-
Hat das Solidaritätsversprechen keine Bedeutung mehr?
Gibt es bald in vielen Betrieben Arbeitnehmende erster und zweiter Klasse? Diese Sichtweise drängt sich auf, falls sich umstrittene Ideen von Gewerkschaftsseite durchsetzen sollten – und nur noch Gewerkschaftsmitglieder von verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen profitieren würden. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e. V. weist diesen Vorstoß vehement zurück. Rainer Knoob, Vorstandsvorsitzender der AUB, erklärt dazu: „Mit dem Solidaritätsversprechen, das eigentlich zur DNA von Gewerkschaften gehören sollte, hat eine derartige Denkweise aus meiner Sicht nichts mehr zu tun. Wir bestehen als AUB klar darauf, dass die Ergebnisse von Tarifverhandlungen nicht nur für ausgewählte Personengruppen gelten können. Insbesondere bei Haus-Tarifverträgen, bei denen der Betriebsrat noch nicht mal einen Anspruch hat, bei den Verhandlungen dabei…
-
AUB fordert mehr Freiheiten für die digitale Betriebsratsarbeit
Webmeetings und Online-Seminare stellen im Unternehmensalltag heute eine Selbstverständlichkeit dar. Die einzige Ausnahme bildet derzeit noch die Betriebsratsarbeit: Enge rechtliche Vorgaben bremsen hier alle Freiheiten aus. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e.V. fordert daher den Gesetzgeber zum Handeln auf. Die Position der AUB ist eindeutig: Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sollte es auch Betriebsräten möglich sein, ihre Arbeit digitaler und somit flexibler zu organisieren – von Betriebsratssitzungen per Videocall über Online-Betriebsversammlungen bis hin zur Möglichkeit für Mitarbeitende, bei der Betriebsratswahl nicht nur persönlich, sondern auch digital das Recht zur Mitbestimmung ausüben zu können. Angesichts der rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt sei es nicht zu verstehen, dass Betriebsräte ihre Arbeit noch wie…