• Gesundheit & Medizin

    Impfen am Verkaufstresen

    Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) betrachtet mit großer Sorge die Initiative des Apothekerverbandes Nordrhein und der AOK Nordrhein/Hamburg in einem Modellprojekt die Grippeimpfung ab der kommenden Saison in Apotheken durchführen zu lassen. „Es ist schon erstaunlich, wie leichtfertig hier mit der Ausübung der ärztlichen Heilkunde umgegangen wird. Impfen ist eine originäre ärztliche Aufgabe, bei der es um mehr als um die Verabreichung eines Impfstoffes geht", stellt BDI-Präsident Prof. Dr. med. Hans-Martin Hoffmeister entschieden fest. Festzuhalten ist, dass jede Impfung eine invasive ärztliche Tätigkeit und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten darstellt. Hierbei kann es auch zu Komplikationen, wie etwa allergische Reaktionen kommen, die schnelles ärztliches Handeln erfordern. Ärztinnen…

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    Verwirrung um Kurzarbeitergeld nicht hinnehmbar

    Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) fordert umgehende Rechtssicherheit im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung für Arbeitnehmer eines Betriebes, um unvermeidbare Arbeits- und Entgeltausfälle zu kompensieren und betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern. Krankenhäuser und Arztpraxen haben daher, wie andere Unternehmen auch, in der aktuellen Pandemielage Anspruch auf KUG. Im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes wird das Kurzarbeitergeld für Kliniken explizit nicht erwähnt. „Somit ist das Kurzarbeitergeld selbstverständlich als ergänzender Teil des Krankenhaus-Rettungsschirms anzusehen und darf infolgedessen nicht infrage gestellt werden", fordert BDI-Präsident Prof. Hoffmeister. Hätte der Gesetzgeber eine Anrechnung bzw. das Nebeneinander von Rettungsschirm und Kurzarbeitergeld nicht gewollt, so hätte er…

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    G-BA-Beschluss ist nicht nachvollziehbar

    Gegen die Stimmen der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch telefonisch auszustellen, nicht verlängert. Aus Sicht des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) gefährdet die Entscheidung nicht nur Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, sondern lässt die Selbstverwaltung auch in keinem guten Licht erscheinen. Während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Praxen als Bollwerk gegen Corona gelobt hat, nimmt der G-BA durch seine Entscheidung bewusst ein erhöhtes Infektionsrisiko für Ärzte, medizinisches Personal sowie für nicht-infizierte Patienten in Kauf. „Bei anhaltender Unterversorgung mit Schutzausrüstung grenzt der G-BA-Beschluss in seiner Unmöglichkeit an Körperverletzung gegenüber denjenigen, die täglich in erster Reihe die Pandemie bekämpfen. Selten hat sich Bürokratie so realitätsfern gezeigt", kommentiert…

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    Aktionismus soll über politische Unzulänglichkeiten hinwegtäuschen

    Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. nimmt die Aktivitäten einzelner Bundesländer zu einer Art „Notstandsgesetzgebung" mit Befremden zur Kenntnis. Die darin explizit geäußerte Absicht, Ärztinnen und Ärzte zwangszuverpflichten, lehnt der BDI ab. Dieses Vorgehen konterkariert alle Solidaritätsbekundungen deutscher Bundes- und Landespolitiker der vergangenen Woche. Zahlreiche Vertreter der ärztlichen Standesorganisationen haben zuletzt die Vorgehensweise von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gelobt und dabei die uneingeschränkte Hilfsbereitschaft der gesamten Ärzteschaft hervorgehoben. „Die neuen Maßnahmen einiger Landesregierungen erwecken jetzt den Eindruck, eigenes Versagen durch politischen Aktionismus kaschieren zu wollen", so BDI-Präsident Professor Hans Martin Hoffmeister. Die Politik sollte vielmehr ihre Bemühungen intensivieren, die Verfügbarkeit von ausreichend Schutzausrüstung sicherzustellen. Ärztinnen und Ärzte – stationär oder niedergelassen tätig…