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Kein Wettbüro neben einer Grundschule
Eine sogenannte Sportwettvermittlungsstelle – oder auch Wettbüro – darf nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Grundschule betrieben werden. ARAG Experten verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, welches ausführt, dass das Verbot mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist (Az.: 10 LC 13/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG Niedersachsen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…
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(Kein) Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz
Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden. Eltern müssen erst vor das Verwaltungsgericht ziehen und alle Rechtsschutzmittel auf Zuteilung eines Kita-Platzes ausschöpfen, bevor sie Anspruch auf Schadensersatz haben (Az.: 3 O 313/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG…
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Früherkennung rettet Leben: Krebsrisiko effektiv senken
Krebserkrankungen sind bundesweit die zweithäufigste Todesursache. Im vergangenen Jahr starben daran in Deutschland fast 240.000 Menschen . Viele dieser Fälle hätten einen glimpflicheren Verlauf nehmen können, wären sie früher erkannt worden. Aber trotz diverser Möglichkeiten zur Früherkennung werden diese oft nicht genutzt. Anlässlich des Tages der Krebsvorsorge am 28. November appellieren die ARAG Experten für den regelmäßigen Besuch beim Arzt. Vorbeugen ist möglich Rund 40 Prozent aller Krebserkrankungen könnten nach Einschätzung von Fachleuten vermieden werden. Dabei geht es zunächst um eine vernünftige Lebensweise: So sinkt beispielsweise das Lungenkrebsrisiko mit dem Verzicht auf Tabakkonsum und das Hautkrebsrisiko durch einen vorsichtigen Umgang mit UV-Strahlen. Eine allgemein gesunde Lebensweise, also beispielsweise wenig Alkohol, die Vermeidung von Übergewicht,…
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Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten?
Weihnachten ist nicht mehr lange hin und die Geschenke müssen auch noch eingekauft werden. Egal, ob nun ganz traditionell im Geschäft, Kaufhaus, auf dem Weihnachtsmarkt oder online. Aber was ist, wenn man dabei voll danebengreift und die Geschenke dann umtauschen oder zurückgeben möchte? Die ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit einem Überblick. Kann man Weihnachtsgeschenke eigentlich jederzeit umtauschen, wenn man mit denen absolut gar nichts anfangen kann? Jennifer Kallweit: Leider nein. Auch wenn sich der Mythos hartnäckig hält. Es gibt kein Recht auf Umtausch. Einwandfreie Ware oder solche, die wegen eines Fehlers schon ein bisschen günstiger war, muss der Händler nämlich nicht zurücknehmen. Die meisten Anbieter machen das allerdings oft aus Kulanz,…
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Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
Ob in Cowboy-Manier mit Hochdruckreiniger, in Waschbox oder Waschstraße – ein sauberes Fahrzeug schätzen wohl die meisten Besitzer. Doch der Weg dahin gestaltet sich oft schwierig. Vor allem in Waschboxen und -straßen kann es vorkommen, dass Autos darin beschädigt werden. Die Schuldfrage sorgt regelmäßig für Streitereien, die nicht selten vor Gericht landen. Nun gibt es ein weiteres, sogar wegweisendes Urteil zum Thema. Die Richter des Bundesgerichtshofs haben erst gestern ein Urteil gesprochen, was reinliche Autofahrer freuen dürfte. Die ARAG Experten klären auf. Der aktuelle Fall Ein Range Rover mit serienmäßig ausgestattetem Heckspoiler passte offensichtlich nicht so recht zur Waschanlage. Am Ende war der Wagen zwar blitzeblank, aber um ein Teil…
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Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt
Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr und können mit einer Frist, die in der Regel drei Monate beträgt, gekündigt werden. Unter bestimmten Bedingungen besteht allerdings die Möglichkeit, Policen vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderfall sind die meisten Kfz-Versicherungen. Hier gilt der 30. November als Stichtag für eine Kündigung. Die ARAG Experten mit einem Überblick. Kfz-Versicherung noch im November kündigen Sowohl die Kfz-Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherungen können laut Auskunft der ARAG Experten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres jährlich gekündigt werden. Das besondere an den meisten Policen: Der Stichtag für die Kündigung ist der 30.…
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FTI startet Online-Portal für Erstattungen
Für Verbraucher, die bei der insolventen FTI Group Pauschalreisen gebucht haben und noch nicht kontaktiert werden konnten, da ihre Kontaktinformationen dem Deutschen Reisesicherungsfonds noch nicht vorlagen, gibt es jetzt ein offenes Online-Portal . Dort können sie sich registrieren und den Erstattungsprozess starten, indem sie ihre Toma-Vorgangsnummer (FTI) oder Buchungsnummer (BigXtra) sowie persönliche Daten eingeben. Nach der Registrierung erhalten sie einen PIN-Brief, mit dem sie einen Antrag im Erstattungsportal stellen können. Der Antrag wird geprüft, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Erstattung vorliegt. Parallel werden bereits eingereichte Anträge weiter geprüft und ausgezahlt. Zusätzlich zum Online-Portal können Verbraucher ihre Erstattungsanträge jetzt auch postalisch einreichen, wenn sie keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen und ihren Erstattungsprozess per…
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Dreijährige Verjährungsfrist gilt auch bei Pauschalreisen
Pauschalurlauber, deren Flug sich verspätet oder gar ausfällt, haben laut ARAG Experten drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichzahlungen bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. In einem konkreten Fall hatte eine Airline sich zunächst geweigert, zwei Urlaubern für eine knapp vierstündige Verspätung ihres Fluges nach Ägypten den geforderten Ausgleich von 800 Euro zu zahlen. Die Fluggesellschaft berief sich auf die zweijährige Verjährungsfrist, die oft bei Pauschalreisen gilt. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs waren der Ansicht, dass hier eine dreijährige Frist gelte, unabhängig davon, ob der Flug separat oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde (Az.: X ZR 62/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und…
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Schadensersatzansprüche bei Datendiebstahl
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte in einem Urteil die Rechte der Betroffenen eines Facebook-Datendiebstahls und senkte die Hürden für Schadensersatzansprüche. Betroffene müssen laut ARAG Experten lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, ohne dass ein konkreter Missbrauch der Daten oder eine besondere Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss. Zum ersten Mal nutzte der BGH das sogenannte Leitentscheidungsverfahren, was für Tausende ähnliche Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten richtungsweisend ist. Der Schadensersatz bleibt bei einem reinen Kontrollverlust allerdings auf etwa 100 Euro begrenzt, gefordert wurden von einem Geschädigten 1.000 Euro (AZ: VI ZR 10/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1…
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Inflationsprämie auch bei Freistellung in Altersteilzeit
Eine tarifvertragliche Regelung, die Arbeitnehmer in der Passivphase ihrer Altersteilzeit vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ausnimmt, ist unwirksam. Nach Auskunft der ARAG Experten sieht das Bundesarbeitsgericht hierin eine nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung Teilzeitbeschäftigter. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dürfe wegen der Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer sei daher Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare, geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (Az.: 9 AZR 71/24 ). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211)…