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Gründung: Forum Mobilität in Deutschland e.V.
Gemeinsam geht’s besser. Unter diesem Motto haben Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Händler und Mobilitäts-Anbieter mit dem Interessenverband der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dem BFW Nordrhein-Westfalen (BFW NRW), das "Forum Mobilität in Deutschland e.V." (FMiD) gegründet. Das FMiD soll zukünftig eine Plattform für Best-Practice-Lösungen zum Beispiel für Mobilitätsstationen, sog. Mobility Hubs, und smartes Parkraummanagement werden. Darüber hinaus soll der Austausch zwischen den Mitgliedern dazu beitragen, Insellösungen zu vermeiden und den Herausforderungen im Zusammenhang mit Mobilität aktiv und konstruktiv zu begegnen. "Im Markt gibt es viele Sharing-Modelle und Mobilitäts-Apps. In Neubauprojekten gehören Mobilitätskonzepte immer mehr zum Standard. Für die Nutzerfreundlichkeit fehlt es jedoch oft noch an der Vernetzung", so Klaus Franken, Vorstandssprecher des…
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BFW NRW begrüßt Start des Bauportals NRW
Das „Bauportal NRW“ ist online. Die neu entwickelte Internetplattform stellt zentral auf einer Seite und nach Zielgruppen geordnet alle wichtigen Informationen rund um das Bauen zur Verfügung. In der zweiten Jahreshälfte sollen Baugenehmigungen hierüber digital gestellt und in der jeweiligen Kommune auch digital bearbeitet werden können. „Wenn dieser Schritt vollzogen ist, befinden wir uns in Nordrhein-Westfalen flächendeckend auf der Zielgeraden zum digitalen Bauantrag", begrüßt Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW Nordrhein-Westfalen, den Start des Bauportals. Als Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes ist das Bauportal NRW vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen entwickelt worden. Der BFW Nordrhein-Westfalen setzt sich als Verband und als Partner des Bauministeriums in der gemeinsamen Allianz…
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BFW NRW warnt vor überhöhten Erwartungen an steigende Baugenehmigungszahlen
Der BFW Nordrhein-Westfalen betrachtet die heute veröffentlichten Zahlen des statistischen Landesamtes IT.NRW zu den Baugenehmigungen 2019 als durchaus positiv, warnt jedoch vor Missinterpretationen. „Mehr Baugenehmigungen im Wohnungsbereich sind gut. Der Anteil in den angespannten Wohnungsmärkten ist teilweise jedoch zu gering. Außerdem muss bei den Fertigstellungen aufgrund der Corona-Pandemie mit Verzögerungen gerechnet werden“, so Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen. „7,7 Prozent mehr Baugenehmigungen in NRW sind ein positiver Aufwärtstrend. Zu diesem guten Ergebnis tragen unsere Mitgliedsunternehmen mit einem Wohnungsbauanteil von über 50 Prozent in hohem Maße bei. Trotzdem braucht es weitere Steigerungen, um in den angespannten Wohnungsmärkten spürbare Entlastungen zu erreichen“, kommentiert Dornieden die Veröffentlichung der Baugenehmigungszahlen. Der Blick auf…
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Pandemie-Gesetz in NRW verabschiedet
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Dienstag mit großer Mehrheit das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie (Pandemie-Gesetz) für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Sollte es zu schlimmeren Entwicklungen durch die Corona-Pandemie kommen, so sieht das Gesetz weitreichende Regierungsbefugnisse vor. Nicht nur im Gesundheitswesen, auch im Verwaltungswesen, kommt es zu Veränderungen. Durch die bis zum 31. März 2021 befristete Novelle wird u.a. das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung dazu befugt, Verfahren für die elektronische Abwicklung der nach Landesbauordnung durchzuführenden Verwaltungsverfahren – also insbesondere Baugenehmigungen – per Rechtsverordnung zu regeln. Diese müssen bis zum Jahresende erlassen werden. Die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bewertet das Vorgehen der schwarz-gelben Landesregierung in…
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Mieterschutzverordnung konzentriert sich auf Metropolen konzentriert sich auf Metropolen Großer Schritt in die richtige Richtung!
Eine neue Mieterschutzverordnung soll zum 01. Juli 2020 in Kraft treten. Der Geltungsbereich wird reduziert auf 18 Städte. Zukünftig soll in diesen Städten gleichermaßen die Mietpreisbremse bei Neuvermietung, die Kappungsgrenze bei Bestandsmieten sowie auch eine fünfjährige Kündigungssperrfrist bei (Weiter)Veräußerung vermieteter Eigentumswohnungen gelten. Die Umwandlungsverordnung entfällt mangels Relevanz für die kommunale Praxis. Die neue Mieterschutzverordnung fasst die MietpreisbegrenzungsVO, die KappungsgrenzenVO und die KündigungssperrfristVO zusammen. Die neue Verordnung e rhält eine einheitlich geltende Gebietskulisse von insgesamt 18 Städten. Dies sind unter anderem Bonn und Köln mit einigen Umlandgemeinden, Düsseldorf und Münster. Die Länge der Kündigungssperrfrist wird einheitlich auf 5 Jahre festgelegt. Die Umwandlungsv erordnung, die in nur zwei Städten, Aachen und Köln,…