• Verbraucher & Recht

    Fiebersaft? Fehlanzeige!

    Schmerztabletten, Blutdrucksenker, Psychopharmaka, Fiebersäfte für Kinder – längst geht es nicht mehr nur um zwei, drei Arzneimittel, die schwer zu bekommen sind, sondern um knapp 500 Arzneimittel . Während der Verzicht oder das Warten auf das eine oder andere Supermarkt-Produkt eher ein Luxus-Problem ist, kann es bei Medikamenten im schlimmsten Fall um Leben und Tod gehen. Daher hat nun die Bundesregierung eingegriffen und ein Gesetz verabschiedet, das Abhilfe schaffen soll. ARAG Experten erklären, worum es dabei geht. Das Lieferengpassbekämpfungsgesetz Mit dem neuen Lieferengpassbekämpfungsgesetz soll die Herstellung von Produkten in Europa wieder deutlich angekurbelt und die Anbietervielfalt erhöht werden. Dies bedeutet eine Verpflichtung der Krankenkassen, bei ihren Rabattverträgen verstärkt Hersteller aus der Europäischen Union (EU)…

  • Verbraucher & Recht

    Booktok: Die neue Lust am Lesen

    Während die einen noch ein paar Sandkörner aus ihrer Urlaubs-Lektüre fegen und die anderen das Sonnencreme-verschmierte Display ihres E-Readers reinigen, holen sich wahrscheinlich gerade unzählige Jugendliche schon wieder neue Lese-Inspirationen. Ganz recht: junge Leute! Die, denen Erwachsene zu gerne nachsagen, sie würden kaum noch lesen, nur vor dem Handy hocken und dort Zeit vergeuden. Doch es gibt einen neuen Lese-Hype namens Booktok. Ausgerechnet ausgelöst von Tiktok. Die ARAG Experten erklären anlässlich des Tages der Buchliebhaber am 9. August, was es damit auf sich hat. Subkultur Booktok Der Begriff „Booktok“ taucht erstmals 2020 auf und ist eine Verschmelzung der Wörter Book (deutsch: Buch) und Tiktok. Ähnlich wie bei anderen Subkulturen der…

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  • Verbraucher & Recht

    Guten Appetit: Neue Sitten in der Gastro

    Ein ausgedehntes Geschäfts-Meeting, ein entspannter Abend mit Freunden, die gemütliche Familienfeier – außer Haus zu essen ist gar nicht mehr so einfach, wie es mal war. Viele Restaurants haben Stornogebühren, Anzahlungen bei der Reservierung größerer Gruppen und begrenzte Nutzungszeiten eingeführt und ernten dafür nicht überall Verständnis. Haben sie denn überhaupt das Recht dazu? ARAG Experten klären auf. Das Ende ist vorprogrammiert „Wir freuen uns auf Ihren Besuch, der Tisch ist von 18 bis 20 Uhr für Sie reserviert“, diesen Satz liest man üblicherweise nach einer Online-Buchung. Telefonische Reservierungen sind insgesamt schwierig geworden, sollte man aber das Glück haben, jemanden im Restaurant zu erreichen, lautet das Angebot nicht anders: Es werden…

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  • Bauen & Wohnen

    Schottergärten: Mehr als nur Geschmackssache

    Schottergärten sind die vermeintliche Lösung für diejenigen, die es pflegeleicht haben möchten. Kein lästiges Unkraut zupfen, keine verblühten Pflanzen austauschen, kein Laub fegen. Aber ist das wirklich so? Außerdem schaden die steinigen Gärten nachweislich dem Klima und sind daher inzwischen nicht mehr erlaubt. Aber wo sind die Grenzen und was ist noch möglich? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt die aktuelle Gesetzgebung. Klar nachgefragt: Sind Schottergärten gesetzlich verboten? Tobias Klingelhöfer: Die korrekte Antwort lautet: Schottergärten sind nicht erlaubt. Baurecht – und darunter fällt auch die Anlage von Gärten und Vorgärten – ist Ländersache und nicht in allen Bundesländern ist ein explizites Verbot genannt. Aber: In allen Länderbauordnungen ist festgesetzt, dass sogenannte ‚nicht…

