durch die zusätzliche…

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    Kontaktverbot in WhatsApp-Gruppen

    Darf ein Ex-Partner, dem ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz auferlegt wurde, noch in einer WhatsApp-Gruppe kommunizieren, der auch seine frühere Partnerin angehört? ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, wonach es auf die Gruppengröße ankommt. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Gruppe mit einer zweistelligen Teilnehmerzahl handelte, durfte der Ex eine Nachricht in die Gruppe stellen (Az.: 13 WF 105/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de…

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