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„Wie wird das Leitbild der VgV in der Praxis gelebt?“
Die Bayerische Architektenkammer hat nach einem Beschluss der Vertreterversammlung die Universität Augsburg mit einer Begleitforschung 2020 für die Vergabe von Planungsleistungen der öffentlichen Hand in Bayern beauftragt Die Vergaberechtsnovelle 2016 strebt für Auftraggeber und Bewerber Erleichterungen bei der Vergabe von Planungsleistungen an. So verlangt die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), dass die von den Bewerbern geforderten wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Kriterien in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe stehen. Die Kriterien sind bei geeigneten Aufgaben zudem so zu fassen, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger am Verfahren beteiligt werden können. Es herrscht der Eindruck, dass viele Auslober die Eignungskriterien so verstehen und nutzen, dass sich diese allein auf quantitative…