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Hautärzte warnen vor Verschlechterung der Rahmenbedingungen
Seit Anfang November können bundesweit erstmals Versicherte einer großen Versorger-Krankenkasse das Angebot von „OnlineDoctor“, dem Kooperationspartner des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD), in Anspruch nehmen – nur mit ihrer Versichertenkarte. BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer freut sich über diesen Erfolg für das Start-up, warnt aber zugleich davor, dass nach der Videosprechstunde eine weitere Innovation der Teledermatologie durch die Einführung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einer deutlichen Absenkung der Vergütung scheitern wird. Für Versicherte der TK ist die Ersteinschätzung eines Hautproblems durch einen in Deutschland zugelassenen Hautfacharzt unter www.onlinedoctor.de nun kostenfrei. Sie müssen nur ihren Namen und ihre Versichertennummer angeben sowie ein Foto ihrer Gesundheitskarte hochladen. „Wir freuen uns als BVDD…
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Durchbruch im Arbeitsschutz: Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsberatung
Arbeitnehmer in Außenberufen sind besonders gefährdet, durch UV-Strahlung Hautkrebs zu entwickeln. Seit einer Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) 2019 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs (BK5103) anzubieten. Auf diese immer noch bei vielen Arbeitnehmern nicht bekannte sogenannte Angebotsvorsorge machen Hautärzte anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „haut+job“ aufmerksam, die in diesem Jahr vom 9. bis 13. November stattfindet – begleitet von der neuen Website zu berufsbedingten Hauterkrankungen www.haut-und-job.de. Der Trend ist ungebrochen: Immer mehr Außenarbeiter erkranken an hellem Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) oder seiner Vorstufe, der aktinischen Keratose. „Schätzungen zufolge haben die Verdachtsmeldungen auf die BK 5103 im vergangenen Jahr erstmals die 10.000er-Marke geknackt“,…
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Unterlassungszwang fällt: Trotz Berufskrankheit im Job bleiben
Am 1. Januar 2021 tritt eine entscheidende Änderung für Arbeitnehmer im Berufskrankheitenrecht in Kraft: Der sogenannte Unterlassungszwang fällt weg. Das bedeutet, dass Personen mit berufsbedingten Hauterkrankungen wie einem Handekzem ihre angestammte Arbeit nicht mehr aufgeben müssen, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen und damit rechtsverbindlich eine bessere Versorgung über die Unfallversicherung zu erhalten. Darauf machen Hautärzte anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „haut+job“ aufmerksam, die in diesem Jahr vom 9. bis 13. November stattfindet – begleitet von der neuen Website zu berufsbedingten Hauterkrankungen www.haut-und-job.de. „Der Wegfall des Unterlassungszwangs bedeutet einen fundamentalen Wechsel in der Versorgung von Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen“, sagt Prof. Christoph Skudlik, Chefarzt am Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und…
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Schuppenflechte: Erscheinungsfreiheit ist das neue Behandlungsziel
Bei der Therapie der Schuppenflechte ist ein Umbruch im Gange: Eine weitgehende Erscheinungsfreiheit der Haut ist heute möglich. Dazu steht den Dermatologen eine immer breitere Palette an Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Diese zu kennen und zu nutzen, ist eine Herausforderung auch für Hautärzte. Das diesjährige Motto des Welt-Psoriasis- Tages "Be informed – mach dich schlau!" gilt deshalb für Ärzte, Patienten und die Öffentlichkeit gleichermaßen. Begleitet wird der Tag im Vorfeld von einer Teledermatologie- und Informationswoche für Patienten. "Das Ziel einer Systemtherapie bei Schuppenflechte hat sich in den letzten Jahren verschoben und liegt inzwischen bei der weitgehenden Erscheinungsfreiheit und Wiederherstellung der Lebensqualität", erläutert Prof. Matthias Augustin anlässlich des diesjährigen Welt-Psoriasis-Tages. Der Direktor…