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Gesetzliche Pflicht verletzt: Schmerzmedizinische Versorgung ist nicht sichergestellt
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. "Dieser Verpflichtung wird nicht nachgekommen. Patienten mit chronischen Schmerzen werden seit Jahren als Stiefkinder behandelt, denen eine schmerzmedizinisch adäquate Behandlung aufgrund von Strukturmängel vorenthalten wird. Wir sind uns mit dem Gemeinsamen Bundesau-schuss einig, dass die Versorgung von Schmerzpatientinnen und -patienten in Deutsch-land weder quantitativ noch qualitativ sichergestellt ist. Es besteht ein Mangel an multi-disziplinär und -professionell ausgerichteten Schmerzzentren und es fehlt an Spezialisten der medizinischen, psychologischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung", erklärte Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin…
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Krankenhausreform: Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe definieren und etablieren
Mit der Krankenhausreform ist geplant, Kliniken zukünftig in unterschiedliche Versorgungsstufen einzuteilen, die bestimmte und voneinander abgegrenzte Behandlungsspektren anbieten sollen. Dabei spielt die Definition von medizinischen Leistungsgruppen eine besondere Rolle. "Um die zunehmende Anzahl von Patienten mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen zukünftig sach- und bedarfsgerecht teil- und vollstationär versorgen zu können, brauchen wir von den Ländern und vom Bund eine klare Zusage, dass die Schmerzmedizin als eigenständige Leistungsgruppe definiert und fest in der Krankenhausplanung verankert wird", forderte heute Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD). In Deutschland leben rund 4 Millionen Patienten mit schweren und hochproblematischen…