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    Geben ist seliger als Nehmen

    Laut Statista ist die Spendenbereitschaft der Deutschen 2023 deutlich gesunken. Grund dafür sind sicherlich die gestiegenen Lebenshaltungskosten, aber auch das enorm hohe Spendenniveau der vorangegangenen Jahre. Dennoch wurden immer noch rund fünf Milliarden Euro für wohltätige Zwecke registriert und die Organisationen hoffen gerade zur Weihnachtszeit auf einen Anstieg für 2024. ARAG Experten geben daher einige Informationen, die bei der Entscheidungsfindung für den richtigen Spendenzweck helfen können. Wofür kann man spenden? Die Zwecke, für die man spenden könnte, sind so zahlreich wie wichtig. Daher richtet man sich am besten nach seinen eigenen Interessen und entscheidet außerdem, ob man einen größeren Betrag für eine bestimmte Aktion spendet oder sein vorhandenes Budget eher streut. Tatsächlich…

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    Neue ARAG Tierkrankenversicherung: Optimaler Schutz für Hunde und Katzen

    Bis zu drei Monate Rückwärtsschutz im Komfort- und Premium-Tarif Erhöhte Erstattungslimits bei besonderen Erkrankungen Flexible Selbstbeteiligungsmodelle Optionaler Baustein Zahn-Schutz für Hunde und Katzen HaustierPlus im Premium-Tarif: Kleintiere und Exoten inklusive Neuheit: Rückwärtsdeckung im Komfort- und Premium-Tarif Ab sofort profitieren Hunde- und Katzenhalter von einer innovativen Rückerstattungsregelung. Wer innerhalb von drei Monaten nach einem Tierarztbesuch eine ARAG Tierkrankenversicherung im Komfort- oder Premium-Tarif abschließt, kann sich die bereits entstandenen Behandlungskosten rückwirkend erstatten lassen. Diese Neuerung gilt für medizinische Leistungen wie die Behandlung von Bissverletzungen, Frakturen oder Vergiftungen. Bislang war eine Erstattung erst nach Vertragsabschluss und einer Wartezeit möglich. Der vollständige Text enthält ca. 4.600 Zeichen steht unter folgendem Link zum Download bereit:…

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    Heute schon gesund gefroren?

    Eisbaden ist seit einigen Jahren immer mehr im Kommen. Weniger neuer Hype als vielmehr Tradition verschiedenster Kulturen, ist Eisbaden aber tatsächlich dafür bekannt, unterschiedlichen Krankheiten entgegenzuwirken. Vorausgesetzt, es wird richtig und sinnvoll betrieben. Damit das gelingt, haben sich ARAG Experten eingehend mit dem Thema beschäftigt. Von Null auf Hundert oder wie fängt man an? „Augen zu und durch“ ist eine beliebte Methode, unangenehmen Situationen zu begegnen. Doch die ARAG Experten warnen: Dieses Motto ist hier keinesfalls angesagt. Es gilt vielmehr, sich langsam heranzutasten. So ist es z. B. sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit kalten Duschen an die Wassertemperatur zu gewöhnen, die einen dann draußen erwartet. Und auch hier geht es…

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    Kaminabend in Gefahr?

    Es gibt wohl kaum jemanden, der ein knisterndes Feuer an einem kalten Winterabend nicht zu schätzen weiß. Wer stolzer Besitzer eines Kamins im eigenen Haus ist, hat das Glück, dies regelmäßig genießen zu können, muss aber auch Vorgaben hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte einhalten. Diese haben sich geändert und Ende des Jahres enden Übergangsfristen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer fasst zusammen, was Kaminbesitzer in diesem Zusammenhang beachten müssen. Worum geht es bei den neuen Richtlinien? Tobias Klingelhöfer: In Deutschland wird der Schutz von Natur, Klima und Bauwerken vor schädlichen Umwelteinflüssen durch das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) geregelt. In der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) von 2010 ist geregelt, wie Kleinfeuerungsanlagen betrieben werden dürfen. Und dazu gehört der klassische Kamin im eigenen Haus…