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  • Verbraucher & Recht

    Auf Unebenheiten ist zu achten

    Stürzt ein Gast auf der Terrasse eines Restaurants, die erkennbare Unebenheiten aufweist, so kann er den Gaststätteninhaber nicht wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten in Anspruch nehmen. Denn dieser sei nicht verpflichtet, einen gänzlich gefahrfreien Zustand seiner Terrasse herzustellen. Dies entschied laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Gäste müssten ihren Gang den erkennbaren Bedingungen der Örtlichkeiten anpassen (Az.: 11 U 33/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von…

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  • Verbraucher & Recht

    Hundespielplatz ist zumutbar

    Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, sofern er sich im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte hält. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Eine Lärmpegelmessung habe keine unzulässigen Werte ergeben. Zu bedenken sei auch, dass ein Hundespielplatz dem Tierschutz diene (Az.: VG 24 K 148.19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE…

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  • Verbraucher & Recht

    Reiserücktritt wegen Waldbrandgefahr?

    Nicht nur die griechische Ferieninsel Rhodos ist von Waldbränden betroffen, auch in anderen Urlaubsregionen wie etwa in Spanien, Italien oder Kroatien besteht aufgrund hoher Temperaturen Waldbrandgefahr. Pauschalurlauber, die davon betroffen sind, müssen damit rechnen, dass der Reiseveranstalter die Reise daher absagt. Der Reisepreis oder bereits getätigte Anzahlungen müssen laut ARAG Experten vollständig erstattet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings nicht. Wer eine bevorstehende Reise aufgrund von einer konkret drohenden Waldbrandgefahr stornieren möchte, hat ebenfalls einen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises. Allein die Angst vor einem Waldbrand ist hingegen kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Wer seinen Urlaub aufgrund eines Waldbrandes abbrechen muss, kann eine Erstattung für nicht…

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  • Verbraucher & Recht

    Rechtzeitiger Ausstieg muss ermöglicht werden

    Möchte ein Rollstuhlfahrer einen direkten Anschlussflug erreichen, muss die Fluglinie ihn zügig aussteigen lassen. Andernfalls haftet sie nach Auskunft der ARAG laut Bundesgerichtshof bei einer einheitlichen Buchung, falls der Passagier sein Ziel erheblich verspätet erreicht. Die Pflicht, Personen mit eingeschränkter Mobilität vorrangig zu befördern, gelte auch in der Phase zwischen direkten Anschlussflügen (Az.: X ZR 84/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von…

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  • Verbraucher & Recht

    Lebende Urlaubssouvenirs

    Tierfreunde können es nachvollziehen – man ist im Urlaub, genießt fremde Landschaften und Kulturen, aber immer wieder zerreißt es einem das Herz: Straßenhunde und -katzen sind ein häufiges Bild in vielen süd- und osteuropäischen oder fernen Ländern und oft sind sie ausgemergelt, verletzt oder sogar verstümmelt. Der Rettungsinstinkt springt an, aber ist das eine wirklich gute Idee, die Tiere mit nach Hause zu nehmen? Noch gravierender ist diese Frage, wenn wir von exotischen Tieren sprechen. ARAG Experten klären über die rechtliche Lage von tierischen Urlaubs-Souvenirs auf. Spontaneität nicht gefragt Nach deutschem Recht ist ein Tier zunächst einmal eine Sache. Und Hunde und Katzen, die auf der Straße unterwegs und nicht…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Mini-Solaranlagen: Warnung der Bundesnetzagentur

    Immer mehr Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Dazu verwenden sie eine Mini-Solaranlage, die in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen wird. Mit dem Strom aus dem steckfertig gelieferten Balkonkraftwerk können Haushaltsgeräte betrieben werden, so dass weniger Strom aus dem Netz des Stromanbieters entnommen werden muss. Auf Dauer eine lohnende Investition. Allerdings warnt die Bundesnetzagentur vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für die kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen. Die ARAG Experten mit einem Überblick. Wovor warnt die Bundesnetzagentur? Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig unter anderem elektrische Geräte. Bei dieser Marktüberwachung hat sich herausgestellt, dass zahlreiche Wechselrichter, die stationär und online angeboten werden, unzulässig oder sogar potenziell…

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