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    Anspruch auf kostenlose Kopie der Patientenakte

    Patienten haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, eine kostenlose Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürften die Ärzte ihren Patienten in Rechnung stellen (Az.: C-307/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story…

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    Ausgleichszahlung auch, wenn Passagier nicht zur Abfertigung erscheint

    Verweigert eine Airline im Vorfeld eines Fluges die Beförderung, so können Fluggäste eine Ausgleichszahlung auch dann verlangen, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben. Die Airline muss nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch dann zahlen, wenn sie die Beförderungsverweigerung frühzeitig angekündigt hat (Az.: C-238/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben…

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    Black Week: Der Freitag, der eine Woche dauert

    Schon vor einigen Jahren ist er aus den USA zu uns herübergeschwappt, der Black Friday, der mit Rabatten und Vergünstigungen zum Einkaufen animiert. Während er in seinem Herkunftsland einst ins Leben gerufen wurde, um am Familien-Wochenende rund um den Thanksgiving-Feiertag zum gemeinsamen Bummel einzuladen, hat er sich hierzulande eher zur Online-Shopping-Schlacht entwickelt. Viele Händler locken inzwischen mit Sonderkonditionen, die gleich mehrere Tage gelten. Zum diesjährigen Black Friday am 24. November und zum Cyber Monday am 27. November informieren ARAG Experten, auf was Schnäppchenjäger achten sollten. Nicht kleckern, sondern klotzen Die Cyber Week mit Aktionstagen wie dem Black Friday oder dem Cyber Monday – der Antwort des Online-Handels auf den Black…

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    Winterwonderland oder Glitzerhorror?

    Die Zeit der dezenten Weihnachtsdekoration ist offenbar vorbei. Manche Häuser sind so sehr mit Lichtern und allerlei Bling-Bling geschmückt, dass sie sogar vom Weltraum aus sichtbar sind. Da klettern beleuchtete Weihnachtsmänner an der Fassade hinauf, es grasen leuchtende Rentiere in Vorgärten und in weihnachtlich geschmückten Fenstern gibt es flackernde Blinklichtattacken zu bestaunen. Doch die Geschmäcker sind bekanntlich verschieden und so stellt sich die Frage: Wann ist zu viel wirklich zu viel? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt auf, was erlaubt ist. Was sollten Weihnachtsfans beim Thema Weihnachtsbeleuchtung beachten? Tobias Klingelhöfer: Seinen Balkon darf ein Mieter nach seinem Geschmack gestalten. Gegen eine ortsübliche Weihnachtsbeleuchtung kann also niemand etwas einwenden. Aber ich möchte betonen,…

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    Jedes Kind hat Rechte!

    Kinderrechte sind nicht im Grundgesetz verankert. Dennoch sind sie durch das Gesetz geschützt. Welche Rechte – und damit auch Pflichten – Kinder hierzulande haben, schauen sich die ARAG Experten anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November einmal näher an. Wie sind Kinderrechte in Deutschland gesetzlich geregelt? Seit 2010 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Zu den wichtigsten darin festgeschriebenen Kinderrechten gehört beispielsweise das Recht auf Gleichheit, wonach kein Kind benachteiligt werden darf (Artikel 2) oder das Recht auf Gesundheit. Danach haben Kinder das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden (Artikel 24). Auch das Recht auf Bildung, auf Spiel und Freizeit, Schutz vor Gewalt oder auf freie…

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    Herbstblues: Auch Männer trifft das Stimmungstief

    Die dunkle Jahreszeit hat begonnen und mit ihr kommt nicht nur ein erhöhtes Erkältungsrisiko, sondern häufig auch eine Anfälligkeit für seelisches Unwohlsein. Während Frauen sich dem längst gestellt haben und oft bereits Antworten für sich kennen, beginnen Männer nun auch mehr und mehr zu akzeptieren, dass sie sich deutlich mehr mit ihrer körperlichen, aber auch ihrer psychischen Gesundheit beschäftigen müssen. Zum ‚Internationalen Männertag‘ am 19. November befassen sich ARAG Experten mit aktuellen Entwicklungen. Was haben Bärte mit mehr Aufmerksamkeit zu tun? Ein Grund für die aktuell erhöhte Akzeptanz für Bärte könnte in der ‚Movember‘-Bewegung liegen. „Movember“ steht für „moustache“ (französisch für Schnäuzer) und „November“. Bereits seit 2003 finanziert die Movember Foundation weltweit…

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    E-Bikes sind keine Kraftfahrzeuge

    Fahrräder mit Elektrounterstützung, die ohne Treten nur auf 20 Stundenkilometer beschleunigt werden können, sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie der Kfz-Haftpflichtversicherung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einem Verkehrshaftpflichtfall in Belgien (Az.: C-286/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser…

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    Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung eines Abos

    Verbraucher haben nur ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Das heißt, es gibt kein weiteres Widerrufsrecht nach der automatischen Verlängerung. Anderes gilt nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Europäischen Gerichtshof nur, wenn nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert worden sei (Az.: C-565/22) Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…

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    Randstein überfahren – kein Schadensersatz

    Wer auf einem Privatparkplatz gut sichtbare Randsteine zur Begrenzung der Parkflächen überfährt, bekommt vom Parkplatzeigentümer keinen Ersatz für dabei entstandene Schäden am Fahrzeug. Die Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzeigentümers verlange keine Schutzvorkehrungen hiergegen, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Hanau (Az.: 39 C 42/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hanau . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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    Bahnstreik: Lokführer legen heute Arbeit nieder

    Ab heute Abend kann es auf den Gleisen in Deutschlands Bahnhöfen eng werden, denn die Lokführergewerkschaft GDL hat einen ersten bundesweiten Warnstreik angekündigt. Die Arbeitsniederlegung betrifft den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr und soll heute um 22 Uhr beginnen und voraussichtlich morgen, Donnerstag, um 18 Uhr enden. Die ARAG Experten raten betroffenen Bahnkunden, auf nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben, da der Notfahrplan, bei dem längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingesetzt werden, nur ein stark reduziertes Angebot an Fahrstrecken vorsieht. Bereits gebuchte Tickets können laut Auskunft der ARAG Experten zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, dabei ist die Zugbindung aufgehoben und Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.…

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