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    Drei Versuche bei Kinderwunschbehandlung

    Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…

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    Spoiler in der Waschanlage abgerissen

    Ein Mann bringt seinen Land Rover in eine Waschanlage. Beim Waschvorgang wird der seriengemäß angebrachte Heckspoiler abgerissen. Für den Schaden sieht laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof die Anlagenbetreiberin in der Verantwortung – trotz eines Hinweisschildes "Achtung: Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!" (Az.: VII ZR 39/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der…

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    Tannenbaumkugeln aus dem Gartencenter

    Künstliche Tannenzweige, Anhänger mit Weihnachtsmotiven, Zimtstangen und Glaskugeln – derlei Dekoartikel und Christbaumschmuck kann man zu dieser Jahreszeit neben Blumen und Pflanzen auch in Gartenmärkten finden. Laut ARAG Experten gelten diese weihnachtlichen Accessoires dort als sogenanntes Randsortiment. Ein Glück für alle Deko-Fans, denn Gartenmärkte dürfen in vielen Bundesländern auch sonn- und feiertags einige Stunden öffnen, so dass einem Power-Shopping am Wochenende nichts im Wege steht. Das sah die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs allerdings anders und hielt den sonntäglichen Verkauf von Tannenbaumschmuck und Co. für einen Wettbewerbsverstoß. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs fällten ein weihnachtliches Urteil und lehnten die Klage ab, da diese weihnachtlichen Produkte zum klassischen Randsortiment von Gartenmärkten…

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    Schluss mit Kabelchaos

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ab 28. Dezember 2024 das einheitliche Ladekabel für Smartphones, Tablets und andere Geräte, wie z. B. Kopfhörer oder E-Reader, in der Europäischen Union (EU) zur Pflicht wird. Damit wird nicht nur das Laden einfacher, sondern es entsteht deutlich weniger Elektroschrott. Laut Bundesregierung besitzt jeder Verbraucher durchschnittlich drei Ladegeräte, um alle elektronischen Geräte laden zu können. Durch verschiedene Ladegeräte fallen pro Jahr rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Für Notebooks wird der einheitliche USB-C-Standard erst 2026 zur Pflicht. Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes basiert auf einer geänderten EU-Richtlinie aus 2022. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436…

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    Weihnachtliches Paketchaos vermeiden: Rechte, Regeln, Rücksendung

    Weihnachten bedeutet für die Paketzusteller jede Menge Stress. Ein Großteil der Geschenke wird ja inzwischen online bestellt und die Empfänger sind beim Ausliefern der Weihnachtspäckchen oft nicht zu Hause. Aber dürfen die Pakete dann einfach beim Nachbarn abgegeben oder vor die Haustür gelegt werden? Und welche Rechte hat man, wenn sie vielleicht beschädigt oder gar nicht mehr auffindbar sind? Das weiß der ARAG Rechtsschutzexperte Marvin Böhnhardt. Dürfen Zusteller überhaupt Pakete beim Nachbarn abgeben, wenn man nicht zu Hause ist, um sie anzunehmen? Marvin Böhnhardt: Ja, das dürfen sie und die meisten Paketdienste behalten sich das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor. Allerdings ist dort nicht festgelegt, was genau unter „Nachbar“ zu…

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    Konto gekündigt? Kein Problem!

    Wenn einem die Bank des Vertrauens das Konto kündigt, bekommen viele Kontoinhaber wahrscheinlich zunächst einen Schreck und fragen sich nach dem Grund. Warum also kündigen Banken ihren Kunden überhaupt das Konto? Kann das jedem passieren? Dürfen sie das überhaupt? Und wie soll man darauf reagieren? Die ARAG Experten geben Tipps, was in einer solchen Situation zu tun ist. Darf die Bank ein Konto kündigen? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Banken die Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden jederzeit beenden dürfen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Grundlage dafür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Kündigung regeln. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate, das schreibt Paragraf 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Nur in Ausnahmefällen –…

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